Vogelgrippe

Aufstallgebot entlang des Rheins von Mannheim bis in die Ortenau

Aufgrund weiterer positiver Nachweise der Vogelgrippe gilt ab 14. November 2025 eine Aufstallungspflicht entlang des Rheins von Mannheim bis einschließlich des Ortenaukreises.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Legehennen im Freien (Quelle: dpa).
Symbolbild

„Das Friedrich-Löffler-Institut hat vier verendete, heimische Wildvögel entlang des Rheins (Mannheim 2, Ortenau 2) positiv auf das Vogelgrippe Virus H5 N1 untersucht und fünf weitere Tiere (Karlsruhe 1, Raststatt 3, Baden-Baden 1) werden im FLI noch untersucht, ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Wir beobachten das Geschehen im gesamten Land sehr aufmerksam und entscheiden in bewährter Weise nach Lage und risikoorientiert die notwendigen Maßnahmen. Wir stallen in der Regel erst auf, wenn der Seuchendruck und die Wahrscheinlichkeit eines Eintrages hoch sind und diese Maßnahme zwingend erfordern. Daher werden wir von Mannheim bis in die Ortenau eine Aufstallzone entlang des Rheins einrichten. In Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten, wie der Gewässerlage und der Betriebssituation, wird in circa drei Kilometer Entfernung zum Gewässer aufgestallt. Geflügelhalter sind aufgerufen, ihren Geflügelbestand engmaschig zu beobachten und vor allem die Maßnahmen zur Biosicherheit konsequent einzuhalten. Wir beobachten die Situation tagesaktuell, und reagieren mit Augenmaß und unter Einbezug auch tierschutzrechtlicher Belange“, sagte Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg, in Stuttgart.

Risikoabhängige Maßnahmen in Baden-Württemberg

Bei den Wildvögeln sind im Land erste H5N1-positive Funde zu verzeichnen.

Eine pauschale Aufstallung für das ganze Land ist aus fachlicher Sicht und Gründen des Tierschutzes in der aktuellen Lage nicht geboten. Ein risikoorientiertes Aufstallungsgebot richtet sich nach dem Seuchendruck und der Wahrscheinlichkeit eines Eintrages. Bewährt hat sich in Baden-Württemberg eine risikoorientierte Aufstallung entlang der betroffenen großen Gewässer, Feuchtgebiete und evtl. Rastplätze.

Aufstallungsanordnung entlang des Rheins

Nachdem weitere verendete, heimische Wildvögel – zwei Kanadagänse in Mannheim und zwei Schwäne im Ortenaukreis – positiv auf das Vogelgrippevirus getestet wurden, gilt in Abstimmung mit den zuständigen Veterinärbehörden vor Ort ab 14. November 2025 eine Aufstallungspflicht entlang des Rheins von Mannheim bis einschließlich des Ortenaukreises. Diese kann sowohl durch das Verbringen in Ställe, als auch durch das Anbringen von entsprechenden Netzen umgesetzt werden. Dieses Vorgehen ist mit dem Geflügelwirtschaftsverband (GWV) Baden-Württemberg und dem Kleintierzüchterverband abgestimmt.

„Weil das Aufstallen für die Tiere auch mit Stress und Belastungen verbunden ist, gehen wir weiterhin risikoorientiert vor. Es ist geboten und richtig, auch den Tierschutz nicht aus dem Blick zu verlieren und nur dort Aufzustallen beziehungsweise zu Übernetzen, wo es die Lage zwingend erfordert. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass sich die Vogelgrippe noch über Monate bis ins Frühjahr ziehen kann“, betonte der Minister.

Biosicherheitsmaßnamen sind oberstes Gebot

Die hohe Zahl an von Vogelgrippe betroffenen Geflügelbetrieben, insbesondere in den nördlichen Ländern, wird vorrangig mit der aktuellen Wildvogeldichte und Wildvogelbewegungen in Zusammenhang gebracht. Mit einer weiteren, möglicherweise großflächigeren Ausbreitung von Infektionen mit dem hochpathogenen aviären Influenzvirus HPAIV H5 muss gerechnet werden.

In diesem Zusammenhang weist der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, nochmals eindringlich auf die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen hin: „Der Schutz des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel muss oberste Priorität haben. Das frühzeitige Ergreifen von vorbeugenden Maßnahmen minimiert das Risiko von Geflügelpestausbrüchen. Biosicherheitsmaßnahmen schützen vor allem die Gesundheit der Tiere, aber auch die Tierhalter vor wirtschaftlichen Verlusten. Da die Geflügelpest in Europa im vergangenen Jahr ganzjährig und nicht nur saisonal festgestellt wurde, ist es aktuell besonders wichtig, die Biosicherheitsmaßnahmen fortlaufend konsequent einzuhalten; dazu rufe ich die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter nochmals eindringlich auf. Das bedeutet insbesondere, dass bei Auslauf- und Freilandhaltungen direkte und indirekte Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln unbedingt verhindert werden müssen. Generell gilt, dass die nach dem Tiergesundheitsrecht vorgegebenen Biosicherheitsbestimmungen, wie beispielsweise Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, konsequent eingehalten werden“, sagte Minister Hauk.

Biosicherheit bedeutet, dass die Geflügelhaltungen und Bestände sonstiger gehaltener Vögel, insbesondere auch von Hobby- und Freizeithaltungen, vor einem Seucheneintrag geschützt werden. Hierzu sind die Tierhalterinnen und Tierhalter nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet.

