Corona-Verordnung

Anpassung der Corona-Verordnung zum 26. Juli

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Frau sitzt mit einer OP-Maske in einer Theatervorstellung.

Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung des Landes zum 26. Juli geändert und verlängert. Die Änderungen betreffen vor allem Veranstaltungen und Volksfeste. Daneben erfolgen kleinere Anpassungen und Klarstellungen.
 
Das baden-württembergische Kabinett hat am Freitag, 23. Juli 2021, eine Änderung der Corona-Verordnung verabschiedet. Die damit verbundenen Regelungen treten am Montag, den 26. Juli 2021 in Kraft. Die Verordnung berücksichtigt unter anderem den Beschluss der Arbeitsgruppe Großveranstaltungen der Chefs der Staatskanzleien (CdS-AG) vom 6. Juli, wonach die Besucherzahlen bei Großveranstaltungen auf 50 Prozent der zugelassenen Kapazität bei höchstens 25.000 Personen begrenzt werden. Darüber hinaus erfolgten kleinere Anpassungen und Klarstellungen. Nach aktuellem Fortschritt der Impfkampagne wird voraussichtlich zum 15. September 2021 jede Bürgerin und jeder Bürger in die Lage versetzt worden sein, die Zweitimpfung und damit einen vollständigen Impfschutz erhalten zu haben. Die Landesregierung geht daher aktuell davon aus, dass in künftigen Regelungen die Eingriffsintensität für vollständig geimpfte Personen weiter reduziert werden kann.

Die wesentlichen Änderungen der Corona-Verordnung im Überblick:

  • Verlängerung der 9. Corona-Verordnung bis 23. August 2021
  • Änderungen bei (Sport-)Veranstaltungen (§§ 8 und 15):
    • Einführung einer Begrenzung von 50 Prozent der zugelassenen Kapazität, höchstens jedoch 25.000 Zuschauende in den Inzidenzstufen 1 und 2. Hier ist ab Überschreitung der in den §§ 8 und 15 genannten festen Personenzahlgrenzen stets ein 3G-Nachweis erforderlich. Damit hat die Zwischenstufe der 30-Prozent- bzw. 20-Prozent-Auslastung keinen Anwendungsbereich mehr und wurde daher gestrichen.
    • Die Maskenpflicht wurde konkretisiert. Die Maske darf nun im Freien abgenommen werden, wenn fest zugewiesene Sitzplätze eingenommen werden, die den Mindestabstand von 1,5 Metern aufweisen.
    • Bei Sportveranstaltungen gilt ein Alkoholverbot ab einer Veranstaltungsgröße von 5.000 Personen (Hinweis: Die entsprechende Regelung wird in Baden-Württemberg in die Corona-Verordnung Sport aufgenommen).
  • Klarstellung Volksfeste, Jahrmärkte und Flohmärkte:
    • Jahrmärkte und (auch private) Flohmärkte fallen unter die Regelung des Einzelhandels (§ 14), sofern nur der Verkauf von Waren stattfindet.
    • Volksfeste und Stadtfeste mit Schaustellergeschäften erhalten eine neue Spezialregelung in § 11a, die der Regelung zu stationären Freizeitparks nach § 11 Absatz 3 nachgebildet wurde. Diese müssen auf einem abgegrenzten Areal mit Zutrittskontrollen stattfinden und ein Betreiber muss die Gesamtverantwortung für das Hygienekonzept übernehmen. Bei dieser Gestaltungsform sind Festzelte und Freilichtbühnen nicht gestattet, erlaubt sind aber übliche (Außen-)Gastronomieangebote.
    • Stadtfeste und Veranstaltungen mit reinem Festzelt- oder Freilichtbühnenbetrieb, aber mit einer unerheblichen Anzahl von Schaustellergeschäften, bleiben nach § 8 Absatz 1 zulässig. Auch Vereinsfeiern sind von der Vorschrift erfasst, was zur Klarstellung in den Wortlaut aufgenommen wurde.
  • Touristische Verkehre (Ausflugsschifffahrt, touristischer Bahn-, Bus- und Seilbahnverkehr) erhalten eine neue Wahlmöglichkeit in Inzidenzstufe 2. Zulässig ist eine Auslastung von 100 Prozent der Fahrgastzahlen mit 3G-Nachweis oder 75 Prozent der Fahrgastzahlen ohne 3G-Nachweis.

Corona-Verordnung des Landes

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Firma WMB Ventilatoren GmbH in Obersontheim
Ländlicher Raum

Vier Millionen Euro für innovative Unternehmen

Etwa ein Dutzend Besucher der Futorumundo vor Werbefahnen der Veranstaltung.
Futoromundo

Land treibt interdisziplinäre Innovationen voran

Innenminister Manuel Hagel (links) und Kapitän zur See Michael Giss, Kommandeur des Landeskommandos der Bundeswehr Baden-Württemberg (rechts)
Sicherheit

Zukunft des Landeskommandos Baden-Württemberg gesichert

Logo des Wirtschaftsgipfels BW-EU
Wirtschaft

„Wirtschaftsgipfel BW-EU on Tour“ in Stuttgart

Eine Straße führt unter einer Brücke durch
Stadtentwicklung

Grundstein für lebenswerte Ortsmitte in Eislingen gelegt

Ministerpräsident Cem Özdemir spricht während der Auftaktveranstaltung des Deutschen Bauerntags in Freiburg.
Bauerntag

Landwirtschaft als Zukunftsverantwortung

Europa, Deutschland, Schwarzwald
Landwirtschaft

Nachbesserungen bei Wieder­herstellungsverordnung gefordert

Euro-Banknoten und -Münzen
Haushalt

Ministerrat beschließt Eckpunkte für den Haushalt 2027

Die deutsche und französische Flagge. (Bild: picture alliance/Rainer Jensen/dpa)
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Land lädt Schulen und Kitas zur Fête de la Musique ein

Eine Mitarbeiterin des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg hält einen Abstrich eines Covid-19 Verdachtsfalles aus Baden-Württemberg in der Hand. (Bild: picture alliance/Marijan Murat/dpa)
Infektionsschutz

Kontaktperson im Land nicht an Andes-Hantavirus erkrankt

Eltern sitzen mit ihren beiden Kindern im Wohnzimmer (Bild: © dpa).
Familie

Land zeichnet 18 innovative Projekte für starke Familien aus

Das Logo der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg ist am Eingang eines Gebäudes der Rentenversicherung angebracht.
Rentenkommission

Zügige Umsetzung der Rentenreform gefordert

Ein Demonstrant vor den Houses of Parliament, dem Westminster-Palast, schwenkt eine EU-Flagge und eine britische Flagge. (Bild: © dpa)
Wirtschaft

Zehn Jahre Brexit-Referendum

EU-Schulprogramm
Ernährung

Landesweite Aktionstage zum EU-Schulprogramm

CKT
Kunst und Kultur

24 Amateurmusik-Vereine mit Conradin-Kreutzer-Tafel geehrt