Kernenergie

Formale Öffentlichkeitsbeteiligung für Kernkraftwerk Neckarwestheim gestartet

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Das Atomkraftwerk Neckarwestheim. (Bild: Patrick Seeger / dpa)

Das Beteiligungsverfahren für die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für Block 2 des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist förmlich gestartet. Ab 2. Juli haben interessierte Bürgerinnen und Bürger zwei Monate lang die Gelegenheit, die Unterlagen einzusehen und sich in das Verfahren einzubringen.

Ab dem 2. Juli haben interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim II einzusehen und sich zu dem Vorhaben zu äußern. Zu den Unterlagen gehören der Antrag selbst, eine Kurzbeschreibung des Vorhabens, ein Sicherheitsbericht, sowie die Umweltverträglichkeitsuntersuchung, die sich mit den möglichen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf den Menschen, sowie auf Tiere, Pflanzen, Boden, Luft und Wasser befasst.

Die Unterlagen liegen beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Neckarwestheim und beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Stuttgart aus. Außerdem werden sie im selben Zeitraum auch auf der Homepage des Umweltministeriums zum Download bereitgestellt. Die Auslegungs- und Einwendungsfrist endet am 3. September 2018.

Im Anschluss an die Auslage wird ein Erörterungstermin für die erfolgten Einwendungen festgesetzt, an dem das Umweltministerium als Genehmigungsbehörde sowie die Antragsstellerin EnBW die vorgetragenen Einwendungen, Fragen, Bedenken und Anregungen erörtern werden. Der genaue Termin hängt von der Anzahl und dem Inhalt der Einwendungen ab.

Die Unterlagen stehen ab dem 2. Juli 2018 zum Download bereit.

Weitere Informationen

Die EnBW hat die Stilllegung und den Abbau des Blocks II des Kernkraftwerks Neckarwestheim am 18. Juli 2016 beantragt. Der nun beginnenden formalen Öffentlichkeitsbeteiligung sind eine sogenannte frühe Öffentlichkeitsbeteiligung und ein öffentlicher Beratungstermin, Scoping-Termin, zu Umfang und Inhalt der Umweltverträglichkeitsuntersuchung vorausgegangen.

Ob und wann die Genehmigung zum Abbau von GKN II erteilt werden kann, lässt sich im Moment noch nicht sagen.

Für Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim hat das Umweltministerium am 3. Februar 2017 eine erste Stilllegungs- und Abbaugenehmigung erteilt. Am 21. Dezember 2017 hat die EnBW für Block I eine zweite Abbaugenehmigung beantragt.

Umweltministerium: Kernkraftwerk Neckarwestheim

Weitere Meldungen

ELR
Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Länd­licher Raum 2027 ausgeschrieben

Neu gebaute Häuser stehen hinter einer noch unbebauten Fläche eines Neubaugebiets.
Bauen

Fristen für Förderaufrufe verlängert

Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Flurneuordnung

Bescheidübergaben in drei Flurneuordnungsverfahren

Fluggäste laufen mit ihren Koffern durch ein Flughafenterminal.
Tierseuchen

Keine tierischen Lebensmittel im Reisegepäck

Hunde im Tierheim. (Bild: Norbert Försterling / dpa)
Tierschutz

Land fördert Tierheim Dreherhof im Ostalbkreis

Tags des Wochenmarkts
Ernährung

Kampagne stärkt Bewusstsein für Qualitätsprogramme

Ministerin für den Ländlichen Raum, Marion Gentges MdL
Verwaltung

Amtsübergabe im Ministerium Ländlicher Raum

Broschüre Kulturdenkmale und Photovoltaikanlagen
Denkmalpflege

Neue Broschüre zu Photovoltaik auf Kulturdenkmalen

Ein Mädchen watet durch die überschwemmte Innenstadt von Veringenstadt.
Gesellschaft

Menschen besser auf Krisen vorbereiten

Holzbau
Forst

Fünfter Fachkongress Holzbau

Biosphärengebiet Schwäbische Alb - Blick von Teck
Naturschutz

Erfolgsmodell Biosphärengebiet Schwäbische Alb wächst

Weinreben im Frühling
Flurneuordnung

Land stärkt Weinbau in Brackenheim-Haberschlacht

Landschaft von oben im Neckar-Odenwald-Kreis
Ländlicher Raum

Flurneuordnung Schefflenz-Oberschefflenz (Nord) fortgesetzt

Symbolbild einer Kirche
Ländlicher Raum

Kirchliche Räume als Orte der Zukunft

Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
Bioökonomie

Süddeutscher Biogasgipfel in Ulm