Ländlicher Raum

Bewerbungsstart für „Spitze auf dem Land!“

Das Programm „Spitze auf dem Land“ startet in die 26. Förderrunde. Unternehmen im Ländlichen Raum können bis 28. Februar 2026 innovative und nachhaltige Projekte einreichen.

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Firma WMB Ventilatoren GmbH in Obersontheim
Symbolbild

„Eine innovative, digitale und nachhaltige Wirtschaft sichert den Wohlstand im Ländlichen Raum. Mit der Förderung von Unternehmen stärken wir die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Ländlichen Raums und schaffen zugleich Perspektiven für Beschäftigte und die Wertschöpfung vor Ort. Mit der neuen Förderrunde der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! - Technologieführer für Baden-Württemberg‘ unterstützen wir innovative Unternehmen dabei, ihre Ideen weiterzuentwickeln und diese erfolgreich am Markt umzusetzen. Dies ist bereits die 26. Förderrunde des erfolgreichen Programms“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

40 Millionen Euro Fördermittel

Die Förderlinie „Spitze auf dem Land!“ richtet sich an Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum, die mit ihren Investitionsvorhaben einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Wirtschaft des Landes leisten. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen. In der Förderperiode 2021-2027 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Im Sinne des Green Deals der EU können Unternehmen, die einen besonderen Beitrag zur Bioökonomie und zur Kreislaufwirtschaft leisten, eine Förderung bis 500.000 Euro erhalten. Ziel ist es, neue und innovative Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln und die Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken.

Fokus auf nachhaltige Projekte

Ein weiterer Fokus der Förderlinie liegt erneut auf Projekten, die die Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft voranbringen. Diese Bereiche sind von besonderer Bedeutung für nachhaltige und zukunftsfähige Wirtschaftsentwicklung. Außerdem können Projekte einen Förderzuschlag erhalten, wenn sie innovative Lösungen zur Nutzung biologischer Ressourcen und zur Schaffung geschlossener Wertstoffkreisläufe entwickeln. Darüber hinaus trägt die Förderlinie dazu bei, die Entwicklung und Anwendung strategisch relevanter Technologie im Bereich kritischer Sektoren voranzutreiben. „Mit dem Programm ‚Spitze auf dem Land!‘ wollen wir Unternehmen unterstützen und Impuls geben, dass Innovation und Tüftlergeist im Ländlichen Raum weiter ausgebaut wird. Investitionsbereite Unternehmen, die hierzu einen Beitrag leisten können, sind aufgerufen, sich im Rahmen dieser Förderlinie bis spätestens 28. Februar 2026 zu bewerben“, sagte Minister Hauk.

Förderlinie „Spitze auf dem Land!“

Die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen. Die Fördermittel werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt. Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlages des dazu eingerichteten Bewertungsausschusses (Expertengremium).

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