Künstliche Intelligenz

Bundesratantrag zu nachvollziehbaren KI-Regulierungen erfolgreich

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Humanoide Robotik in Tübingen

Das Land hat sich im Bundesrat erfolgreich für einheitliche und nachvollziehbare Regelungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups, die Künstliche Intelligenz anwenden, eingesetzt. Es muss verhindert werden, dass Unternehmen von Innovationen abgehalten und Gründer abgeschreckt werden.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat sich im Bundesrat erfolgreich für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups, die Künstliche Intelligenz (KI) anwenden, eingesetzt. Die von der Europäischen Union (EU) initiierte Verordnung sieht vor, dass rechtliche Vorgaben hinsichtlich der Nutzung von Künstlicher Intelligenz für Unternehmen nachvollziehbar gestaltet und Doppelregulierungen vermieden werden.

„Wir müssen verhindern, dass durch zu große regulatorische Anforderungen kleine und mittelständische Unternehmen von Innovationen abgehalten und innovative Gründer abgeschreckt werden. Deshalb setze ich mich mit dem Antrag für nachvollziehbare rechtliche Vorgaben ein, sonst droht eine Abwanderung ins Ausland“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut im Vorfeld der heutigen Abstimmung im Bundesrat.

Transparenz für Unternehmen

Konkret wurde im Antrag gefordert, dass sich die Regulierung gezielt auf jene Anwendungen konzentriert, in denen der Einsatz von KI tatsächlich gravierende Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit von Menschen oder auf die Grundrechte haben kann. „Es ist wichtig, dass es für Unternehmen transparent und eindeutig ist, welcher Regulierungsstufe und welchen konkreten Anforderungen eine bestimmte Anwendung unterworfen ist, damit die Firmen größtmögliche Rechtssicherheit haben“, so Hoffmeister-Kraut weiter. „Außerdem möchten wir zusätzliche Vereinfachungen und Unterstützungsangebote speziell für kleine und mittlere Unternehmen schaffen.“ Zudem soll die neue KI-Verordnung nahtlos mit bereits bestehenden Sicherheits- und Qualitätsvorgaben etwa für Medizinprodukte verzahnt werden, damit Doppelregulierung und widersprüchliche Vorgaben vermieden werden.

„Wir können es uns nicht leisten, die enormen Innovations- und Wertschöpfungspotenziale der KI ungenutzt zu lassen. Europa muss ein weltweit führender Standort für die Entwicklung von KI-Lösungen sein. Mit der Annahme des Gesetzesentwurfs durch den Bundesrat kommen wir diesem Ziel ein großes Stück näher“, so die Ministerin.

Künstliche Intelligenz in kleinen und mittleren Unternehmen

Bereits heute gibt es in Europa eine jährliche Investitionslücke bei kleinen und mittleren KI-Unternehmen sowie KI-Startups von vier bis acht Milliarden Euro im Vergleich zu den USA und China. Bei der Anzahl von KI-Startups und -KMU liegen die USA mit rund 2.500 Unternehmen weit vor China und der EU mit jeweils rund 1.000 Unternehmen sowie Großbritannien mit fast 400 Unternehmen.

Baden-Württemberg treibt die Entwicklung, Anwendung und Kommerzialisierung von KI-Innovationen „made in Baden-Württemberg“ entschlossen und mit einer Vielzahl von Maßnahmen voran – von international sichtbaren Leuchtturmprojekten wie dem zukünftigen KI-Innovationspark Baden-Württemberg in Heilbronn bis hin zu niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten für kleine und mittlere Unternehmen in der Fläche des Landes.

Der Antrag des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg zum Gesetzesentwurf wurde heute vom Bundesrat angenommen und wird nun im Rahmen der Stellungnahme des Bundesrates der Bundesregierung zugeleitet.

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Gruppenfoto der 54. Sportministerkonferenz. V.l.: Klaus Zimmermann, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Olaf Bull, Staatsrat beim Senator für Inneres und Sport in Bremen, Stefan Gruhner, Chef der Staatskanzlei und Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport und Ehrenamt, Florian Birkmeyer, Ministerialdirektor im Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Medien des Landes Rheinland-Pfalz, Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, Reinhold Jost, Minister für Inneres, Bauen und Sport im Saarland, Franziska Becker, Staatssekretärin für Inneres und Sport in Berlin, Nils Thiede, Leiter der Abteilung Jugend, Familie und Sport im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, Sandro Kirchner, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Magdalena Finke, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Ulf Bandiko, Amtschef im Ministerium des Inneren und Sport von Sachsen, Theresa Schopper, die für den Sport zuständige Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg und Vorsitzende der Sportministerkonferenz, Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport von Niedersachsen, Thomas Weikert, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Diana Stolz, hessische Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Andy Grote, Senator für Inneres und Sport in Hamburg, und Ronald Rauhe, Staatsminister für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt.
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