Corona-Verordnung

Anpassung der Corona-Verordnung zum 26. Juli

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Frau sitzt mit einer OP-Maske in einer Theatervorstellung.

Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung des Landes zum 26. Juli geändert und verlängert. Die Änderungen betreffen vor allem Veranstaltungen und Volksfeste. Daneben erfolgen kleinere Anpassungen und Klarstellungen.
 
Das baden-württembergische Kabinett hat am Freitag, 23. Juli 2021, eine Änderung der Corona-Verordnung verabschiedet. Die damit verbundenen Regelungen treten am Montag, den 26. Juli 2021 in Kraft. Die Verordnung berücksichtigt unter anderem den Beschluss der Arbeitsgruppe Großveranstaltungen der Chefs der Staatskanzleien (CdS-AG) vom 6. Juli, wonach die Besucherzahlen bei Großveranstaltungen auf 50 Prozent der zugelassenen Kapazität bei höchstens 25.000 Personen begrenzt werden. Darüber hinaus erfolgten kleinere Anpassungen und Klarstellungen. Nach aktuellem Fortschritt der Impfkampagne wird voraussichtlich zum 15. September 2021 jede Bürgerin und jeder Bürger in die Lage versetzt worden sein, die Zweitimpfung und damit einen vollständigen Impfschutz erhalten zu haben. Die Landesregierung geht daher aktuell davon aus, dass in künftigen Regelungen die Eingriffsintensität für vollständig geimpfte Personen weiter reduziert werden kann.

Die wesentlichen Änderungen der Corona-Verordnung im Überblick:

  • Verlängerung der 9. Corona-Verordnung bis 23. August 2021
  • Änderungen bei (Sport-)Veranstaltungen (§§ 8 und 15):
    • Einführung einer Begrenzung von 50 Prozent der zugelassenen Kapazität, höchstens jedoch 25.000 Zuschauende in den Inzidenzstufen 1 und 2. Hier ist ab Überschreitung der in den §§ 8 und 15 genannten festen Personenzahlgrenzen stets ein 3G-Nachweis erforderlich. Damit hat die Zwischenstufe der 30-Prozent- bzw. 20-Prozent-Auslastung keinen Anwendungsbereich mehr und wurde daher gestrichen.
    • Die Maskenpflicht wurde konkretisiert. Die Maske darf nun im Freien abgenommen werden, wenn fest zugewiesene Sitzplätze eingenommen werden, die den Mindestabstand von 1,5 Metern aufweisen.
    • Bei Sportveranstaltungen gilt ein Alkoholverbot ab einer Veranstaltungsgröße von 5.000 Personen (Hinweis: Die entsprechende Regelung wird in Baden-Württemberg in die Corona-Verordnung Sport aufgenommen).
  • Klarstellung Volksfeste, Jahrmärkte und Flohmärkte:
    • Jahrmärkte und (auch private) Flohmärkte fallen unter die Regelung des Einzelhandels (§ 14), sofern nur der Verkauf von Waren stattfindet.
    • Volksfeste und Stadtfeste mit Schaustellergeschäften erhalten eine neue Spezialregelung in § 11a, die der Regelung zu stationären Freizeitparks nach § 11 Absatz 3 nachgebildet wurde. Diese müssen auf einem abgegrenzten Areal mit Zutrittskontrollen stattfinden und ein Betreiber muss die Gesamtverantwortung für das Hygienekonzept übernehmen. Bei dieser Gestaltungsform sind Festzelte und Freilichtbühnen nicht gestattet, erlaubt sind aber übliche (Außen-)Gastronomieangebote.
    • Stadtfeste und Veranstaltungen mit reinem Festzelt- oder Freilichtbühnenbetrieb, aber mit einer unerheblichen Anzahl von Schaustellergeschäften, bleiben nach § 8 Absatz 1 zulässig. Auch Vereinsfeiern sind von der Vorschrift erfasst, was zur Klarstellung in den Wortlaut aufgenommen wurde.
  • Touristische Verkehre (Ausflugsschifffahrt, touristischer Bahn-, Bus- und Seilbahnverkehr) erhalten eine neue Wahlmöglichkeit in Inzidenzstufe 2. Zulässig ist eine Auslastung von 100 Prozent der Fahrgastzahlen mit 3G-Nachweis oder 75 Prozent der Fahrgastzahlen ohne 3G-Nachweis.

Corona-Verordnung des Landes

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Baden-Württemberg, Seebach: Fichten und eine Buche stehen im Nationalpark Schwarzwald im Nebel.
Landwirtschaft

Hauk fordert Entlastung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Zahlreiche im Stau stehende Fahrzeuge sind durch den Außenspiegel eines Autos auf der A81 bei Sindelfingen zu sehen.
Justiz

Geplante Sanktionierung des Punktehandels im Straßenverkehr

Eine Drohne fliegt bei Sonnenuntergang über eine Wiese. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Sicherheit

Land unterstützt Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Jugendliche halten ein Banner mit der Aufschrift «Ehrenamt» in den Händen.
Bürgerengagement

Sozialministerium fördert 27 Ehrenamtsprojekte

Ein Integrationsmanager erarbeitet mit zwei jugendlichen Flüchtlingen aus Eritrea Bewerbungsschreiben. (Foto: © dpa)
Integration

Rund 1,55 Millionen Euro für Integrationsarbeit in ländlichen Räumen

Ein Kinderarzt untersucht einen Jungen mit einem Stethoskop.
Gesundheit

Land stärkt kinder- und jugendärztliche Versorgung

Ministerialdirektor Dr. Christian Schneider beim Erfahrungsaustausch Gestaltungsbeirat
Baukultur

Erfahrungsaustausch zu kommunalen Gestaltungsbeiräten

Touristen sitzen im Aussenbereich von Restaurants.
Bundesrat

Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie im Bundesrat

Eine Sozialarbeiterin misst die Blutdruckwerte eines Probanden und übermittelt diese drahtlos per Smartphone an einen Arzt.
Medizinwirtschaft

Meilenstein zur Verbesserung der Patientenversorgung

Bei dem Bild handelt es sich um einen Screenshot der Startseite von kinderschutz-bw.de, einer Initiative des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration. Es zeigt einen kleinen Jungen, der mit einem Holzflugzeug spielt.
Kinderschutz

Webplattform Kinderschutz für Baden-Württemberg gestartet

Ein Mitarbeiter der Porsche AG montiert im Porsche-Stammwerk in Stuttgart-Zuffenhausen einen Porsche 718 Cayman. (Foto: dpa)
Automobilwirtschaft

Hoffmeister-Kraut kritisiert Automobilpaket der EU-Kommission

Wort-Bild-Marke der RegioClusterAgentur
Innovation

Land fördert RegioClusterAgentur BW bis 2029

Forum Raumentwicklung
Raumentwicklung

Neue Veranstaltungsreihe zur sys­tematischen Raumbeobachtung

Eine ältere Dame lernt die Bedienung eines Computers.
Ländlicher Raum

Land fördert digitale Teilhabe im Alter mit „Klick & Klar“

Eine Pflegekraft hilft einer alten Frau beim Trinken aus einem Becher in einem Seniorenheim (Bild: Patrick Pleul / dpa)
Sozialversicherung

Land fordert Steuerfinan­zierung versicherungsfremder Leistungen