Migration

Bilanz des Sonderstabs Gefährliche Ausländer für 2024 vorgestellt

Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek hat die Bilanz des Sonderstabs Gefährliche Ausländer für das Jahr 2024 vorgestellt.

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Abgelehnte Asylbewerber steigen in ein Flugzeug. (Foto: © dpa)
Symbolbild

Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek stellte auf einer Pressekonferenz in Stuttgart die Bilanz des Sonderstabs Gefährliche Ausländer (SGA) für das Jahr 2024 vor. Aus Baden-Württemberg wurden im Jahr 2024 insgesamt 2.873 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer ohne Abschiebungsverbote in ihre Herkunftsländer abgeschoben. Davon wiesen 736 Personen strafrechtliche Verurteilungen auf. Nach vorläufigen Zahlen kehrten bis zum 31. Dezember 2024 3.473 Personen freiwillig in ihr Herkunftsland zurück.

Zahl der Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen steigt, Zahl der Asylzugänge fällt

Betrachtet man die Zahl der Abschiebungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern und der freiwilligen Ausreisen, so konnte im vergangenen Jahr die Rückkehr von insgesamt 6.346 Personen organisiert werden. Dies stellt gegenüber dem Jahr 2023 eine Steigerung um 43 Prozent dar. „Im gleichen Zeitraum ging die Zahl der Asylantragsteller um gut 40 Prozent von 36.319 Personen im Jahr 2023 auf 22.105 Personen im Jahr 2024 zurück. Dies ist auf überaus wirkungsvolle Grenzkontrollen wie auch auf das Migrationsabkommen der Europäischen Union (EU) mit Tunesien und eine restriktivere Visa-Politik in Serbien zurückzuführen. Allein in der Zeit vom 16. September 2024 bis zum Jahreswechsel hat die Bundespolizei an den Grenzen unseres Landes insgesamt 4.760 unerlaubte Einreisen festgestellt und bei 84 Prozent davon beziehungsweise 4.000 Personen einreiseverhindernde beziehungsweise aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen. Mit der ab Anfang Dezember in Baden-Württemberg eingeführten Bezahlkarte haben wir ebenfalls ein wirksames Mittel eingeführt, Anreize für die irreguläre Migration nach Deutschland zu senken. Nimmt man die Asylzugänge mit den Geflüchteten aus der Ukraine und den Humanitären Aufnahmen zusammen, bewegen wir uns mit 48.184 Zugängen weiterhin auf einem zu hohen Niveau.“, so Migrationsstaatssekretär Lorek.

Abschiebungen durch Sonderstab Gefährliche Ausländer sinken um etwa 30 Prozent

Seit dem Jahr 2018 legt Baden-Württemberg mit dem SGA bei der Verfolgung des Ziels, Migration zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen, ein besonderes Augenmerk auf eine verstärkte Rückführung von Straftätern und Gefährdern. Seit Gründung des SGA konnte dieser 496 Abschiebungen, 444 Ausweisungen und 286 Abklärungen der wahren Identität erfolgreich abschließen. Migrationsstaatssekretär Lorek sagte dazu: „Die Bilanz des Sonderstabs kann sich sehen lassen. Jede Abschiebung, jede Ausweisung und jede Identitätsklärung ist ein Gewinn für die Sicherheit in Baden-Württemberg.“

Die Zahl der durch den SGA veranlassten Abschiebungen fiel im Jahr 2024 jedoch gegenüber dem Vorjahr um gut 30 Prozent. Konnten in 2023 noch 120 schwere Straftäter und sicherheitsrelevante Personen abgeschoben werden, waren es im Jahr 2024 nur 92. Migrationsstaatssekretär Lorek hierzu: „Im Jahr 2024 hat der SGA immer noch mehr schwere Straftäter abgeschoben als jeweils in den Jahren bis 2022. Hauptursache für den Rückgang ist insbesondere, dass Gambia seit dem Frühjahr 2024 keine Landegenehmigungen für Charterflüge mehr erteilt und nicht mehr in ausreichendem Maße an der Beschaffung von Passersatzpapieren mitwirkt. Hier hat der Bund die Länder bisher im Stich gelassen: Wir brauchen funktionierende Vereinbarungen mit den Hauptherkunftsländern wie Gambia. Die Leistung von Entwicklungshilfe muss an die Kooperation bei der Rücknahme eigener Staatsangehöriger geknüpft werden.“

