Naturschutz

5,9 Millionen Euro für Naturschutzprojekte

Bewerbungen für Naturschutzprojekte in Baden-Württemberg können ab sofort bei der Stiftung Naturschutzfonds eingereicht werden. Die Ausschreibung endet am 30. September 2026.

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Ein Reh springt bei Bodnegg (Baden-Württemberg) über eine Wiese, auf der Löwenzahn blüht. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Symbolbild

Ab sofort können sich gemeinnützige Organisationen, kommunale Stellen, Unternehmen und Privatpersonen wieder bei der Stiftung Naturschutzfonds um einen Zuschuss für ihre Naturschutzprojekte in Baden-Württemberg bewerben. Rund 5,9 Millionen Euro Ersatzzahlungen stehen aus dem Jahr 2025 zur Verfügung, insbesondere als Ausgleich für den Ausbau der erneuerbaren Energie und der Energieinfrastruktur.

Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt

„Die Stiftung Naturschutzfonds unterstützt diejenigen, die sich mit Engagement für den Schutz der Natur und den Erhalt der biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg einsetzen. So werden aus Visionen konkrete Aktionen“, sagt Thekla Walker, Umweltministerin und Vorsitzende des Stiftungsrats, zum Start der Ausschreibung. „Ich lade alle ein, die sich für den Naturschutz einsetzen und innovative Ideen haben, diese Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Gemeinsam können wir den natürlichen Reichtum unseres Landes, die vielfältige Tier- und Pflanzenwelt, bewahren und eine lebenswerte Umgebung gestalten.“

Anträge bis 30. September 2026 einreichen

Unter dem Motto „Wir fördern Vielfalt“ richtet sich die Förderung der landesweit tätigen Naturschutzstiftung insbesondere an Projektvorhaben zum Erhalt und zur Stärkung der biologischen Vielfalt. Die dafür zur Verfügung stehenden Ersatzzahlungen sind Abgaben für nicht-ausgleichbare Eingriffe in Natur und Landschaft und werden von der Stiftung Naturschutzfonds für praktische Maßnahmen beispielsweise des Artenschutzes, des Biotopverbunds, der Biotopvernetzung oder der Erstpflege eingesetzt.

Förderanträge können ab sofort bei der Stiftung Naturschutzfonds eingereicht werden. Voraussetzung für eine positive Entscheidung ist, dass die Projekte konkret der Aufwertung von Natur und Landschaft dienen und in dem Naturraum, in dem das Projekt durchgeführt werden soll, Ersatzzahlungen zur Verfügung stehen. Zudem bedarf es für die geplanten Projekte einer fachlichen Abstimmung mit dem zuständigen Regierungspräsidium im Vorfeld der Antragstellung.

Die Ausschreibung endet am 30. September 2026. Bei einer Antragstellung bis zum 1. Juli 2026 bei der Stiftung kann mit einer Bewilligung in diesem Jahr gerechnet werden, soweit Ersatzzahlungen verfügbar sind.

Digitale Informationsveranstaltung am 25. Februar 2026

Zur aktuellen Ausschreibung bietet die Stiftung Naturschutzfonds für Interessierte am 25. Februar 2026 eine digitale Informationsveranstaltung an.

Quelle:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg / Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg

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