Europäisches Einheitspatent auf der Zielgeraden

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Blick durch Glastür auf die Sitzung des Bundesrates (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Das Einheitliche Europäische Patentgericht soll mit einer Lokalkammer nach Mannheim kommen. Zunächst stimmt der Bundesrat über das Gesetz zu dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht ab, welches im Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit angenommen wurde.

Das Einheitliche Europäische Patentgericht mit einer Lokalkammer in Mannheim könnte morgen Realität werden. Nachdem der Bundestag am 26. November 2020 das Gesetz zu dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen hat, kann das Gesetzgebungsverfahren mit Zustimmung des Bundesrates in dessen Sitzung am Freitag, 18. Dezember, nun abgeschlossen werden. Bereits im Jahr 2017 war das Zustimmungsgesetz im Bundestag zwar einstimmig, aber nicht mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit beschlossen worden, weshalb es zunächst durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für nichtig erklärt worden war.

Neue Lokalkammer im Mannheim geplant

Justiz- und Europaminister Guido Wolf sagte: „Die morgige Bundesratsbefassung könnte den Schlussstein eines langen Prozesses markieren und den Weg frei machen für das Europäische Einheitspatent. In Mannheim sind wir darauf gut vorbereitet. Es freut mich, dass aus der Theorie nun endlich Praxis werden und Mannheim eine zentrale Rolle in dem seit den sechziger Jahren angestrebten europäischen Patentsystem spielen kann. Mannheim ist bereits ein international anerkannter Patentgerichtsstandort, der mit der Lokalkammer des Einheitlichen Europäischen Patentgerichts noch weiter ausgebaut wird.“

Die neue Lokalkammer in Mannheim hat ihren Sitz in den Räumlichkeiten des Verwaltungsgerichtshofes. Mit ersten Verfahren wird zwar erst Ende des nächsten Jahres zu rechnen sein, dennoch stehen Sitzungssaal, Besprechungsräume und Arbeitszimmer bereits zur Verfügung und sind mit modernster IT-Technik ausgestattet. Die Richterbank der Lokalkammer in Mannheim wird mit drei Richterinnen beziehungsweise Richtern besetzt sein, von denen zwei deutsche Staatsangehörige sein müssen. Der dritte Richter muss aus einem anderen Vertragsstaat des Einheitlichen Patentgerichts (EPGÜ) kommen. Es wurde ein europaweites Bewerbungsverfahren für die Richterstellen durchgeführt. Gesucht wurden erfahrene Patentrichterinnen und -richter, wie sie zum Beispiel beim Landgericht Mannheim in den beiden Patentkammern und beim Oberlandesgericht Karlsruhe im Patentsenat tätig sind.

Einheitliches Europäisches Patentgericht

Das Einheitliche Europäische Patentgericht (Unified Patent Court) ist eine auf der Grundlage eines Übereinkommens von 26 europäischen Mitgliedstaaten gegründete eigenständige Patentgerichtsbarkeit. Sie wird unter anderem zuständig sein für Streitigkeiten über das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung. Dieses Einheitspatent wird künftig neben den nationalen Patenten und den klassischen europäischen Patenten bestehen.

Das Einheitliche Patentgericht wird aus zwei Rechtszügen bestehen: In der ersten Instanz wird es eine Zentralkammer mit Sitz in Paris und Außenstellen in London und München geben. In Deutschland werden vier Lokalkammern eingerichtet werden mit Sitz in Mannheim, München, Hamburg und Düsseldorf. Die Berufungsinstanz des Gerichts wird ihren Sitz in Luxemburg haben.

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