Agrartag

Gemeinsame Agrarpolitik der EU nach 2020 im Fokus

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Ein Landwirt pflügt ein Feld. Luftaufnahme mit einer Drohne. (Foto: Patrick Pleul / dpa)

Beim Agrartag 2019 in Donaueschingen stand die gemeinsame Agrarpolitik der EU nach 2020 im Fokus. Die bewährte integrierte Agrar- und Strukturpolitik des Landes hat sowohl die Interessen der Landwirte als auch aller Menschen im Land im Blick.

„Die Weichen für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU nach 2020 werden jetzt gestellt. Baden-Württemberg erhebt in Brüssel seine Stimme, wenn es darum geht, die Belange unserer bäuerlichen Familienbetriebe im Land zu berücksichtigen. Unser Handeln zielt im Kern darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Höfe zu stärken und den Landwirten Ausgleichszahlungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls und der Biodiversität sowie zum Erhalt unserer Kulturlandschaften bereitzustellen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, beim Agrartag 2019 des BLHV Donaueschingen-Villingen e.V. und des Maschinenrings Schwarzwald-Baar e.V. in Donaueschingen (Schwarzwald-Baar-Kreis). Die Landwirte würden hart für unser tägliches Brot arbeiten. Sie könnten ihre vielfältigen gesellschaftlichen Aufgaben aber nur wahrnehmen, wenn sie ein existenzsicherndes Einkommen erzielen.

Die bewährte integrierte Agrar- und Strukturpolitik des Landes habe sowohl die Interessen der Landwirte als auch aller Menschen im Land im Blick. Eine ausgewogene Agrarförderung könne und wolle zwar die Gesetze des Marktes nicht außer Kraft setzen. Sie schaffe aber einen finanziellen Ausgleich für die umfassenden gesellschaftlichen Leistungen der Landwirte.
„Der baden-württembergische Weg zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit baut dabei auf vier Säulen auf. Neben der Agrarinvestitionsförderung und der Förderung der Marktstrukturverbesserung setzen wir auch auf Maßnahmen im agrarstrukturellen Bereich, insbesondere auf die Flurneuordnung“, betonte Peter Hauk.

Gut ausgestattete Förderung essentiell

„Baden-Württembergs Landwirtschaft erhält bisher in der 2. Säule jährlich EU-Gelder in Höhe von rund 100 Millionen Euro für Maßnahmen zur Erhaltung unserer Kulturlandschaften, zur Verbesserung des Tierwohls, zur Erhaltung der Artenvielfalt und zur Entwicklung des Ländlichen Raumes. Diese Förderung ist und bleibt für die kleinstrukturierte baden-württembergische Landwirtschaft essentiell, zum Teil sogar überlebenswichtig. Das Land setzt sich deshalb auf EU- und Bundesebene dafür ein, diese Förderung zu erhöhen, mindestens aber im bisherigen Umfang zu erhalten“, sagte Minister Hauk.

Die von der EU vorgesehene Kürzung der 2. Säule um 15 Prozent sei völlig unangebracht, da diese Kürzungen nicht mit den vermehrten Aufgaben und den gesellschaftlichen Erwartungen an die Landwirtschaft vereinbar sind. „Wir fordern, dass Mittel der EU aus der 1. Säule vermehrt umgeschichtet werden. Nur so können die wirkungsvollen Agrarumwelt-, Tierwohl- und Naturschutzprogramme im Land weiter ausgebaut werden“, betonte Hauk.

Zudem sollte in der GAP-Reform auch eine Anreizkomponente für Agrarumwelt- und Tierwohlmaßnahmen eingeführt werden. „Kostenausgleich reicht nicht mehr aus. Wir brauchen hier finanzielle Anreize im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik“, so Hauk. Außerdem benötigten wir EU-Fördermittel auch für innovative Projekte und Techniken, um die ambitionierten Ziele in den Bereichen Klimaschutz, Biodiversität und Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit umzusetzen.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Landwirtschaft

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