Silvester

Hinweise und Tipps zum Umgang mit Feuerwerkskörpern

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Ein Silvesterböller wird mit einem Feuerzeug gezündet. (Foto: © dpa)

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk beginnt am 28. Dezember 2023. Gegenseitige Rücksichtnahme und der sichere Umgang mit Feuerwerkskörpern ist für ein friedvolles Silvester wichtig.

Da der Silvestertag in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, startet der traditionelle Verkauf von Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr bereits am Donnerstag, 28. Dezember 2023. Umweltministerin Thekla Walker betont, dass für ein friedvolles Silvester gegenseitige Rücksichtnahme unerlässlich ist: „Wir müssen aufeinander Acht geben, damit wir alle das neue Jahr unbeschwert begrüßen können. Verkauf und Verwendung von Feuerwerkskörpern unterliegen Regeln, die es einzuhalten gilt. So ist unbedingt auf die CE-Kennzeichnung zu achten und die Gebrauchsanleitung zu berücksichtigen. Das dient sowohl dem eigenen Schutz, als auch dem der Mitmenschen.“

Jede und jeder kann dazu beitragen, Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt zu minimieren. Das beginnt mit dem Schließen von Fenstern und Balkontüren während des Feuerwerks und endet mit dem Entsorgen vollständig abgebrannter und ausgekühlter Feuerwerkskörper über den Hausmüll. Eine umfangreiche Liste mit Tipps zum richtigen Umgang mit Feuerwerk (PDF) stellt der Verband der pyrotechnischen Industrie auf seiner Internetseite zur Verfügung.

Im Sprengstoffrecht ist geregelt, dass Silvesterfeuerwerkskörper nur am 31. Dezember und am 1. Januar gezündet werden dürfen. Den Kommunen steht es aber frei, zeitliche und räumliche Beschränkungen beziehungsweise komplette Verbote zu erlassen. Das ist zum Beispiel in besonders dicht besiedelten Gebieten oder in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern oder Holzlagern möglich. Nahe Kinder- und Altenheimen, Krankenhäusern und Kirchen ist das Zünden von Böllern und Raketen aus Lärmschutzgründen untersagt.

Wichtige Informationen und Anlaufstellen

Feuerwerkskörper, die das Prüfverfahren der deutschen Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) durchlaufen haben, sind zu erkennen an der Ziffern-folge „0589“ in der aufgedruckten Registriernummer hinter dem europäischen CE-Zeichen.

Mitteilungen über unsichere Produkte nimmt das Regierungspräsidium Tübingen (Abteilung 11) als zentrale Marktaufsichtsbehörde in Baden-Württemberg entgegen unter der Telefonnummer 07071 757-5419 oder der
E-Mail-Adresse: marktueberwachung@rpt.bwl.de.

Auskunft über alle Fragen bezüglich Verkauf und Aufbewahrung von Feuerwerkskörpern erteilen die Stadtverwaltungen der Stadtkreise und die Landratsämter. Die Kontaktdaten finden sich auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg.

Die Gewerbeaufsicht wird wie jedes Jahr stichprobenartig die fachgerechte Lagerung der explosionsgefährlichen Feuerwerkskörper im Handel kontrollieren. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Feuerwerk für viele Tiere Stress bedeutet. Der Tierschutzbund gibt daher Tipps, welche Vorkehrungen helfen, den Stress zu minimieren.

Hinweise und Regeln zum Umgang mit Silvesterfeuerwerk

  • Feuerwerkskörper müssen mit der CE-Kennzeichnung sowie der vierstelligen Kennziffer der für die Zulassung verantwortlichen, benannten Stelle in der EU gekennzeichnet sein. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung in Berlin (BAM) hat als benannte Stelle die Kennziffer 0589.
  • Feuerwerk mit der Kennzeichnung „Kat 1.“ (Kategorie 1) darf nur an Personen über 12 Jahren verkauft und von diesen abgebrannt werden.
  • Feuerwerk mit der Kennzeichnung „Kat. 2“ (Kategorie 2) darf nur an Personen über 18 Jahren verkauft und von diesen abgebrannt werden, da es gefährlicher ist als Feuerwerk der Kategorie 1.
  • Zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit umstehender Personen ist unbedingt die aufgedruckte beziehungsweise beiliegende Gebrauchsanweisung zu beachten.
  • Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Schutzabstände zu Personen und brennbaren Materialien wie zum Beispiel Hecken oder Büschen sind zur Verhütung von Bränden unbedingt einzuhalten.
  • „Blindgänger“ dürfen auf keinen Fall nochmals angezündet werden.
  • Feuerwerkskörper niemals selbst herstellen oder an gekauftem Feuerwerk „herumbasteln“. Das Abbrennen solcher nicht zugelassenen Feuerwerkskörper birgt unbekannte Risiken für die eigene und die Gesundheit Dritter dar.
  • Raketen niemals aus der Hand starten. Als „Abschussrampen“ für Raketen sind in Getränkekästen gestellte leere Flaschen geeignet. Freistehende Flaschen können umfallen.
  • Bei Batterie-Feuerwerken auf einen waagerechten und festen Stand achten, damit die Funkengarben sicher senkrecht nach oben steigen können. Verwenden Sie bitte die vom Hersteller vorgesehene Stützvorrichtungen.
  • Der Balkon ist zum Abschießen von Raketen oder Batteriefeuerwerken ungeeignet. Raketen können durch darüber liegende Balkone oder Dachvorsprünge abgelenkt werden. Die Funkengarben von Batteriefeuerwerken können eine Höhe von 90 Metern erreichen.
  • Tischfeuerwerk immer auf einer feuerfesten Unterlage und nicht in der Nähe brennbarer Materialien, zum Beispiel Gardinen oder Weihnachtsbaum, anbrennen.
  • Silvesterfeuerwerk niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss abbrennen.
  • Abgebrannte Batterie-Feuerwerke und andere Feuerwerkskörper müssen vollständig abgekühlt sein, bevor diese über den normalen Hausmüll entsorgt werden können.

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