Bürokratieabbau

Initiative des Landes zum Bürokratieabbau im Arbeitsrecht erfolgreich

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Ein Stempel mit der Aufschrift "Bürokratie" liegt auf Papieren.

Die baden-württembergische Initiative zum Bürokratieabbau im Arbeitsrecht auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder war erfolgreich. Das Land hat sich dafür eingesetzt, nicht zwingend notwendige Formerfordernisse auf den Prüfstand zu stellen und mithilfe der Digitalisierung Bürokratie abzubauen.

Baden-Württemberg hat sich im Rahmen der 98. Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder, die am 1. und 2. Dezember stattfand, erfolgreich für eine Überprüfung von Formerfordernissen im Arbeitsrecht eingesetzt. „Die fortschreitende Digitalisierung kann auch im Arbeitsrecht (PDF) einen Beitrag dazu leisten, Bürokratie abzubauen. Nicht zwingend notwendige Formerfordernisse gehören auf den Prüfstand“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

„Ich freue mich, dass alle Länder unsere Initiative unterstützt haben und unser Antrag einstimmig angenommen wurde“ sagte Hoffmeister-Kraut. „Gerade jetzt, während der Regierungsbildung in Berlin, machen wir damit auf ein wichtiges Thema aufmerksam. Die neue Bundesregierung, die Digitalisierung und Bürokratieabbau zum festen Bestandteil ihrer Regierungsarbeit machen möchte, muss nun zügig den Prüfauftrag der Fachministerinnen und Minister der Länder annehmen und konkrete Vereinfachungen vorschlagen“, forderte Hoffmeister-Kraut.

Strenge Schriftformerfordernisse lockern

Im Arbeitsrecht wird in vielen Gesetzen die Einhaltung der Schriftform für Rechtsgeschäfte oder sogar nur für Nachweise verlangt. An einigen Stellen ist die Einhaltung der Schriftform nach wie vor sinnvoll, wie etwa bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses. An anderen Stellen verhindert die strenge Schriftform aber die notwendige Digitalisierung von Geschäfts- und Personal-Prozessen sowie die Umsetzung mobiler Arbeitsformen (Homeoffice), ohne dass dem ein erkennbarer Nutzen gegenüberstünde.

Beispielsweise enthält das Teilzeit- und Befristungsgesetz an mehreren Stellen Schriftformerfordernisse. Nach dem Arbeitszeitgesetz kann zum Beispiel Mehrarbeit lediglich dann vereinbart werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer schriftlich eingewilligt hat, wenngleich ein Tarifvertrag diese Möglichkeit erst einräumen muss. Insbesondere Schriftformerfordernisse verursachen Verwaltungsaufwand, unter anderem weil sie Doppelstrukturen (digital und Papier) notwendig machen, Geschäftsprozesse verlangsamen und daher unnötige Kosten verursachen. Der Ausdruck und Versand von Dokumenten verursacht zudem auch eine nicht unerhebliche Umweltbelastung in Form von Papier, Druckfarbe, Transport und Entsorgung.

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