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„Einfach Inklusion“ Folge 9: Inklusive Bildung

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Landesbehindertenbeauftragte Simone Fischer und Mikrofon

Die Landesbehinderten-Beauftragte Simone Fischer spricht in der neunten Folge ihres Podcasts „Beteiligung schafft Gesellschaft. Einfach Inklusion“ mit Prof. Dr. Kerstin Merz-Atalik von der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg über die Chancen inklusiver Bildung sowie Herausforderungen und Vorurteile.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Simone Fischer, begrüßt in der neuen Folge ihres Podcasts Prof. Dr. Kerstin Merz-Atalik, seit 2004 Professorin an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg. Im Podcast sprechen sie über die Chancen inklusiver Bildung sowie Herausforderungen und Vorurteile, die 14 Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und dem damit verbundenen klaren Bekenntnis zur Inklusion in der schulischen Bildung die vielerorts immer noch vorherrschen.

Prof. Dr. Kerstin Merz-Atalik sagt: „Die Entscheidung der Vereinten Nationen für die inklusive Bildung wurde nicht aus dem Blauen heraus getroffen. Sie fußt auf Forschung und Vorbildern, überwiegend aus dem angloamerikanischen Bereich sowie differenzierten Anhörungen. Dennoch hält sich hartnäckig die Vorstellung, dass Kinder mit Behinderungen in Sonderschulen besser oder mehr lernen. Das lässt sich empirisch nicht belegen. Es ist nachgewiesen, dass alle Kinder sehr stark von heterogenen Lerngruppen und Vielfalt profitieren.“ Für Sonderschulen gebe es ein Forschungsdesiderat, da kaum dazu geforscht wurde, ob diese Schulformen und ihre Pädagogik tatsächlich zu höheren Entwicklungen führen und die Kinder besser fördern können. Dennoch werde immer behauptet, dass es den Kindern dort bessergeht.

Inklusive Bildung muss sichergestellt werden

Simone Fischer, Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen, sagt: „Schule ist Lebens- und Teilhaberaum. Sie hat die bedeutsame Aufgabe, allen Kindern Bildung und Werte unserer Gesellschaft zu vermitteln. Zu unserer fortschrittlichen Gesellschaft gehört, Vielfalt und Inklusion als Bereicherung zu sehen, vor allem die Voraussetzungen dafür zu schaffen und sie schließlich auch zu leben. Inklusive Bildung ist ein Recht, das primär sichergestellt sein muss. Sie muss allen Kindern und Jugendlichen gleichermaßen zugänglich sein. Dazu brauchen wir eine gute Ausstattung der Schulen sowie Lehrerinnen und Lehrer, die sich zutrauen, inklusiv zu arbeiten.“

Im Podcast berichtet Prof. Dr. Kerstin Merz-Atalik von vorbildlichen Beispielen aus Portugal, Südtirol und Finnland, die zeigen, wie neben dem Wissenserwerb auch Respekt, Partizipation, die aktive Gestaltung des eigenen Lebens und soziale Interaktion im Schulalltag aller Kinder eine wichtige Rolle spielen. Diese Schulen sind zentrale Orte der Gemeinden. Erhebungen zeigen: Dort, wo Lehrkräfte gerne arbeiten, ist Schule neben einem Ort des Lernens immer auch Kommunikations- und Wohlfühlraum, der Werte einer Gemeinschaft nicht nur im Unterricht vermittelt, sondern auch lebt. „Dazu braucht es klare Vorgaben der Bildungspolitik, eine Strategie, Timeline und Messwerte. Schulen können inklusive Pädagogik nur entwickeln, wenn sie multiprofessionelle Teams haben und dafür ausgestattet sind. Auch eine Sonderschule kann morgen anfangen, alle Kinder, die keine Behinderung haben, aus dem Wohneinzugsgebiet aufzunehmen. Das ist nicht nur ein One-Way-Ticket für die Regelschulen“, so Prof. Dr. Kerstin Merz-Atalik. Simone Fischer: „Wir müssen hier weiter vorankommen. Inklusion ist unser aller Auftrag. Neben den Regeleinrichtungen sind immer auch Sonderformate aufgefordert, sich zu öffnen und Inklusion umzusetzen.“

