Vogelgrippe

Vogelgrippe führt zu Aufstallgebot im Raum Heilbronn

Wegen positiver Vogelgrippe-Funde bei Wildvögeln gilt ab 12. November 2025 eine Aufstallungspflicht für Geflügel im Stadtgebiet und Landkreis Heilbronn. Eine landesweite Stallpflicht ist aktuell nicht notwendig.

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Legehennen im Freien (Quelle: dpa).
Symbolbild

„Die Vogelgrippe ist mittlerweile ein Dauergast in Deutschland, der in der kälteren Jahreszeit immer wieder mal stärker in Erscheinung treten kann. Weil sich das Geschehen dynamisch entwickeln kann ist es daher richtig, sich jetzt nicht Bange zu machen, sondern die aktuelle Lage genau zu beobachten, besonnen zu reagieren und vor allem risikoorientiert zu entscheiden. Damit ist Baden-Württemberg auch in den vergangenen Jahren immer gut gefahren. Für alle Geflügelhalter im Land gilt es jetzt besonders wachsam zu sein, ihren Geflügelbestand regelmäßig zu beobachten und vor allem die Maßnahmen zur Biosicherheit konsequent einzuhalten. Eine pauschale Aufstallung für das ganze Land halten wir aus fachlicher Sicht und insbesondere auch aus Gründen des Tierschutzes in der aktuellen Situation für nicht angebracht. Die Tiere einfach mal einzusperren hilft nicht, denn es bedeutet für sie ein hohes Maß an Stress und ist eine große Belastung. Wir sind noch ganz am Anfang des Geschehens und dürfen nicht kurzfristig denken. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, die Vogelgrippe kann sich noch über Monate bis ins Frühjahr ziehen. Daher gilt jetzt vor allem Augenmaß und nicht Aktionismus. Es muss dort aufgestallt werden, wo der Seuchendruck und die Wahrscheinlichkeit eines Eintrages hoch ist. Dies ist im Moment in Stadt und Landkreis Heilbronn der Fall, wo wir eine Aufstallungspflicht anordnen, da an verschiedenen Gewässern mehrere tote Wildvögel gefunden wurden, die zum Teil positiv vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf das Vogelgrippe Virus H5 N1 getestet wurden“, sagte Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Risikoabhängige Maßnahmen in Baden-Württemberg

Bei den Wildvögeln sind im Land erste H5N1-positive Funde zu verzeichnen. Eine pauschale Aufstallung für das ganze Land ist aus fachlicher Sicht und Gründen des Tierschutzes in der aktuellen Lage nicht geboten. Ein risikoorientiertes Aufstallungsgebot richtet sich nach dem Seuchendruck und der Wahrscheinlichkeit eines Eintrages. Bewährt hat sich in Baden-Württemberg eine risikoorientierte Aufstallung entlang der betroffenen großen Gewässer, Feuchtgebiete und eventuell Rastplätze.

Aufstallungsanordnung für das Stadtgebiet Heilbronn und Landkreis

Nachdem zwei verendete, heimische Wildvögel – ein Reiher in Bad-Rappenau und eine Graugans am Breitenauer See – positiv auf das Vogelgrippevirus getestet wurden, gilt in Abstimmung mit den zuständigen Veterinärbehörden vor Ort ab 12.November 2025 eine Aufstallungspflicht für das Stadtgebiet und den Landkreis Heilbronn für Geflügel. Diese kann sowohl durch das Verbringen in Ställe, als auch durch das Anbringen von entsprechenden Netzen umgesetzt werden. Dieses Vorgehen ist mit dem Geflügelwirtschaftsverband (GWV) Baden-Württemberg und dem Kleintierzüchterverband abgestimmt.

„Wir müssen bei allen Maßnahmen bedenken, dass die Vogelgrippe-Saison erst beginnt. Das Aufstallen bedeutet für die Tiere großen Stress und große Belastung. Daher ist es richtig auch den Tierschutz nicht aus dem Blick zu verlieren und nur dort aufzustallen beziehungsweise zu übernetzen, wo es die Lage zwingend erfordert“, betonte der Minister.

