Migration

Aufenthalt von syrischer Großfamilie beendet

Dem Sonderstab Gefährliche Ausländer ist es gelungen, den Aufenthalt einer syrischen Großfamilie, die zuletzt im Norden von Stuttgart wohnhaft war, zu beenden. Siebzehn Familienmitglieder haben Deutschland verlassen.

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Pressekonferenz mit Marion Gentges (rechts), Ministerin der Justiz und für Migration, und Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek (links)
Pressekonferenz mit Marion Gentges (rechts), Ministerin der Justiz und für Migration, und Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek (links)

Dem Sonderstab Gefährliche Ausländer im Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg ist es gelungen, den Aufenthalt der syrischen Großfamilie H., die zuletzt im Norden von Stuttgart wohnhaft war, zu beenden. Siebzehn Familienmitglieder, von denen ein Großteil polizeibekannt ist, haben Deutschland im Wege der kontrollierten Ausreise verlassen. Drei Familienmitglieder befinden sich wegen Verurteilungen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen noch in Haft. Insgesamt wurden der Familie über 160 Straftaten zur Last gelegt.

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: „Die Ausreise ist das Ergebnis von konsequenter Strafverfolgung und der erfolgreichen Arbeit des Sonderstabes Gefährliche Ausländer. Jedem, der hier um Schutz nachsucht, muss klar sein, dass er mit kriminellem Verhalten in Deutschland keine Zukunft hat.“

Staatssekretär für Migration Siegfried Lorek: „Der Sonderstab hat die kontrollierte Ausreise durchgeführt. Kontrollierte Ausreisen erfolgen auf freiwilliger Basis, Mitarbeiter des Sonderstabes begleiten den Prozess von der Entscheidungsfindung bis zur Ausreise aktiv und engmaschig. Die kontrollierten Ausreisen sind eine Form der Aufenthaltsbeendigung zwischen Abschiebung und selbstständiger, freiwilliger Ausreise.“   

Bereits im Juni und August 2025 reisten drei Familienangehörige nach Verbüßung ihrer Teilstrafen direkt aus der Strafhaft und eine Person aus der Untersuchungshaft heraus kontrolliert nach Syrien aus. Am 18. Oktober 2025 erfolgte schließlich die Ausreise von dreizehn weiteren Familienangehörigen, von denen sich ein 15-Jähriger in Jugendhaft befand. Die Ankunft in Syrien am gestrigen Sonntag wurde bestätigt.  

Ministerin Gentges: „Zum jetzigen Zeitpunkt war die kontrollierte Ausreise die einzige Möglichkeit, den Aufenthalt der Familienmitglieder zu beenden. Der Bundesinnenminister arbeitet daran, Abschiebungen nach Syrien zu ermöglichen. Das ist richtig und wichtig und zeigt bereits jetzt Wirkung, weil Straftäter wissen, dass sie zu der Gruppe gehören, die als erste abgeschoben werden wird. Das erhöht die Bereitschaft, kontrolliert auszureisen.“

Alle Personen haben auf ihre asylrechtlichen Schutzstellungen verzichtet. Für die Ausreise wurde je Person eine Förderung von durchschnittlich 1.350 Euro gewährt.

Staatssekretär Lorek: „Bei der Höhe der Geldbeträge haben wir klare Linien, von denen wir nicht abgewichen sind. Sie orientieren sich an bestehenden Ausreiseprogrammen des Bundes. Egal, womit man es vergleicht, ob mit Kosten im Falle eines fortgesetzten Aufenthalts, Kosten einer Abschiebung oder Haftkosten – der Förderbetrag im Rahmen einer kontrollierten Ausreise ist für das Land die mit deutlichem Abstand günstigste Lösung.“

Drei weitere Familienmitglieder befinden sich nach Verurteilungen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen weiterhin in Haft. Darunter auch der mittlerweile 18-jährige K. H., der in zweieinhalb Jahren 34 Straftaten begangen hat und am 20. Juni 2025 zusammen mit seinen Brüdern M. H. (23) und J. H. (27) wegen eines Messerangriffs vom Landgericht Stuttgart zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ministerin Gentges: „Ziel ist es, auch diese Personen aus der Haft heraus außer Landes zu bringen. Erst müssen sie aber, sollte das Urteil rechtskräftig werden, die gegen sie verhängte Strafe zu einem relevanten Teil verbüßen. Das ist auch richtig so, denn ansonsten wäre das Schlimmste, das einem ausländischen Straftäter im Falle einer Verurteilung droht, durch Ausreise in Freiheit zu gelangen.“

Auch bei den drei weiteren Familienmitgliedern, die bereits im Juni und August 2025 direkt aus der Strafhaft ausgereist sind, waren die Vollstreckungsbehörden entsprechend vorgegangen. Es wurde von der Vollstreckung der jeweiligen Restfreiheitsstrafen abgesehen, sodass die Betroffenen aus der Haft heraus kontrolliert ausreisen konnten. Im Falle einer Wiedereinreise würden die Restfreiheitsstrafen vollstreckt werden.

Weitere Hintergrundinformationen

Die aus Syrien stammende Familie kam zwischen 2015 und 2020 nach Deutschland und lebte im Norden von Stuttgart. Insgesamt sechs der bis dato ausgereisten Personen sind wegen Straftaten verurteilt worden. Der 19-jährige K. H., der im August 2025 ausgereist ist, wurde Anfang dieses Jahres wegen schwerer räuberischer Erpressung durch das Amtsgericht Stuttgart zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. M. H. (22 Jahre, Ausreise im August 2025) und E. H. (20 Jahre, Ausreise im Juni 2025) wurden wegen Gewaltdelikten zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die 19-jährige F. H., die im August 2025 ausgereist ist, befand sich seit dem 31. Juli 2025 wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung in Untersuchungshaft. Der 15-Jährige M. H., der am 18. Oktober 2025 ausgereist ist, trat seit seinem 12. Lebensjahr vorwiegend wegen Gewaltdelikten strafrechtlich in Erscheinung und verbüßte zuletzt eine Jugendstrafe wegen schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung. Der 44-jährige Familienvater (Ausreise am 18. Oktober 2025) wurde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt.

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