Luftreinhaltung

Gutachten bestätigt korrekte Positionierung der Luftmessstellen im Land

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Autos fahren an der Feinstaubmessstation „Am Neckartor“ in Stuttgart vorbei.

In der Vergangenheit wurden die Standorte von Messstellen immer wieder hinterfragt. Ein Gutachten des TÜV Rheinland bestätigt nun die Einhaltung der rechtlichen Regeln und Qualität der Luftmessstellen im Land.

Ein Gutachten des TÜV Rheinland hat die fachgerechte Positionierung der Messstellen zur Überwachung der Luftqualität in Baden-Württemberg bestätigt. Verkehrsminister Winfried Hermann teilte mit: „Gerade die besonders im Fokus stehenden Messstellen, wie zum Beispiel das Stuttgarter Neckartor, wurden nicht im Geringsten beanstandet. Wer lieber über Messungen als über Maßnahmen zur Luftreinhaltung diskutiert, sollte dies lesen.“ Geprüft wurde die Repräsentativität der Probenahmestellen und deren kleinräumige Positionierung. Im Fokus standen insgesamt 70 Messstellen, 24 hiervon aus Baden-Württemberg.

Das Gutachten findet für 23 der 24 in Baden-Württemberg untersuchten Stationen keine offenen Fragen zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben (siehe Auszug unten). Bei einer Station (Pleidelsheim) hinterfragt die Studie, dass der soweit wie möglich einzuhaltende Mindestabstand von der nächsten Kreuzung unterschritten wurde. In ergänzenden Ausführungen stellt die Studie aber die Eignung des Messstandortes fest; zumal die zulässigen Immissionsgrenzwerte dort im Jahr 2018 eingehalten wurden. Weitere Empfehlungen des Gutachtens, zum Beispiel die Durchführung von Passivsammlermessungen, werden bereits seit Beginn der verkehrsnahen Spotmessungen im Jahr 2004 umgesetzt. „Die Zusammenarbeit der Fachleute funktioniert tadellos. Wir werden die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg nun bitten das Gutachten im Detail auswerten und eine Umsetzung der weiteren Empfehlungen prüfen,“ so Hermann weiter. Die Untersuchung des TÜV sei sehr detailliert, teilweise gehe dieser jedoch über die rechtlich obligatorischen Anforderungen hinaus. Der Nutzen einer gesetzlich nicht erforderlichen, metergenauen Dokumentation von Bäumen und Schildern sei jedenfalls zu hinterfragen, wie Hermann anmerkt.

Gutachten liefert fachlich-sachliche Daten und Fakten

„Ich habe die Hoffnung, dass sich die Politik wieder ganz auf die Einhaltung der Grenzwerte konzentriert und schräge Diskussionen um Messstellen beendet sind. Das Gutachten liefert dazu die fachlich-sachlichen Daten und Fakten“, so der Verkehrsminister.

In der Vergangenheit waren die Standorte von Messstellen immer wieder hinterfragt worden, unter anderem im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz und seitens des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hatte die Diskussion schließlich aufgegriffen und den TÜV Rheinland mit der Überprüfung der Positionierung verkehrsnaher Probenahmestellen gemäß Anlage 3, Abschnitt B und C der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) beauftragt. Das entsprechende Gutachten wurde heute vorgestellt und ist auf der Website des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit veröffentlicht.

TÜV Rheinland: Auszug aus dem Gutachten (PDF)

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