Bundesrat

Hoffmeister-Kraut setzt sich für Mittelstand und Wissenschaft ein

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Verbesserung der Finanzierungssituation des Mittelstands und eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes eingebracht.

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Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, war in der Bundesratssitzung mit gleich zwei Initiativen vertreten. Mit einem Entschließungsantrag aus ihrem Hause hat sie sich für eine verbesserte Finanzierung von mittelständischen Unternehmen und vor allem auch von Start-ups (PDF) eingesetzt. Gemeinsam mit den Bundesländern Sachsen und Niedersachsen hat Baden-Württemberg zudem eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (PDF) erneut in den Bundesrat eingebracht. Der Antrag wurde vom Bundesrat angenommen und ist nun dem Deutschen Bundestag zuzuleiten.

Entschließungsantrag zur Verbesserung der Finanzierungssituation des Mittelstands

„Mit unseren Vorschlägen machen wir es für Investoren grundsätzlich leichter und attraktiver, sich mit ihrem Eigenkapital an mittelständischen Unternehmen und insbesondere auch Start-ups zu beteiligen und gemeinsam mit den mittelständischen Unternehmerinnen und Unternehmern Investitionen zu finanzieren und neue Risiken und Wagnisse einzugehen“, betonte die Ministerin im Vorfeld der Sitzung des Bundesrates. „Wir setzen mit diesen Vorschlägen auf die Entscheidungen unserer mittelständischen Unternehmerinnen und Unternehmer und vertrauen auf den Markt.“

Die Ministerin warb bei den Bundesländern für den Antrag aus Baden-Württemberg:

„Der Markt für Eigenkapital für mittelständische Unternehmen wird mit diesen Vorschlägen besser funktionieren. Wir sind zuversichtlich, dass mit unseren Vorschlägen die Investitionen und Innovationen angeregt werden, die auf Sicht der kommenden Jahre und Jahrzehnte Wachstum und Beschäftigung sichern und die Hidden Champions von morgen schaffen werden“, so Hoffmeister-Kraut.

Große Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen

Die kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland stehen vor großen Herausforderungen: Der technologische Wandel insbesondere im Bereich der Digitalisierung und der Automatisierung sowie der Strukturwandel auf nachhaltige und innovative Geschäftsmodelle erfordern von kleinen und mittleren Unternehmen in den nächsten Jahren hohe Investitionen. „Investoren und Unternehmerinnen und Unternehmer werden durch unsere Vorschläge ermutigt, ihr Kapital und ihre Schaffenskraft in Unternehmen, in Investitionen und Innovationen einzubringen, die sie persönlich für technologisch und wirtschaftlich aussichtsreich halten“, betonte die Ministerin. „Dies ist aus unserer Sicht ein wichtiger Baustein für eine dauerhafte Sicherung unserer wirtschaftlichen Zukunft.“

Gerade die Inhaber von kleinen und mittleren Unternehmen seien allein oft nicht in der Lage, das hierfür erforderliche zusätzliche Eigenkapital in ihre Unternehmen einzubringen oder über einbehaltene Gewinne zu erwirtschaften. Mit einer Bereitstellung von Eigenkapital durch Investoren in Form von Minderheitsbeteiligungen würden diese Problemlagen effektiv adressiert und die Grundlage für mehr Wachstum und Beschäftigung geschaffen, so die Wirtschaftsministerin. Jedoch hätten gerade kleine und mittlere Unternehmen Schwierigkeiten, Eigenkapitalgeber für eine Minderheitsbeteiligung zu gewinnen, da ein Gang an die Börse aufgrund des regulatorischen Aufwands für sie in der Regel nicht darstellbar sei.

Mit einer gezielten Weiterentwicklung des Unternehmensbeteiligungsgesellschaftsgesetzes (UBGG) soll künftig verstärkt privates Eigenkapital für Minderheitsbeteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen mobilisiert werden. Um eine breite Anreizwirkung für die Bereitstellung von Eigenkapital in Form von Minderheitsbeteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen zu erzielen, soll das UBGG daher grundlegend novelliert werden, so die Initiative des Wirtschaftsministeriums. Zielführend erscheint eine klare Fokussierung des Gesetzeszwecks auf die Förderung der Eigenkapitalversorgung von kleinen und mittleren Unternehmen in Form von Minderheitsbeteiligungen und eine Vereinfachung und Straffung der Vorgaben zu Anlagegrenzen und Anteilstruktur, die weiterhin der bewährten Aufsicht durch die Länder unterliegen. Zentraler Ansatzpunkt für eine Weiterentwicklung des UBGG könnte eine gezielte Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen sein. Nur spürbare steuerliche Vorteile dürften Investoren dazu bewegen, die Einschränkungen und Auflagen einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft in Kauf zu nehmen und ausschließlich in Minderheitsbeteiligungen an kleine und mittlere Unternehmen zu investieren.