Laut Prof. Dr. Merz-Atalik liege ein zentraler Aspekt auf dem Lehrerbildungssystem, das so strukturiert sein müsse, dass es einem inklusiven Bildungssystem entspricht. Dazu müsse es flexiblere Studiengänge ermöglichen, die Lehramtsstudierende nicht sortieren. „Schultypenspezifische Lehrämter sind in einem inklusiven Bildungssystem fehl am Platz.“ Stattdessen müsse es Angebote in allen stufenbezogenen Lehrämtern geben, zur Professionalisierung für inklusive Bildung sowie für zusätzliche Kompetenzen wie beispielsweise Mehrsprachigkeit, Behinderung und weitere. Dass dies funktioniere zeige das Nachbarland Österreich. In Studienstätten wie Bielefeld oder Berlin könne man vorbildlich das Grundschullehramt oder Sekundarstufenlehramt parallel zum Sonderpädagogiklehramt studieren, die Studienstrukturen seien zusammengeführt worden. „Ein solches Ausbildungssystem ist zukunftsfähig und inklusionsfähig.“

Recht auf inklusive Bildung nicht flächendeckend gewährt

Aktuelle Zahlen der Kultusministerkonferenz (KMK) zeigen, dass das Recht auf inklusive Bildung in Deutschland nicht flächendeckend gewährt wird: Zwar besuchten von den 582.400 Schülern und Schülerinnen, die im Jahr 2020 sonderpädagogisch gefördert wurden, rund 56 Prozent eine Förderschule und rund 44 Prozent eine allgemeine Schule. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischer Förderung bezogen auf alle Schülerinnen und Schüler ist in den letzten Jahren jedoch insgesamt gestiegen. Das führt dazu, dass der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die eine Förderschule besuchen, seit Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention kaum abgenommen hat: Sie lag im Jahr 2020 bei 4,3 Prozent. Mehr als 70 Prozent der Jugendlichen, die eine Förderschule besuchten, verließen die Schule ohne Hauptschulabschluss.

Die Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen fordern in einem gemeinsamen Papier (PDF) dazu auf, die inklusive schulische Bildung zu stärken. Sie verweisen auf die UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 in Deutschland im Range eines Bundesgesetzes gilt. Im Einzelnen sind aus Sicht der Beauftragten folgende Schritte für eine erfolgreiche Transformation erforderlich:

  1. Hochwertige inklusive Bildung gewährleisten
  2. Transformation zügig und strukturiert voranbringen: Parallelstrukturen zwischen Förderschulbesuch und inklusiver Beschulung sind zugunsten letzterer konsequent abzubauen und weitestgehend aufzulösen
  3. Unabhängige Förderdiagnostik, individuelle Förderplanung, erforderliche Nachteilsausgleiche und Hilfsmittel gewähren
  4. Inklusive Schulen mit qualifiziertem Personal bedarfsgerecht ausstatten
  5. Bauliche, technische und digitale Barrierefreiheit gewährleisten.

Für den Ausbau der Inklusion in Kita und Schule sieht der Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg (PDF) der Landesregierung unterschiedliche Maßnahmen vor. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg erarbeitet mit einem Lenkungskreis Inklusion sowie einem weiteren Expertenkreis, der sich mit der Inklusion an beruflichen Schulen beschäftigt daran, die inklusive schulische Bildung in Baden-Württemberg voranzubringen. Ziel ist es unter anderem, einen für alle gültigen Qualitätsrahmen zu erarbeiten. Es soll erreicht werden, dass sich Eltern sowie Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Wohnort landesweit auf vergleichbare Qualitätsstandards verlassen können. An der Pädagogischen Hochschule Freiburg hat das Land im vergangenen Jahr den Studiengang „Lehramt Sonderpädagogik“ mit insgesamt 175 Studienanfängerplätzen eingerichtet, die ersten Studierenden werden das Studium zum Wintersemester 2023/2024 aufnehmen.

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