Verfassung

Feierstunde zu 70 Jahre Grundgesetz

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Guido Wolf, Minister der Justiz und für Europa (Foto: © dpa)

Zum 70. Jubiläum des Grundgesetz würdigt Justizminister die Bedeutung der Verfassung für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Der Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf hat zum 70. Jubiläum des Grundgesetzes dessen Bedeutung für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland betont und zudem die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als „Hüter der Verfassung“ gewürdigt. Wolf sagte: „Um diese Verfassung beneidet uns die ganze Welt. Aus einem Provisorium für die westlichen Teile des Nachkriegsdeutschlands ist das rechtliche und ethische Leitbild deutscher Demokratie geworden. Das Grundgesetz ist nicht unverändert in Ehren ergraut. Es lebt, weil es im Laufe der Zeit, behutsam ergänzt und modernisiert wurde.“

Wolf hob Rolle des Bundesverfassungsgerichts als „Hüter der Verfassung“ hervor: „Die Modernisierung unserer Verfassung ist insbesondere auch ein Verdienst einer Institution, die untrennbar mit dem Grundgesetz verbunden ist: des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung stets Antworten auf die Herausforderungen der Zeit gefunden.“

„Hände weg vom Grundgesetz“

Wolf appellierte an den verfassungsändernden Gesetzgeber, auch in Zukunft nicht vorschnell Änderungen des Grundgesetzes anzustreben: „Die Zahl der Änderungswünsche ist groß. In der Verfassung sollen aber nach meiner Überzeugung nur die Grundlagen, die wesentlichen Prinzipien, die Grundrechte sowie die wesentlichen Fundamente der föderalen Staatsorganisation festgelegt werden. Die Regelungen sollen schlicht und präzise bleiben. Eine Verfassung ist nicht der Ort für kleinteilige Detailregelungen, hierfür gibt es Gesetze und Verordnungen. Das Grundgesetz soll nach meiner Überzeugung auch nicht mit aktuellen gesellschaftspolitischen Vorstellungen, so wichtig sie im Einzelfall auch sein mögen, überladen werden. Gut gemeint ist im Hinblick auf unsere Verfassung eben nicht immer gut gemacht. Der schnelle Ruf nach einer Verfassungsänderung ist häufig nicht sachgerecht.“

In einer Feierstunde am Vorabend des 70. Jahrestag des Grundgesetzes im Neuen Schloss in Stuttgart unterstrich Professor Dr. Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a.D., in einer tiefgehenden Festrede die Bedeutung und die Standhaftigkeit unserer Verfassung. Auch er appellierte daran, nicht zu leichtfertig Änderungen vorzunehmen und sagte wörtlich: „Hände weg vom Grundgesetz“. Zudem betonte er die Bedeutung des Föderalismus und forderte: „Die Länder dürfen sich ihre Eigenstaatlichkeit nicht abkaufen lassen.“

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland war am 23. Mai 1949 verkündet worden und damit in Kraft getreten. Mit der Wiedervereinigung wurde es 1990 die Verfassung für ganz Deutschland.

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