Folgende Biosicherheitsmaßnahmen werden insbesondere empfohlen:

  • kein direkter oder indirekter Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln
  • Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung beziehungsweise Schutzkleidung einschließlich Wechsel des Schuhwerks
  • Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
  • Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall
  • Tränken nur mit Leitungswasser
  • betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten
  • nur Zukauf gesunder Tiere aus unverdächtiger Herkunft

Monitoring weiter ausgebaut

Die Vogelgrippe entwickelt sich dynamisch. Jetzt kommt es darauf an, das Geschehen genau zu beobachten. Daher wurden das landesweit etablierte aktive Monitoring, bei dem erlegte Wildvögeln untersucht werden, und das passive Monitoring, bei dem tot aufgefundene Wildvögel auf Vogelgrippe untersucht werden, weiter ausgebaut. Eingebunden sind Jägerinnen und Jäger, Naturschutz-, und Vogelschutzverbände, sowie die örtlichen Polizeibehörden. „Mit diesem engmaschige Kontrollnetz haben wir eine gute Ausgangslage, das Geschehen frühzeitig zu erkennen und lage- und risikoorientierte Entscheidungen zu treffen“, betonte Minister Hauk. Die Vogelzüge werden durch das Max-Planck-Institut für Ornithologie, der Vogelwarte in Radolfzell überwacht und fließen in die Risikobewertung ein.

Passanten, die tote Vögel finden, sollten diese nicht berühren und ihr zuständiges Veterinäramt im jeweiligen Stadt- und Landkreis informieren. Diese Totfunde werden untersucht und unterstützen das passive Monitoring.

Pressemitteilung vom 11. November 2025: Vogelgrippe führt zu Aufstallgebot im Raum Heilbronn

Pressemitteilung vom 20. Januar 2023: Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen einhalten

Allgemeinverfügung zur Abgabe von Geflügel beziehungsweise gehaltenen Vögeln im Reisegewerbe (PDF)

Friedrich Löffler Institut: Aviäre Influenza (AI) / Geflügelpest

TSIS – TierSeuchenInformationsSystem

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Geflügelpest

Weitere Meldungen

Gruppenbild: Ministerpräsident Winfried Kretschmann (vorne, Dritter von rechts) mit den Ordensträgerinnen und -trägern
Tag des Ehrenamtes

Auszeichnung für besonderes ehrenamtliches Engagement

Bevölkerungsschutz Auszeichnung
Bevölkerungsschutz

35 ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber ausgezeichnet

Ein Landwirt an einer automatischen Melkmaschine im Stall (Bild: © dpa).
Landwirtschaft

Hauk lädt zum Landwirtschafts­dialog über Erzeugerpreise

Während der Redaktionssitzung einer Schülerzeitung liegen auf dem Redaktionstisch Blöcke, Stifte, Scheren und Kleber und andere Utensilien. (Foto: © dpa)
Schülerzeitschriftenwettbewerb

14 Schülerzeitungen ausgezeichnet

Blick in den Tagungsraum anlässlich der Sitzung der Europaministerkonferenz in der Landesvertretung in Brüssel
Europaministerkonferenz

Außenhandel der EU stärken und Regulierungen vereinfachen

Das Logo von Invest BW
Invest BW

Mobilität stärken, Wandel prägen, Zukunft sichern

Weg im ländlichen Raum
Flurneuordnung

Ländliche Wege in zwölf Kommunen modernisiert

Fachliteratur zum Thema „Recht“ ist an einem Stand beim Deutschen Anwaltstag in Stuttgart zu sehen. (Bild: dpa)
Studium

Jura-Bachelor an allen Universitäten im Land möglich

Ein Hauskaninchen wartet in seinem Stall in einem Gartengeschäft auf einen neuen Besitzer.
Tierschutz

Tierschutz in der Vorweihnachtszeit

Dr. Julia Mahamid (links) und Professor Dr. Klaus Blaum (rechts)
Forschung

Zwei Leibniz-Preise gehen nach Baden-Württemberg

Übergabe eines symbolischen Förderschecks an die Projektverantwortlichen der Fraunhofer-Gesellschaft für das Projekt „Stuttgart Climate Tech Hub“
Wirtschaft

Startschuss für Stuttgart Climate Tech Hub

Die Schüler Johannes (l.) und Felix (r.), ein Junge mit Down-Syndrom, sitzen in der Gemeinschaftsschule Gebhardschule in Konstanz an einem Klassentisch beim Malen. (Foto: © dpa)
Inklusion

Land fördert Inklusionsprojekte für Kinder und Jugendliche

Frisches Fleisch, darunter Rehkeule, Rehrücken und Wildschweingulasch liegen in der Auslage einer Metzgerei.
Forstwirtschaft

Festtage mit heimischen Wildbret genießen

Eine ausländische Schülerin füllt während eines Deutschkurses ein Arbeitsblatt aus. (Foto: © dpa)
Schule

Sprachbildung an Schulen wird intensiviert und verbindlich

Eine muslimische Einwanderin sitzt mit anderen Personen am Tisch und schaut sich während des Englischunterrichts Blätter mit Grammatikaufgaben an.
Integration

Baden-Württemberg erneuert Pakt für Integration