Coronavirus

Freiwillige Tests für Beschäftigte in Schulen und Kinderpflege

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Erzieherin und Kind beim Puzzeln

Lehrkräfte und Beschäftigte in Schulen, Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege können sich vom 17. August an ohne Vorliegen von Symptomen auf das SARS-CoV-2-Virus testen lassen.

Die Landesregierung hat in der vergangenen Woche eine Teststrategie und Infektionsschutzmaßnahmen in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege beschlossen. Dadurch haben Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie das weitere Personal an Schulen, Kindertagesstätten und der Kindertagespflege die Möglichkeit, sich auch symptomfrei auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus testen zu lassen. Sämtliche Einrichtungen im Land erhielten nun die entsprechenden Details zum Testverfahren.

Abstands- und Hygieneregeln unbedingt eingehalten

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Auch ein negativer Test stellt immer nur eine Momentaufnahme dar und bietet für die Zukunft keine Sicherheit vor einer Infektion mit dem Virus. Deshalb ist es wichtig, dass an Schulen und Kindertageseinrichtungen Abstands- und Hygieneregeln unbedingt eingehalten werden, um eine mögliche Ausbreitung des Virus zu verhindern.“

Kultusministerin Susanne Eisenmann: „Auch wenn die Tests natürlich keine absolute Sicherheit bieten, so sind sie doch wichtig für das Wohlbefinden der Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher. Dieser psychologische Effekt darf nicht unterschätzt werden. Deshalb war es mir wichtig, dass wir den Beschäftigten an Schulen, in Kitas und in der Kindertagespflege freiwillige Testmöglichkeiten bieten.“

Wesentliche Punkte des Testkonzepts

Im Kern enthält das Testkonzept folgende Punkte:

  • Es besteht zwischen dem 17. August und dem 30. September 2020 für jede an einer Schule, einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege tätige Person die Möglichkeit, sich ohne Vorliegen von Symptomen maximal zweimal testen zu lassen.
  • Unabhängig davon werden Personen, die Symptome aufweisen, die auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 hindeuten können (wie zum Beispiel Husten, Fieber oder Störungen des Geruchs- und/oder Geschmackssinns), dringend aufgefordert, sich einer Testung zu unterziehen und sich häuslich abzusondern.
  • Über die Schule oder Kindertageseinrichtung erhalten Beschäftigte ein Formular, das zweimalig zur Durchführung der Testung berechtigt und in der Arztpraxis vorgelegt wird.
  • Positive Testergebnisse sind für das Labor meldepflichtig, d. h. das zuständige Gesundheitsamt erhält Meldung über den Fall. Dieses kontaktiert die infizierte Person, führt mit ihr die Ermittlung von Kontaktpersonen durch und ordnet die Absonderung an.
  • Die Kosten für die Testungen werden vollumfänglich vom Land Baden-Württemberg übernommen.
  • Die Tests finden auf freiwilliger Basis statt.
  • Tritt ein SARS-CoV-2-Fall an einer Schule, einer Kita oder Kindertagespflegestelle auf, können sich zudem alle anwesenden Personen testen lassen – unabhängig von Symptomen und davon, ob Kontakt zur infizierten Person bestand.

Auf einer Seite des Landesgesundheitsamts können Beschäftigte ab Montag, 17. August, freiwillig, anonym und ohne Angabe des Ergebnisses das Landesgesundheitsamt über ihre Teilnahme an der Testung informieren.

Überblick über die Corona-Teststationen in Baden-Württemberg

Merkblatt an Schulen, Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege zum Angebot freiwilliger Testungen auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus (PDF)

Schreiben der Kultusministerin zur Teststrategie an Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (28. Juli 2020, PDF)
Anlage Merkblatt zur Teststrategie vom 28. Juli 2020 (PDF)
Anlage Muster Berechtigung Kindertageseinrichtung vom 28. Juli 2020 (PDF)

Schreiben der Kultusministerin zur Teststrategie an Schulen vom 28. Juli 2020 (PDF)
Anlage Merkblatt zur Teststategie vom 28. Juli 2020 (PDF)
Anlage Muster Berechtigung Schule vom 28. Juli 2020 (PDF)
Hygiene-Hinweise Schulen (gültig ab 14. September 2020) vom 28. Juli 2020 (PDF)

Unterricht unter Pandemiebedingungen im neuen Schuljahr

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)
Europäischer Sozialfonds

Mehr Frauen mit Migrationserfahrung in Arbeit

Kleinkind auf Rutsche
Stadtentwicklung

Land fördert drei nichtinvestive Städtebauprojekte

Abiturienten lesen sich kurz vor Beginn der Prüfung die Abituraufgaben im Fach Deutsch durch. (Foto: © picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Abschlussprüfungen

Start der schriftlichen Haupt-, Werkreal- und Realschulabschlussprüfungen

Organspendeausweis
Organspende

Bundestag diskutiert über Widerspruchsregelung bei der Organspende

Luftbild vom Quartier Kanadaring in Lahr
Flächenmanagement

Land entwickelt kostenloses Tool zum Digitalen Flächenmanagement

Ein fahrendes schwarzes Auto mit gelber Aufschrift "Deine Mutter fährt nicht betrunken" und Team Vision Zero.
Verkehrssicherheit

Mehr Unfälle rund um die Feiertage

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Innovation

Land stärkt digitale Innovationszentren

Der Kommandeur der Sanitätsakademie der Bundeswehr, Generalstabsarzt Dr. Hans-Ulrich Holtherm, und Gesundheitsminister Manne Lucha sitzen nebeneinander und unterzeichnen jeweils ein Dokument.
Gesundheit

Gesundheitssystem im Land auf Krisenfälle vorbereiten

Rieslingtrauben hängen am Stock in einem Weinberg
Weinbau

Neue Fortbildung im Weinbau

Symbolbild einer Kirche
Ländlicher Raum

Kirchliche Räume als Orte der Zukunft

Bildungsmesse Learntec
Bildungsmesse

Kultusministerium auf der LEARNTEC 2026

Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Wohnberechtigung

Wohnberechtigungsschein digital beantragen

Ein Feuerwehrmann holt während einer Einsatzübung einer Freiwilligen Feuerwehr eine Leiter vom Dach eines Einsatzfahrzeugs.
Feuerwehr

Jahresstatistik der Feuerwehren 2025

Screenshot studieren in BW
Studium

Neue Webseite „Studieren in BW“ geht online

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Frühjahrsbelebung auf dem Arbeitsmarkt bleibt aus