Vogelgrippe

Aufstallgebot entlang des Rheins von Mannheim bis in die Ortenau

Aufgrund weiterer positiver Nachweise der Vogelgrippe gilt ab 14. November 2025 eine Aufstallungspflicht entlang des Rheins von Mannheim bis einschließlich des Ortenaukreises.

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Legehennen im Freien (Quelle: dpa).
Symbolbild

„Das Friedrich-Löffler-Institut hat vier verendete, heimische Wildvögel entlang des Rheins (Mannheim 2, Ortenau 2) positiv auf das Vogelgrippe Virus H5 N1 untersucht und fünf weitere Tiere (Karlsruhe 1, Raststatt 3, Baden-Baden 1) werden im FLI noch untersucht, ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Wir beobachten das Geschehen im gesamten Land sehr aufmerksam und entscheiden in bewährter Weise nach Lage und risikoorientiert die notwendigen Maßnahmen. Wir stallen in der Regel erst auf, wenn der Seuchendruck und die Wahrscheinlichkeit eines Eintrages hoch sind und diese Maßnahme zwingend erfordern. Daher werden wir von Mannheim bis in die Ortenau eine Aufstallzone entlang des Rheins einrichten. In Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten, wie der Gewässerlage und der Betriebssituation, wird in circa drei Kilometer Entfernung zum Gewässer aufgestallt. Geflügelhalter sind aufgerufen, ihren Geflügelbestand engmaschig zu beobachten und vor allem die Maßnahmen zur Biosicherheit konsequent einzuhalten. Wir beobachten die Situation tagesaktuell, und reagieren mit Augenmaß und unter Einbezug auch tierschutzrechtlicher Belange“, sagte Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg, in Stuttgart.

Risikoabhängige Maßnahmen in Baden-Württemberg

Bei den Wildvögeln sind im Land erste H5N1-positive Funde zu verzeichnen.

Eine pauschale Aufstallung für das ganze Land ist aus fachlicher Sicht und Gründen des Tierschutzes in der aktuellen Lage nicht geboten. Ein risikoorientiertes Aufstallungsgebot richtet sich nach dem Seuchendruck und der Wahrscheinlichkeit eines Eintrages. Bewährt hat sich in Baden-Württemberg eine risikoorientierte Aufstallung entlang der betroffenen großen Gewässer, Feuchtgebiete und evtl. Rastplätze.

Aufstallungsanordnung entlang des Rheins

Nachdem weitere verendete, heimische Wildvögel – zwei Kanadagänse in Mannheim und zwei Schwäne im Ortenaukreis – positiv auf das Vogelgrippevirus getestet wurden, gilt in Abstimmung mit den zuständigen Veterinärbehörden vor Ort ab 14. November 2025 eine Aufstallungspflicht entlang des Rheins von Mannheim bis einschließlich des Ortenaukreises. Diese kann sowohl durch das Verbringen in Ställe, als auch durch das Anbringen von entsprechenden Netzen umgesetzt werden. Dieses Vorgehen ist mit dem Geflügelwirtschaftsverband (GWV) Baden-Württemberg und dem Kleintierzüchterverband abgestimmt.

„Weil das Aufstallen für die Tiere auch mit Stress und Belastungen verbunden ist, gehen wir weiterhin risikoorientiert vor. Es ist geboten und richtig, auch den Tierschutz nicht aus dem Blick zu verlieren und nur dort Aufzustallen beziehungsweise zu Übernetzen, wo es die Lage zwingend erfordert. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass sich die Vogelgrippe noch über Monate bis ins Frühjahr ziehen kann“, betonte der Minister.

Biosicherheitsmaßnamen sind oberstes Gebot

Die hohe Zahl an von Vogelgrippe betroffenen Geflügelbetrieben, insbesondere in den nördlichen Ländern, wird vorrangig mit der aktuellen Wildvogeldichte und Wildvogelbewegungen in Zusammenhang gebracht. Mit einer weiteren, möglicherweise großflächigeren Ausbreitung von Infektionen mit dem hochpathogenen aviären Influenzvirus HPAIV H5 muss gerechnet werden.

In diesem Zusammenhang weist der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, nochmals eindringlich auf die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen hin: „Der Schutz des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel muss oberste Priorität haben. Das frühzeitige Ergreifen von vorbeugenden Maßnahmen minimiert das Risiko von Geflügelpestausbrüchen. Biosicherheitsmaßnahmen schützen vor allem die Gesundheit der Tiere, aber auch die Tierhalter vor wirtschaftlichen Verlusten. Da die Geflügelpest in Europa im vergangenen Jahr ganzjährig und nicht nur saisonal festgestellt wurde, ist es aktuell besonders wichtig, die Biosicherheitsmaßnahmen fortlaufend konsequent einzuhalten; dazu rufe ich die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter nochmals eindringlich auf. Das bedeutet insbesondere, dass bei Auslauf- und Freilandhaltungen direkte und indirekte Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln unbedingt verhindert werden müssen. Generell gilt, dass die nach dem Tiergesundheitsrecht vorgegebenen Biosicherheitsbestimmungen, wie beispielsweise Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, konsequent eingehalten werden“, sagte Minister Hauk.

Biosicherheit bedeutet, dass die Geflügelhaltungen und Bestände sonstiger gehaltener Vögel, insbesondere auch von Hobby- und Freizeithaltungen, vor einem Seucheneintrag geschützt werden. Hierzu sind die Tierhalterinnen und Tierhalter nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet.

Folgende Biosicherheitsmaßnahmen werden insbesondere empfohlen:

  • kein direkter oder indirekter Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln
  • Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung beziehungsweise Schutzkleidung einschließlich Wechsel des Schuhwerks
  • Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
  • Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall
  • Tränken nur mit Leitungswasser
  • betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten
  • nur Zukauf gesunder Tiere aus unverdächtiger Herkunft

Monitoring weiter ausgebaut

Die Vogelgrippe entwickelt sich dynamisch. Jetzt kommt es darauf an, das Geschehen genau zu beobachten. Daher wurden das landesweit etablierte aktive Monitoring, bei dem erlegte Wildvögeln untersucht werden, und das passive Monitoring, bei dem tot aufgefundene Wildvögel auf Vogelgrippe untersucht werden, weiter ausgebaut. Eingebunden sind Jägerinnen und Jäger, Naturschutz-, und Vogelschutzverbände, sowie die örtlichen Polizeibehörden. „Mit diesem engmaschige Kontrollnetz haben wir eine gute Ausgangslage, das Geschehen frühzeitig zu erkennen und lage- und risikoorientierte Entscheidungen zu treffen“, betonte Minister Hauk. Die Vogelzüge werden durch das Max-Planck-Institut für Ornithologie, der Vogelwarte in Radolfzell überwacht und fließen in die Risikobewertung ein.

Passanten, die tote Vögel finden, sollten diese nicht berühren und ihr zuständiges Veterinäramt im jeweiligen Stadt- und Landkreis informieren. Diese Totfunde werden untersucht und unterstützen das passive Monitoring.

Pressemitteilung vom 11. November 2025: Vogelgrippe führt zu Aufstallgebot im Raum Heilbronn

Pressemitteilung vom 20. Januar 2023: Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen einhalten

Allgemeinverfügung zur Abgabe von Geflügel beziehungsweise gehaltenen Vögeln im Reisegewerbe (PDF)

Friedrich Löffler Institut: Aviäre Influenza (AI) / Geflügelpest

TSIS – TierSeuchenInformationsSystem

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Geflügelpest

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