Migration

Härtefallkommission startet in neunte Amtszeit

Die Härtefallkommission Baden-Württemberg ist in ihre neunte Amtszeit gestartet. Zudem hat sie ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 vorgelegt.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek (vordere Reihe, Dritter von links) und der Vorsitzende der Härtefallkommission Klaus Pavel (vordere Reihe, Zweiter von links) mit den Mitgliedern nach der konstituierenden Sitzung der Kommission
Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek (vordere Reihe, Dritter von links) und der Vorsitzende der Härtefallkommission Klaus Pavel (vordere Reihe, Zweiter von links) mit den Mitgliedern nach der konstituierenden Sitzung der Kommission

Die Härtefallkommission beim Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg ist am 22. Oktober 2025 zur konstituierenden Sitzung der neunten Amtszeit zusammengetroffen. Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek begrüßte die Kommissionsmitglieder und betonte: „Durch das Härtefallverfahren kann besonderen individuellen Härten bei der Anwendung des Aufenthaltsrechts begegnet werden. Sie tragen mit ihren Einschätzungen dazu bei, dass einzelne, besondere Schicksale noch einmal neu betrachtet werden. Vor ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit habe ich großen Respekt und bedanke mich sehr herzlich für ihr überaus wichtiges Engagement. In der neuen Amtszeit wünsche ich ihnen auch weiterhin intensive Beratungen und gut abgewogene Entscheidungen.“

Zum Vorsitzenden der Härtefallkommission in der neunten Amtsperiode wurde erneut Klaus Pavel berufen. Der ehemalige Landrat des Ostalbkreises leitet das Gremium seit Anfang 2020. Zu Beginn der konstituierenden Sitzung sagte Pavel: „Es ist für mich eine große Ehre, die Härtefallkommission auch in der neuen Amtszeit weiter leiten zu dürfen. Dieser herausfordernden Aufgabe stelle ich mich sehr gerne, weil die Arbeit der Kommission für mich eine Herzensangelegenheit ist“.

Entwicklung seit 2015

Die Einrichtung der Kommission jährt sich in diesem Jahr zum 20. Mal. Nach der Einführung der Aufenthaltsgewährung in Härtefallen in Paragraf 23a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nahm die Härtefallkommission Baden-Württemberg im Oktober 2005 erstmalig ihre Arbeit auf. Bis zur ersten Sitzung waren bereits mehr als 500 Härtefalleingaben eingegangen. Das Gründungsjahr 2005 ist bis heute mit 820 Eingaben das eingangsstärkste geblieben. Nachdem die jährlichen Eingabezahlen einige Jahre lang nur rund 100 betragen hatten, stieg die Zahl der Eingabesteller ab 2013 wieder kontinuierlich an. Ein erneuter Höhepunkt wurde dabei im Jahr 2016 mit 610 Neueingaben erreicht. Seitdem schwankte das jährliche Aufkommen zwischen 171 (2018) und 450 (2021) Eingaben.

In der Anfangsphase hatte sich die Kommission überwiegend mit Personen aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens zu befassen. Dies waren häufig Familien, die bereits in den 1990er Jahren aufgrund der dortigen kriegerischen Auseinandersetzungen nach Deutschland gekommen waren. Ab den Jahren 2017/2018 änderte sich das Bild dahingehend, dass fortan alleinreisende Männer aus afrikanischen Staaten (vor allem Gambia, Nigeria und Kamerun) den Großteil der Eingabesteller ausmachten. Insgesamt sind in den vergangenen zwei Jahrzehnten fast 6.000 Eingaben bei der Geschäftsstelle eingegangen. In ihren Sitzungen befasste sich die Kommission inhaltlich mit rund 3.300 Fällen und stellte gut 1.200 Ersuchen an die oberste Ausländerbehörde.

19. Tätigkeitsbericht veröffentlicht

Ebenfalls am 22. Oktober 2025 wurde der 19. Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission für das Jahr 2024 (PDF) veröffentlicht.

Im vergangenen Jahr wandten sich insgesamt 314 Eingabesteller an die Kommission. Im Vergleich zum Vorjahr 2023 mit 254 Eingaben entspricht dies einem Anstieg um 24 Prozent. Dieser Trend hat sich im laufenden Jahr weiter verstärkt: Bis Ende September 2025 waren bereits 397 Neueingaben zu verzeichnen.