Besonderer Schwerpunkt ist Identitätsklärung

Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt des SGA liegt auf der Identitätsklärung. Zum 31. Dezember 2024 hielten sich in Baden-Württemberg 23.487 vollziehbar Ausreisepflichtige auf, bei denen die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist. Dies lag bei 5.293 Personen an fehlenden Reisedokumenten und bei 2.278 Personen an der Täuschung über ihre Identität beziehungsweise der Verletzung ihrer Pflicht zur Mitwirkung an ihrer Identifizierung. Die ungeklärte Identität war somit in knapp einem Drittel der Fälle Grund für die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. „Auf Initiative Baden-Württembergs wurde im Rückführungsverbesserungsgesetz im Februar 2024 eine neue Rechtsgrundlage geschaffen, um solche Fälle effizienter zu lösen. Seither kann ein ausreisepflichtiger Ausländer, auch wenn er nicht unbekannten Aufenthalts ist, zur Identitätsklärung in den elektronischen Fahndungs- und Informationssystemen der Polizei zur Sicherstellung von entsprechenden Dokumenten und Datenträgern ausgeschrieben werden. Dies veranlassen wir aktuell landesweit für alle vollziehbar Ausreisepflichtigen mit ungeklärter Identität. Bei Antreffen der Betroffenen stellt die Polizei die Dokumente und Datenträger sicher und wir werten sie wenn erforderlich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aus.“, sagte Migrationsstaatssekretär Lorek.

Stärkung mit 20 Neustellen

Derzeit befinden sich knapp 1.000 Personen in der Fallbearbeitung durch die Sonderstäbe. „Wegen des erhöhten Zugangs von Migranten in den letzten Jahren rechnen wir mit einer Zunahme des Fallaufkommens beim Sonderstab. Mit dem Doppelhaushalt 2025/2026 wurden 20 Neustellen, davon eine im Innenministerium für einen Verbindungsbeamten zur Polizei, überwiegend für Juristen und IT-Techniker geschaffen, die wir zeitnah besetzen werden. Zusätzlich erhalten wir jährlich rund 600.000 Euro zusätzlich für die IT-Ausstattung. Damit können wir den Sonderstab noch schlagkräftiger aufstellen.“, erläuterte Migrationsstaatssekretär Lorek.

Pilotprojekte auf lokaler Ebene zum gemeinsamen Fallmanagement

Der SGA ist darüber hinaus Ansprech- und Koordinierungsstelle für Ausländerbehörden und Sicherheitsbehörden auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. „Mit dem SGA nehmen wir genau die Personen in den Blick, die sich nicht an die Regeln unseres Zusammenlebens halten. Einer der Schlüssel zum Erfolg bei der Beschleunigung komplexer ausländerrechtlicher Verfahren ist die regelmäßige konkrete personenbezogene Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden. Wir werden daher in Pilotprojekten auf lokaler Ebene ein gemeinsames Fallmanagement von Polizei, Strafverfolgungsbehörden, Ausländerverwaltung und gegebenenfalls weiteren beteiligten Stellen wie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aufbauen, um unterhalb der Ebene des Sonderstabs Gefährliche Ausländer frühzeitig auf die Beendigung des Aufenthalts ausländischer Straftäter hinzuarbeiten.“, so Migrationsstaatssekretär Lorek abschließend.

Sonderstab Gefährliche Ausländer

Der Sonderstab Gefährliche Ausländer (SGA), der in den Jahren 2018 und 2019 um regionale Sonderstäbe an den Regierungspräsidien ergänzt wurde, kümmert sich insbesondere um die Aufenthaltsbeendigung von Ausländern, die die Sicherheit des Landes gefährden, und von ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern. Er koordiniert das Zusammenwirken von Polizei, Verfassungsschutz, Ausländerbehörden, Justiz, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie weiteren Stellen des Bundes und der EU.

Ziel des von ihm betriebenen ausländerrechtlichen Fallmanagements ist es, Abschiebungshindernisse zu beseitigen und eine fortwährende Beschleunigung der komplexen ausländerrechtlichen Verfahren zu erreichen. Dadurch soll auch die Kriminalitätsbelastung dauerhaft verringert werden.

Zahlen, Daten, Fakten zum Sonderstab Gefährliche Ausländer

  • Bilanz des Sonderstabs Gefährliche Ausländer seit 2018 (Stand: 31. Dezember 2024):

    • 496 Abschiebungen

    • 444 Ausweisungen

    • 286 Klärungen der wahren Identität

  • Vom Sonderstab Gefährliche Ausländer veranlasste Abschiebungen:

Jahr

Personen

2020 (ab Februar)

51

2021

68

2022

73

2023

120

2024

92

  • Darüber hinaus wurden seit Bestehen der Sonderstäbe eine mittlere zweistellige Zahl an einreiseverhindernden Maßnahmen getroffen.
  • Personalstärke SGA und Regionale SGA:
    • SGA neun Stellen (inklusive Frontex-Rückkehrspezialist)
    • Regionale SGA insgesamt 35 Stellen
  • Besteht seit 2018, zwischenzeitlich ergänzt um regionale Sonderstäbe an den Regierungspräsidien (2018 Freiburg, 2019 Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen)
  • Intensives Fallmanagement um Aufenthalt von Gefährdern und ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern zu beenden
  • Besonderer Schwerpunkt: Identitätsklärung

Zahlen, Daten, Fakten zur Migrationslage in Baden-Württemberg

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