Lärm

Eisenbahn-Bundesamt veröffentlicht Aktionsplan gegen Schienenlärm

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Ein Güterzug beladen mit Lkws fährt bei Bad Krozingen (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald). (Foto: © dpa)

Das Eisenbahn-Bundesamt hat den ersten Teil des Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes veröffentlicht. Vom 24. Januar bis zum 7. März 2018 wird nun die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. Alle vom Schienenverkehrslärm Betroffenen sind dazu aufgerufen, Rückmeldung zu geben.

Am 11. Januar 2018 hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) den ersten Teil (Teil A) des Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes veröffentlicht. Vom 24. Januar bis zum 7. März 2018 wird nun die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. Auch in dieser Phase sind Bürgerinnen und Bürger, Lärmschutzvereinigungen und Kommunen oder sonstige, vom Schienenverkehrslärm betroffene Einrichtungen dazu aufgerufen, Rückmeldung zum jetzigen Stand des Lärmaktionsplans und zum Verfahren selbst zu geben.

Menschen effektiv vor Schienenverkehrslärm schützen

Während der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen rund 38.000 Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt ein. Thomas Marwein, Lärmschutzbeauftragter der Landesregierung zieht zwei Rückschlüsse aus den zahlreichen Rückmeldungen: „Die hohe Resonanz hebt die Bedeutsamkeit des zu erstellenden Lärmaktionsplans hervor. Gleichzeitig zeigt sie aber auch die Dimension der Betroffenheit der Bevölkerung durch den Bahnlärm auf. Obwohl gerade in jüngerer Zeit begrüßenswerte Fortschritte im Kampf gegen den Schienenlärm erzielt werden konnten, muss noch viel getan werden, um Menschen effektiv vor Schienenverkehrslärm zu schützen. Die regelmäßige Überprüfung des Lärmaktionsplans ist dabei ein wichtiger Baustein.“

Der Lärmaktionsplan

Der Lärmaktionsplan wird auf Grundlage der aktuellen strategischen Lärmkartierung erstellt und hat zur Aufgabe, die Lärmprobleme und -auswirkungen entlang der lärmkartierten bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken zu regeln. Bei Lärmproblemen, die nicht angemessen durch Maßnahmen in Bundeshoheit bekämpft werden können, sind die Gemeinden zu einer weitergehenden Lärmaktionsplanung verpflichtet. Als Haupteisenbahnstrecke gilt ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr.

Seit dem 11. Januar ist Teil A des Lärmaktionsplans nun frei zugänglich und kann auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes heruntergeladen, kostenlos per E-Mail an lap@eba.bund.de oder postalisch als Druckexemplar angefordert werden.

Rückmeldungen können entweder über die Beteiligungsplattform für die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes erfolgen oder per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn. Mit dem Abschluss der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung endet auch die Möglichkeit zur Mitwirkung an der Erstellung des neuen Lärmaktionsplans für Haupteisenbahnstrecken des Bundes.

Eisenbahn-Bundesamt: Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes

Umweltbundesamt: Strategien zur effektiven Minderung des Schienengüterverkehrslärms

Quelle:

Der Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung

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