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Austausch zur Zukunft der gesperrten Albtalstraße im Landkreis Waldshut

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Ein Auto fährt auf einer Landstraße bei Regen.
Symbolbild

Bei einem Treffen verschiedener Interessensgruppen bekräftigte Verkehrsminister Winfried Hermann die Notwendigkeit der Information der Entscheidungsträger zur seit 2015 nach einem Felssturz aus Sicherheitsgründen gesperrten Albtalstraße.

Über die Zukunft der seit 2015 nach einem Felssturz aus Sicherheitsgründen gesperrten Albtalstraße (Landstraße 154) in Südbaden haben sich Vertreterinnen und Vertreter des Verkehrs- und des Umweltministeriums, des Regierungspräsidiums Freiburg, des Landratsamts Waldshut, der Anliegerkommunen Albbruck, Dachsberg, Görwihl und Sankt Blasien sowie Bundestags- und Landtagsabgeordnete ausgetauscht. Verkehrsminister Winfried Hermann bekräftigte am Montag, 7. Februar, die Notwendigkeit der Information der Entscheidungsträger: „Seit Jahren wird untersucht und geplant. Die Sanierungsarbeiten dauern offenbar erheblich länger und werden zudem sehr viel teurer. Hinzukommen schwierige Konflikte mit dem Naturschutz. Dazu war ein Informationsaustausch dringend nötig.“

„Fest steht für uns, dass trotz der erheblichen Kosten an den Empfehlungen der Fachleute des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau sowie der anderen Gutachter zu dem Sanierungsprogramm im Albtal keine Abstriche gemacht werden dürfen, die die Sicherheit der Menschen gefährden“, betonte Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer.

Kompromiss zwischen Infrastruktur, Naturschutz und Wirtschaftlichkeit

Landrat Martin Kistler sagte: „Ich bin dankbar für den heutigen Austausch, der die Bedeutung der Felssicherungsmaßnahmen für die Region, aber auch für weitere Täler im Land aufgezeigt hat. Das Spannungsfeld zwischen Erhaltung der Infrastruktur für die Bevölkerung und verkehrlicher Erreichbarkeit der Region auf der einen Seite und Naturschutz und Wirtschaftlichkeit auf der anderen Seite ist deutlich geworden. In diesem Spannungsfeld muss ein Kompromiss gefunden werden, der meines Erachtens gut in einem Modellprojekt herausgearbeitet werden kann.“

Minister Hermann führte in die Thematik ein und stellte hierbei auch den landespolitischen Rahmen dar. Landrat Dr. Martin Kistler präsentierte den aktuellen Stand zu den in Planung befindlichen Böschungs- und Hangsicherungsmaßnahmen. Daraufhin folgte ein Beitrag von Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer.

Anschließend fand ein reger Austausch zwischen allen Beteiligten statt. Diskutiert wurde einerseits über die langwierige Planung, die umfangreichen Eingriffe in Natur und Landschaft, die hohen Kosten und die lange Bauzeit sowie andererseits über die mögliche Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner von Buch, Etzwihl und Schachen vom derzeitigen Umleitungsverkehr sowie über kürzere Fahrzeiten. Ob sich beziehungsweise wie die Maßnahme aufgrund der dargestellten naturschutzrechtlichen Fragen realisieren lässt, wird sich im weiteren Planungsprozess herausstellen.

Die Albtalstraße

Die Landesstraße 154 verläuft zwischen Albbruck und der Tiefensteiner Brücke auf cicra fünf Kilometer Länge entlang der linken Seite des Albtals. Sie wurde Mitte des 19. Jahrhunderts erbaut und stellt ein unbewegliches Bau- und Kulturdenkmal dar.

Im Juli 2013 kam es im Bereich der Tiefensteiner Brücke zu einem Felssturz durch einen Felsblock mit einem Volumen von circa drei Kubikmetern. Dieses Ereignis war Anlass für eine Begutachtung durch das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau. Im Ergebnis wurde eine hohe bis sehr hohe latente Gefährdung der Albtalstraße festgestellt. Die Albtalstraße musste daraufhin an Pfingsten 2015 im Streckenabschnitt zwischen Albbruck-Hohenfels und Tiefensteiner Brücke auf einer Länge von circa 2,8 km gesperrt werden.

Für die gesperrte Albtalstraße gibt es zwei Umfahrungen über bestehende Kreisstraßen: von Süden nach Norden über die Ortschaft Buch mit einem Mehrweg von 700 Metern beziehungsweise zwei Minuten längerer Fahrzeit sowie von Norden nach Süden über die Ortschaft Schachen mit einem zusätzlichen Weg von 1,2 km beziehungsweise drei Minuten längerer Fahrzeit.

Böschung und Hang müssen umfangreich gesichert werden

Um die Albtalstraße wieder eröffnen zu können, sind sowohl unter ingenieurgeologischen als auch unter verkehrsrechtlichen Gesichtspunkten (Verkehrssicherungspflicht) umfangreiche Böschungs- und Hangsicherungsmaßnahmen erforderlich. Die Gefährdung an der Albtalstraße wird dadurch deutlich, dass es seit der Sperrung zu weiteren Felsstürzen und -rutschungen gekommen ist.

Die betroffenen Bereiche entlang der Albtalstraße befinden sich im Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Gebiet „Alb zum Hochrhein“ und zugleich im Vogelschutzgebiet „Südschwarzwald“. Bei umfangreichen Felssicherungsmaßnahmen in diesem sensiblen Bereich ist daher mit erheblichen Eingriffen in geschützte Lebensraumtypen sowie Beeinträchtigungen geschützter Arten innerhalb dieser europäischen Schutzgebiete zu rechnen. Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit der geplanten Felssicherungsmaßnahmen ist deshalb, dass im Rahmen der gebiets- und artenschutzrechtlichen Ausnahmeprüfung dargelegt wird, dass die jeweiligen im Bundesnaturschutzgesetz aufgeführten Ausnahmegründe vorliegen. Hierzu gehört unter anderem auch, dass geeignete, sogenannte Kohärenzsicherungsmaßnahmen in ausreichendem Umfang gefunden werden, um die erheblichen Beeinträchtigungen der europäischen Schutzgebiete auszugleichen. Darüber hinaus ist die Erarbeitung eines umfangreichen Kompensationskonzeptes erforderlich, um die immensen Eingriffe in Natur und Landschaft kompensieren zu können.

Kosten von mindestens 20 Millionen Euro

Die Ergebnisse des Kompensationskonzepts, welches für die Genehmigung der Felssicherungsmaßnahmen erforderlich ist, werden voraussichtlich Ende 2023 vorliegen. Nach Vorliegen aller Fakten kann dann über das weitere Vorgehen grundsätzlich entschieden werden.

Infolge der umfangreichen Böschungs- und Hangsicherungs- sowie Kompensationsmaßnahmen (inklusive Kohärenzsicherungsmaßnahmen für die betroffenen europäischen Schutzgebiete) belaufen sich die Kosten nach derzeitigem Stand auf mindestens 20 Millionen Euro. Bei einem Planfeststellungsverfahren wird mit einem Zeitbedarf von mindestens zwei Jahren ausgegangen. Die Bauzeit würde sich nach derzeitigem Stand auf circa fünf Jahre belaufen.

Landkreis Waldshut: Sanierung der Albtalstraße L154

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