Rettungsdienst

Änderung des Notfallsanitätergesetzes

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Rettungsassistenten laufen mit den Rettungsrucksäcken zu einem Einsatz. (Foto: © dpa)

Der Bundestag hat Änderungen des Notfallsanitätergesetzes beschlossen. Die Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter soll verbessert werden. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen.

„Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter leisten täglich großartiges. 24 Stunden, sieben Tage handeln sie am Einsatzort, versorgen Menschen bestmöglich und retten häufig genug Leben. Endlich erhalten die hochqualifizierten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter des Rettungsdienstes die berufliche Anerkennung, die sie verdient haben und für die wir uns schon lange eingesetzt haben“, freut sich der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl über den Beschluss des Deutschen Bundestages.

Verbesserung der Rechtssicherheit

In seiner Sitzung vom 28. Januar 2021 hat der Bundestag beschlossen, dass Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter künftig dazu berechtigt sind, bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen, auch teleärztlichen, Versorgung heilkundliche Maßnahmen auch invasiver Art eigenverantwortlich durchzuführen, wenn sie diese Maßnahmen in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen und die Maßnahmen jeweils erforderlich sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von der Patientin oder dem Patienten abzuwenden.

Zur Ausübung dieser Maßnahmen werden Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bereits im Rahmen ihrer Ausbildung befähigt. Die Ausübung der erlernten heilkundlichen Tätigkeiten in der Praxis barg für sie bisher aber das Risiko der strafrechtlichen Verfolgung. Gleichzeitig setzten sich die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter zumindest dem Vorwurf der Unterlassenen Hilfeleistung aus, wenn sie die erforderlichen Handlungen nicht durchführten.

Baden-Württemberg prescht voran

Diesem Dilemma wird nun durch die neue bundesgesetzliche Regelung abgeholfen. Bereits 2018 hatte sich die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) auf Initiative von Baden-Württemberg dafür eingesetzt, dass die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im Rahmen ihrer Berufsausübung rechtliche Handlungssicherheit erhalten. Zudem war das Land einer entsprechenden Initiative im Bundesrat, die die Länder Bayern und Rheinland-Pfalz 2019 auf den Weg gebracht hatten, beigetreten.

„Wenn der Bundesrat dem Gesetzesentwurf nun zustimmt, werden die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter das Erlernte endlich auch in der Praxis einsetzen dürfen. Das dient nicht zuletzt auch der Verbesserung der Versorgung der Notfallpatientinnen und Notfallpatienten. Es ist schön, dass unsere Initiativen und Bemühungen aus Baden-Württemberg einen Beitrag dazu leisten konnten. Im Notfalleinsatz bekommen die Sanitäter endlich Klarheit.“, so Innenminister Thomas Strobl abschließend.

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