Biosicherheitsmaßnamen sind oberstes Gebot

Die hohe Zahl an von Vogelgrippe betroffenen Geflügelbetrieben, insbesondere in den nördlichen Ländern, wird vorrangig mit der aktuellen Wildvogeldichte und Wildvogelbewegungen in Zusammenhang gebracht. Mit einer weiteren, möglicherweise großflächigeren Ausbreitung von Infektionen mit dem hochpathogenen aviären Influenzvirus HPAIV H5 muss gerechnet werden.

In diesem Zusammenhang weist der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, nochmals eindringlich auf die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen hin: „Der Schutz des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel muss oberste Priorität haben. Das frühzeitige Ergreifen von vorbeugenden Maßnahmen minimiert das Risiko von Geflügelpestausbrüchen. Biosicherheitsmaßnahmen schützen vor allem die Gesundheit der Tiere, aber auch die Tierhalter vor wirtschaftlichen Verlusten. Da die Geflügelpest in Europa im vergangenen Jahr ganzjährig und nicht nur saisonal festgestellt wurde, ist es aktuell besonders wichtig, die Biosicherheitsmaßnahmen fortlaufend konsequent einzuhalten; dazu rufe ich die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter nochmals eindringlich auf. Das bedeutet insbesondere, dass bei Auslauf- und Freilandhaltungen direkte und indirekte Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln unbedingt verhindert werden müssen. Generell gilt, dass die nach dem Tiergesundheitsrecht vorgegebenen Biosicherheitsbestimmungen, wie beispielsweise Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, konsequent eingehalten werden“, sagte Minister Hauk.

Biosicherheit bedeutet, dass die Geflügelhaltungen und Bestände sonstiger gehaltener Vögel, insbesondere auch von Hobby- und Freizeithaltungen, vor einem Seucheneintrag geschützt werden. Hierzu sind die Tierhalterinnen und Tierhalter nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet.

Folgende Biosicherheitsmaßnahmen werden insbesondere empfohlen

  • kein direkter oder indirekter Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln
  • Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung beziehungsweise Schutzkleidung einschließlich Wechsel des Schuhwerks
  • Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
  • Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall
  • Tränken nur mit Leitungswasser
  • betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten
  • nur Zukauf gesunder Tiere aus unverdächtiger Herkunft

Monitoring weiter ausgebaut

Die Vogelgrippe entwickelt sich dynamisch. Jetzt kommt es darauf an, das Geschehen genau zu beobachten. Daher wurden das landesweit etablierte aktive Monitoring, bei dem erlegte Wildvögeln untersucht werden, und das passive Monitoring, bei dem tot aufgefundene Wildvögel auf Vogelgrippe untersucht werden, weiter ausgebaut. Eingebunden sind Jägerinnen und Jäger, Naturschutz-, und Vogelschutzverbände, sowie die örtlichen Polizeibehörden. „Mit diesem engmaschige Kontrollnetz haben wir eine gute Ausgangslage, das Geschehen frühzeitig zu erkennen und lage- und risikoorientierte Entscheidungen zu treffen“, betonte Minister Hauk. Die Vogelzüge werden durch das Max-Planck-Institut für Ornithologie, der Vogelwarte in Radolfzell überwacht und fließen in die Risikobewertung ein.

Passanten, die tote Vögel finden, sollten diese nicht berühren und ihr zuständiges Veterinäramt im jeweiligen Stadt- und Landkreis informieren. Diese Totfunde werden untersucht und unterstützen das passive Monitoring.

Pressemitteilung vom 20. Januar 2023: Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen einhalten

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Allgemeinverfügung zur Abgabe von Geflügel beziehungsweise gehaltenen Vögeln im Reisegewerbe (PDF)

Friedrich Löffler Institut: Aviäre Influenza (AI) / Geflügelpest

TSIS – TierSeuchenInformationsSystem

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Geflügelpest

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