Die Vorschläge werden nun im Finanzausschuss weiter beraten.

Die wesentlichen Änderungsvorschläge des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums

Die Initiative sieht vor, den Zweck des Gesetzes ausdrücklich zu definieren und auf Minderheitsbeteiligungen an nicht börsennotierten kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) auszurichten. Darüber hinaus fordert der Antrag dazu auf, das Gesetz im Hinblick auf die Vorgaben zu Anlagegrenzen und Anteilstruktur zu vereinfachen und die Verfahren bei Anerkennung und Aufsicht zu überprüfen und weitestgehend zu digitalisieren. Kernpunkt des Antrags ist die Forderung nach einer stärkeren steuerlichen Begünstigung von Investoren von Unternehmensbeteiligungs-gesellschaften durch Begünstigungen bei der Einkommensteuer.

Gesetzesinitiative zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes

Gemeinsam mit den Bundesländern Sachsen und Niedersachsen hat Baden-Württemberg heute zudem eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes in den Bundesrat eingebracht. Der Antrag wurde vom Bundesrat angenommen und ist nun dem Deutschen Bundestag zuzuleiten. „Mit dem Antrag wollen wir eine Änderung im Wissenschaftsfreiheitsgesetz erwirken, um die außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen der Länder zu berücksichtigen. Die Einrichtungen werden damit den Bund-Länder-finanzierten Einrichtungen gleichgestellt und erhalten zusätzliche Freiräume bei der Vergütung von Spitzenpersonal aus Wirtschaftserträgen“, erläuterte die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut das Vorhaben.

Bereits in der vergangenen Bundestagswahlperiode hatten Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Vorstoß unternommen. Der Gesetzesantrag wurde im September 2023 mit Mehrheit in der Länderkammer angenommen, zu einer abschließenden Abstimmung im Bundestag ist es jedoch nicht gekommen. Damit der Antrag nicht der Diskontinuität unterliegt, starten die Länder mit der Neueinreichung einen erneuten Anlauf. „In der Debatte ist durch die Untätigkeit der früheren Ampelregierung leider schon viel Zeit verloren gegangen. Der Zustand ist für die Institute unhaltbar und verhindert jede Planbarkeit. Die Hängepartie auf Bundesebene muss dringend beendet werden. Unser Vorschlag kann hier sehr kurzfristig, umfänglich und langfristig Abhilfe schaffen“, begründet Hoffmeister-Kraut den erneuten Vorstoß.

Auch im Koalitionsvertrag von SPD und Union ist eine Novelle für das Wissenschaftsfreiheitsgesetz vereinbart, um das Besserstellungsverbot zu flexibilisieren.

Besserstellungsverbot für hochqualifizierte Forscher

Nach dem im geltenden Haushaltsrecht vorgesehenen Besserstellungsverbot dürfen öffentliche, geförderte Einrichtungen ihre Beschäftigten nicht besser stellen und keine höheren Gehälter zahlen, als vergleichbare Beschäftige von Bund und Ländern erhalten. Die Gewährung wettbewerbsfähiger Gehälter beim Spitzenpersonal in den Wissenschaftseinrichtungen wird dadurch stark eingeschränkt.

Mit dem 2012 beschlossenen Wissenschaftsfreiheitsgesetz erhielten die außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen der von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, darunter zum Beispiel die Max-Planck-Gesellschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft, die Leibniz-Gemeinschaft und die Deutsche Forschungsgemeinschaft deutlich mehr Eigenverantwortung und Freiheiten. Dazu gehört insbesondere auch, dass das Besserstellungsverbot eingeschränkt wurde und die Einrichtungen Drittmittel aus nicht-öffentlichen Quellen einsetzen dürfen, um hochqualifizierte Forscherinnen und Forscher zu gewinnen oder zu halten. Für die unabhängigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen der Länder gilt das Gesetz bisher nicht, wodurch diese im Wettbewerb erhebliche Nachteile erleiden.

Die wirtschaftsnahen außeruniversitären Forschungseinrichtungen der Länder sind neben den Bund-Länder-finanzierten Forschungseinrichtungen wichtige Innovationstreiber, insbesondere für den Mittelstand. Sie bilden eine wichtige Brücke für den Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Zahlreiche öffentliche Projekte sowie Auftragsforschung für Industrieunternehmen unterstreichen diese Bedeutung. In regelmäßig durchgeführten Evaluationen wurde die fachliche und wissenschaftliche Expertise der Institute auch extern bestätigt. In Baden-Württemberg sind die außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen in der Innovationsallianz innBW e.V. gemeinsam organisiert.

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