Schule

Investitionsprogramm für Ganztagesangebot an Grundschulen

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Eine Lehrerin mit FFP2-Maske unterrichtet in einer ersten Klasse an einer Grundschule mit Wechselunterricht.

Für Grundschulen in Baden-Württemberg stehen rund 100 Millionen Euro zur Verfügung, um die Infrastruktur für Ganztagesangebote auszubauen. Ab sofort können öffentliche und freie Träger diese Mittel aus dem Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung beantragen.

Um die Infrastruktur in der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht auszubauen, stellt der Bund den Bundesländern Investitionsmittel von bis zu 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. In einem ersten Schritt gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen in Höhe von 750 Millionen Euro, wovon rund 97,6 Millionen Euro auf Baden-Württemberg entfallen. Die entsprechende baden-württembergische Förderrichtlinie zur Umsetzung des Programms ist nun in Kraft getreten. Von diesem Dienstag an können die öffentlichen und freien Träger diese Mittel aus dem Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung beantragen. 

„Ich freue mich, dass die Investitionen in die Ganztagsangebote durch das Programm zum Infrastrukturausbau weiter an Fahrt gewinnen. Die verbindliche Ganztagsschule und die kommunalen Angebote sind wichtige Angebote, die Eltern dabei unterstützen, Familie und Beruf einfacher unter einen Hut zu bringen“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Sie ergänzt: „Sie sind außerdem für mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung unabdingbar. Deswegen sind die Investitionen in die Ganztagsangebote wertvolle Beiträge zu mehr Bildungsgerechtigkeit.“ 

Auch kommunale Angebote werden gefördert

Ihre Vorgängerin im Amt, Susanne Eisenmann, hatte in intensiven Verhandlungen mit dem Bund eine Einigung erzielen können, sodass mit einer Protokollerklärung des Landes Baden-Württemberg zur Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern für den Ausbau der Ganztagsbetreuung auch die Förderung der bewährten kommunalen Betreuungsangebote in Baden-Württemberg ermöglicht wird. „Wir setzen in Baden-Württemberg auf beides: die gebundenen Ganztagsschulen und die qualitätsvollen Betreuungsangebote unserer Kommunen“, so Ministerin Schopper. Ziel sei es, vor Ort ein bedarfsgerechtes Angebot an ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten vorhalten zu können.

Förderung quantitativer und qualitativer Maßnahmen

Über das Programm zum Infrastrukturausbau des Bundes können sowohl quantitative als auch qualitative Maßnahmen im Ganztagsbereich gefördert werden. Mit den Mitteln können also zusätzliche ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter geschaffen werden. Ebenfalls kann in die Qualität bestehender Angebote investiert werden, etwa durch Sanierung oder Verbesserung der Ausstattung. Die Zuwendung erfolgt in Form eines Zuschusses, der maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt. Der Zuwendungsempfänger hat also einen Eigenanteil von mindestens 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der Maßnahme beizusteuern.  

Anträge stellen können die Kommunen als Schulträger und als Träger der kommunalen Betreuungsangebote, die privaten Träger entsprechender Angebote und die Träger der Kindertagespflege. Das Kultusministerium stellt für die Antragssteller ein Antragsformular (DOCX) zur Verfügung. Die Förderung muss spätestens bis zum 30. Juni 2021 beim zuständigen Regierungspräsidium beantragt werden und muss bis zum 31. Dezember 2021 verausgabt worden sein.  

Investitionsprogramm

Bund und Länder haben Ende Dezember 2020 die „Verwaltungsvereinbarung für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ unterzeichnet. Baden-Württemberg hat hierzu eine Protokollerklärung gesondert gegenüber dem Bund abgegeben. Die Protokollerklärung des Landes besagt, dass das Kultusministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde die Einhaltung von verlässlichen Qualitätskriterien, die Voraussetzung für eine finanzielle Förderung durch den Bund sind, gewährleistet.

Protokollerklärung des Landes Baden-Württemberg zur Verwaltungsvereinbarung „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ vom 23. Dezember 2020 (PDF)

Kultusministerium: Investitionsprogramm Ganztagsbetreuung

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