Verbraucherschutz

Bundesrat beschließt Nutzungsausbau intelligenter Messsysteme

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Eine Person steht an einer Systemstatusanzeige eines Solarstrom-Speicher-Parks.

Der Antrag auf den Nutzungsausbau der intelligenten Messsysteme „Smart Meter“ wurde erfolgreich im Bundesrat angenommen. Verbraucherschutzminister Peter Hauk freut sich darüber, dass durch die Baden-Württembergische Initiative die Digitalisierung der Energiewende beschleunigt und den Verbrauchern eine aktive Beteiligung ermöglicht werden kann.

„Die effiziente Steuerung eines auf erneuerbaren Energien basierenden Energieversorgungssystems setzt die Digitalisierung von Verbrauchszähleinrichtungen voraus. Aktuell ist Deutschland hinsichtlich des Einbaus und der Nutzung von intelligenten Messsystemen, sogenannten Smart Metern, im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten noch weit im Rückstand. Das kann sich mit unserem Vorstoß jetzt ändern. Denn die Verbraucher können von der neuen Technik profitieren. Mit Smart Metern wird ihnen ein transparenterer und bewussterer Energieverbrauch ermöglicht“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Freitag, 3. Juli 2020, anlässlich der im Bundesrat gefassten Entschließung in Bezug auf den Nutzungsausbau der intelligenten Messsysteme „Smart Meter“.

„Wenn wir unser Energieversorgungssystem auf erneuerbare Energien ausrichten, brauchen wir dazu eine optimale Steuerung. Und dies erfordert die Digitalisierung von Verbrauchszähleinrichtungen und eine intelligente und effiziente Verknüpfung von Energieerzeugung, -transport, -speicherung und -verbrauch. Dabei sind nach unserer Überzeugung Smart Meter ein wesentlicher Baustein, weil sie die Verbindung zwischen dem Verbraucher, dem Stromnetz und den Energieversorgungsunternehmen herstellen“, so Peter Hauk.

Akzeptanz der „Smart Meter“ bei Verbrauchern fördern

Anfang des Jahres wurden mit der Zertifizierung und Markterklärung des dritten Smart-Meter-Gateways durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die letzten Voraussetzungen für den gesetzlich vorgeschriebenen Smart Meter Roll-Out geschaffen. „Die weitere Verbreitung intelligenter Messsysteme kann aber nur erfolgreich sein, wenn deren Akzeptanz bei den Verbrauchern gefördert wird. Ein erster Vorteil für die Verbraucher ist, dass Smart Meter einen transparenten und bewussten Energieverbrauch ermöglichen. Sie machen den Stromverbrauch im Haushalt präzise sichtbar. Das ist zum Beispiel dann ein Vorteil, wenn alte Elektrogeräte ersetzt und durch einen Neukauf die Energiekosten gesenkt werden“, erklärte der Minister.

Weitere Vorteile für Verbraucher würden sich mit der Einführung dynamischer Strompreistarife ergeben. Das sind Tarife, bei denen der Strompreis im Tagesablauf nicht konstant ist, sondern dynamisch an das jeweilige Stromangebot und den Stromverbrauch angepasst wird. „Dynamische Tarife ermöglichen es Verbrauchern, den Strom gezielt dann zu verbrauchen, wenn er günstig ist. Mit Smart Metern und angeschlossenen Steuereinrichtungen geht das dann sogar automatisch, zum Beispiel das Aufladen des Elektroautos. Wir fordern deshalb in unserer erfolgreichen Entschließung auch, dass möglichst bald dynamische Tarife eingeführt werden. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug, unsere von der Mehrheit der Länder unterstützten Vorschläge umzusetzen“, betonte Minister Hauk.

Der Bundesrat nahm den von Baden-Württemberg eingebrachten Entschließungsantrag in der heutigen Plenarsitzung mit großer Mehrheit an. Zuvor war er in den zuständigen Fachausschüssen des Bundesrates beraten worden.

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