Energie

Atomausstieg 2011 war rechtens – dennoch Teilentschädigungen für Versorger

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Franz Untersteller, Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (Bild: © dpa)

Für Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg in erster Linie eine Bestätigung für den Ausstieg aus der atomaren Risikotechnologie und Rückenwind für die Energiewende.

„Der Atomausstiegsbeschluss von 2011 ist vom Grundgesetz gedeckt. Der Rechtsauffassung der klagenden Energieversorger, sie seien damit enteignet worden, hat das Gericht eindeutig widersprochen. In diesem Punkt ist das ein gutes und beruhigendes Urteil. Das Urteil bedeute, dass die befürchteten zweistelligen Milliardenbeträge als Entschädigung vom Tisch seien,” sagte Untersteller.

Allerdings spreche das Bundesverfassungsgericht den Versorgern dennoch Entschädigungen zu, weil ihre Eigentumsrechte in zwei konkreten Punkten verletzt worden seien. Ursache für die Verletzung der Eigentumsrechte sei aber nicht eigentlich der Atomausstieg 2011 gewesen, sondern die von der damaligen Bundesregierung 2010 beschlossene Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke, machte Untersteller deutlich: „Diese Laufzeitverlängerung, mit der die damalige Regierung das Atomausstiegsgesetz von 2002 rückgängig gemacht hat, hat erst die Rechtslage geschaffen, auf deren Basis den Energieversorgern jetzt Entschädigungen zustehen.“

So könnten die Versorger Investitionen geltend machen, die sie nach der Laufzeitverlängerung im Vertrauen auf die Zukunft der Atomtechnologie getätigt hätten. Außerdem könnten sie Entschädigungen für Stromproduktionsausfälle erwarten, die beim Ausstieg 2011 größer ausgefallen seien als 2002. Umweltminister Franz Untersteller: „Beides zeigt: Hätten sich Bundesregierung und Versorger an das Atomausstiegsgesetz 2002 gehalten und gebunden gefühlt, wäre weder ein Fukushima-Ausstieg 2011 nötig gewesen, noch müsste die Bundesregierung jetzt überlegen, wie sie die Entschädigungszahlungen an die Energieversorger bezahlen soll. Diese Kosten hat sie sich selbst zuzuschreiben.“

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