Integration

Erfolg für das Land bei der Integrationsministerkonferenz

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Gruppenfoto der teilnehmenden Ministerinnen und Minister auf der 13. Integrationsministerkonferenz am 15. März 2018 in Nürnberg

Die Integrationsministerkonferenz hat drei Anträge aus Baden-Württemberg mit großer Mehrheit beschlossen. Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha zeigte sich erfreut darüber, dass die Initiativen des Landes zur Integration Geflüchteter auf dem Arbeitsmarkt bundesweit Gehör finden.

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha wertet die 13. Integrationsministerkonferenz (IntMK) in Nürnberg als vollen Erfolg. Die für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister der Länder hätten ein starkes Signal der Einigkeit gesetzt. „Ich freue mich sehr darüber, dass die Konferenz drei Anträge aus Baden-Württemberg mit großer Mehrheit beschlossen hat“, sagte Lucha nach der zweitägigen Veranstaltung.

Bei den Beratungen in Nürnberg seien die Länder auf Initiative Baden-Württembergs beim Thema „Integration Geflüchteter auf dem Arbeitsmarkt“ einen wichtigen Schritt vorangekommen, so Lucha: „So fordern wir die neue Bundesregierung auf, die Duldung für Geflüchtete einzuführen, die ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anerkennen lassen wollen. Außerdem soll eine Förderlücke geschlossen werden, die Geflüchtete an der Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums hemmt.“

Erfolgreiche Anträge zur Integration Geflüchteter auf dem Arbeitsmarkt

In den beiden Anträgen geht es konkret darum, dass Geflüchtete im Berufsanerkennungsverfahren künftig bis zu dessen Abschluss geduldet werden und anschließend ein zweijähriges Aufenthaltsrecht für die Beschäftigung im anerkannten Beruf erhalten. Minister Lucha betonte: „Es ist nicht zielführend, qualifizierte Geflüchtete schlechter zu stellen als solche, die erst eine Ausbildung beginnen möchten.“ Die Integrationsministerkonferenz fordere den Bund deshalb dazu auf, auch für bereits qualifizierte Geflüchtete, die auf dem Weg zur Berufsanerkennung sind, eine Bleibeperspektive zu bieten. „Statt talentierte junge Menschen abzuschieben, geben wir ihnen eine Chance und tragen so gleichzeitig zur Fachkräftesicherung bei.“

Darüber hinaus sei in Nürnberg beschlossen worden, eine Förderlücke für ausbildungs- und studienwillige Geflüchtete zu schließen. In bestimmten Fällen erhalten diese bei der Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums trotz Bedarf weder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz noch BAföG. Nach der derzeitigen Rechtslage kann es laut Lucha zu der absurden Situation kommen, dass sich ein ausbildungswilliger junger Mensch schlechter stellt, wenn er eine Ausbildung oder ein Studium aufnimmt als wenn er es sein lässt. „Das macht weder integrations- noch arbeitsmarkt- oder wirtschaftspolitisch Sinn. Hier muss der Bund nachbessern.“

Ausweitung der 3+2-Regelung im neuen Koalitionsvertrag in Berlin

Lucha äußerte sich in Nürnberg zufrieden darüber, dass die von Baden-Württemberg ausgehenden Initiativen zur Integration Geflüchteter auf dem Arbeitsmarkt bundesweit Gehör finden. Baden-Württemberg hatte bereits auf der letzten Integrationsministerkonferenz in Friedrichshafen am Bodensee erfolgreich dafür geworben, die sogenannte 3+2-Regelung für geflüchtete Auszubildende ohne Schutzstatus auch auf einjährige Helferberufe auszuweiten, um Rechtssicherheit sowohl für Geflüchtete als auch für ausbildende Betriebe zu schaffen. Die Regelung bedeutet, dass Flüchtlinge während ihrer Ausbildung eine Duldung und anschließend ein zweijähriges Aufenthaltsrecht für die Beschäftigung im erlernten Beruf erhalten.

„Ich freue mich, dass unsere Forderung jetzt fast wortgleich im neuen Koalitionsvertrag in Berlin aufgegriffen worden ist. Das ist ein gutes Signal an alle geflüchteten Menschen, die sich integrieren, die Sprache lernen und eine Ausbildung beginnen wollen.“

Forschungsprojekt soll Leistungen von Migranten beleuchten

Abschließend betonte der Minister, dass der Begriff „Integration“ nicht zu verkürzen sei auf diejenigen Geflüchteten, die in den letzten Jahren in Deutschland Schutz gesucht hätten. „Ich erinnere zum Beispiel daran, dass die erste Generation der sogenannten Gastarbeiter für den Wiederaufbau und die Prosperität der Bundesrepublik Deutschland einen zentralen Beitrag geleistet hat. Im Sinne einer Kultur der Wertschätzung und Anerkennung muss aus übereinstimmender Sicht aller Länder diese Leistung noch stärker als bisher anerkannt, gewürdigt und in die Öffentlichkeit getragen werden“, so Lucha.

Deshalb habe die Integrationsministerkonferenz nun den Bund beauftragt, gemeinsam mit den Ländern ein Forschungsprojekt zur Geschichte der Migration in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR auf den Weg zu bringen und dabei die wertvollen Beiträge sehr vieler Migrantinnen und Migranten an der Entwicklung Deutschlands ans Licht zu bringen.

Integrationsministerkonferenz

Die Integrationsministerkonferenz findet jedes Jahr in einem anderen Bundesland statt. Am 1. Oktober 2017 hatte Bayern turnusgemäß den Vorsitz und damit die Gastgeberschaft von Baden-Württemberg übernommen.

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