Im Berichtsjahr konnte über 244 Eingaben abschließend entschieden werden. In 143 dieser Fälle musste eine Befassung der Kommission vorab aus zwingenden rechtlichen Gründen abgelehnt werden. Knapp ein Drittel dieser Nichtbefassungsentscheidungen betreffen Personen, die während des Härtefallverfahrens ein anderes, vorrangiges Bleiberecht erhalten konnten. Daher war für sie die Durchführung eines Härtefallverfahrens nicht mehr erforderlich.

Neben einer genaueren statistischen Auswertung enthält der Tätigkeitsbericht auch anonymisierte Fallbespiele aus dem vergangenen Jahr, die die Arbeit der Kommission veranschaulichen.

Härtefallkommission

Die Härtefallkommission entscheidet auf der Grundlage der gesetzlich geregelten Härtefallregelung in Paragraf 23a Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Sie wird ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig. Daher können Dritte nicht verlangen, dass die Kommission sich mit einem bestimmten Einzelfall befasst oder eine bestimmte Entscheidung trifft. Die Entscheidungen der weisungsunabhängigen Härtefallkommission sind nicht anfechtbar.

Die Härtefallkommission besteht aus zehn Mitgliedern und deren stellvertretenden Mitgliedern, die auf Vorschlag der Liga der freien Wohlfahrtspflege, der evangelischen Landeskirchen, der katholischen Kirche und des Flüchtlingsrates sowie der kommunalen Landesverbände berufen werden. Die oberste Landesbehörde (das Ministerium der Justiz und für Migration) beruft das vorsitzende Mitglied und dessen Stellvertreter beziehungsweise Stellvertreterin, eine Persönlichkeit des Landes sowie eine Persönlichkeit islamischen Glaubens.

Die Amtszeit der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder beträgt zweieinhalb Jahre. Die Kommission kann in Fällen, in denen dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit eines ausreisepflichtigen Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen, ein Härtefallersuchen an das Justizministerium als oberste Ausländerbehörde richten. Dieses entscheidet dann im Rahmen einer eigenen Ermessensentscheidung, ob dem Betroffenen auf Grund des Ersuchens eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.

Weitere Meldungen

Pilotprojekt fürsorgende Gemeinschaft in Waldstetten: gemeinsam Zukunft gestalten
Gesellschaftliche Teilhabe

Ein Netzwerk für mehr Lebensqualität im Alter

Stuttgart: Abgeordnete der Fraktionen sitzen im Landtag. (Foto: © dpa)
Direkte Demokratie

Volksbegehren nicht erfolgreich zustande gekommen

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Katastrophenschutz

Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen

von links nach rechts: Leiter der Abteilung Justizvollzug des Ministeriums der Justiz und für Migration Martin Finckh, Leiterin der JVA Offenburg Annette Hügle, Justizministerin Marion Gentges und Amtschef Elmar Steinbacher
Justiz

Neue Leiterin der Justizvollzugsanstalt Offenburg

Tauberufer in Wertheim
Städtebauförderung

Kernstadt Wertheim erfolgreich saniert

Stark umspülter Pegelmesser (Bild: Regierungspräsidium Stuttgart)
Landeshilfen

Neue Regeln für Landeshilfen nach schweren Naturereignissen

Ein fahrender Regionalzug
Schienenverkehr

Ausbau der Schiene im Land geht weiter voran

Ein Polizist sitzt im Polizeipräsidium an einem Arbeitsplatz der sogenannten intelligenten Videoüberwachung. (Foto: ©dpa)
Datenschutz

Ministerrat beschließt Änderung des Landesdatenschutzgesetzes

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Forst

Holzbaulösungen für Kommunen und die Wohnungswirtschaft

Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Wohnraumförderung

Z15-Darlehen in der Wohnraumförderung digital beantragbar

Ehrenamtskarte Baden-Württemberg
Bürgerengagement

Ehrenamtskarte jetzt auch per App verfügbar

Landtag, Plenarsaal von oben
Bürgerbeteiligung

Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“ im Landesabstimmungsausschuss

Logo des Landespreises 2020 für junge Unternehmen. (Bild: L-Bank)
Wirtschaft

Landespreis für junge Unter­nehmen 2026 ausgeschrieben

Symbolbild: Symbolbild: Ein Passant geht an dem Logo der Agentur für Arbeit vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag, 5. November 2019, sein Urteil zu Leistungskürzungen für unkooperative Hartz-IV-Bezieher verkündet. (Bild: picture alliance/Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa)
Arbeitsmarkt

Arbeitslosigkeit verharrt auf höherem Niveau

Eine Altenpflegerin spricht mit Senioren in einer Pflege-Wohngemeinschaft für Demenzkranke.
Pflegeberufe

Lucha auf Delegationsreise in Indien