Kunst und Kultur

Innovationsfonds Kunst ausgeschrieben

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Das Wissenschaftsministerium schreibt bereits zum zwölften Mal das Förderprogramm „Innovationsfonds Kunst“ aus. Kulturschaffende im Land können sich mit innovativen Projekten bis zum 19. November 2018 bewerben.

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst schreibt bereits zum zwölften Mal das Förderprogramm „Innovationsfonds Kunst“ aus. Bis zum 19. November 2018 können sich Kulturschaffende im Land mit innovativen Projekten bewerben. Den Startschuss hat Kunststaatssekretärin Petra Olschowski am 8. Oktober gegeben.

„Der Innovationsfonds Kunst hat sich zum unentbehrlichen Impulsgeber und bedeutsamen Experimentierfeld für Kunst- und Kulturinstitutionen entwickelt. Er eröffnet unkonventionelle Handlungsräume, um zentrale künstlerische Themen aufzugreifen und unterstützt darüber hinaus neue Entwicklungs- und Veränderungsprozesse im Kulturbereich“, so Kunststaatssekretärin Petra Olschowski. Seit Einführung des Innovationsfonds Kunst im Jahr 2012 wurden insgesamt 537 Projekte mit knapp 13,5 Millionen Euro unterstützt.

Die aktuelle Ausschreibung umfasst die Programmlinien „Innovative Projekte“, „Kulturelle Bildung“, „Kunst und Kultur für das ganze Land“ und „Interkultur“. Die Förderhöchstsumme beträgt bei allen Programmlinien 50.000 Euro. Die Mindestfördersumme umfasst 10.000 Euro. Die Förderentscheidungen werden durch eine unabhängige Jury getroffen.

Innovationsfonds Kunst

Der Innovationsfonds Kunst hat sich als wichtiges Förderinstrument der Landesregierung in der Kunst- und Kulturlandschaft Baden-Württembergs fest etabliert. Er schafft kreative Spielräume für neue Ausdrucks- und Beteiligungsformen, für spartenübergreifende Ansätze und ungewöhnliche Aufführungsorte in allen Sparten des Kulturbereichs. Seine Stärke liegt darin, Projekte und Aktivitäten zu ermöglichen, die unabhängig vom Alltagsbetrieb Raum für neue Entwicklungen geben.

Antragsberechtigt sind in der Regel gemeinnützige Institutionen wie Stiftungen, Vereine, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaften. Diese müssen dem Ressortbereich der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zugeordnet sein. Das Antragsverfahren erfolgt elektronisch.

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Ausschreibungen

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Innovationsfonds Kunst

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