Schienenverkehr

Abellio-Züge fahren ab Januar unter dem Dach der SWEG

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Das insolvente Bahnunternehmen Abellio Baden-Württemberg wechselt unter das Dach der landeseigenen Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH. Arbeitsplätze und Zugbetrieb sind jetzt vertraglich gesichert. Bis Ende Dezember soll die Übernahme erfolgt sein.

Beschäftigte und Fahrgäste der Abellio Baden-Württemberg ABRB können aufatmen: Die Übernahme der im Insolvenzverfahren befindlichen Gesellschaft durch die landeseigene Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (SWEG) ist entscheidende Schritte vorangekommen. Das Ministerium für Verkehr, die SWEG und die ABRB haben alle Detailfragen für den Übergang der Gesellschaft im Januar geklärt. Die Einigung wurde vertraglich festgehalten und am Mittwoch, 24. November, notariell beurkundet. Auf Grundlage der Verträge können nun die insolvenzrechtlich notwendigen formellen Schritte zum Übergang der ABRB und zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens eingeleitet werden. Der Übergang der Gesellschaft soll bis zum Jahresende erfolgen.

Arbeitsplätze erhalten und zuverlässigen Betrieb garantieren

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Es ist die beste Lösung, dass die landeseigene Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (SWEG) für die nächsten zwei Jahre Abellio Baden-Württemberg übernimmt. So werden die Arbeitsplätze erhalten und die Fahrgäste können mit einem zuverlässigen Betrieb rechnen.“

Tobias Harms, Vorsitzender der SWEG-Geschäftsführung, machte deutlich: „Es ist für uns als Landesgesellschaft selbstverständlich, in dieser Krise Verantwortung zu übernehmen. Ziel ist, den Verkehr auf den Abellio-Strecken in Baden-Württemberg für die Fahrgäste und die Arbeitsplätze der Abellio in Stuttgart zu sichern. Und natürlich sehen wir als SWEG in dem Erwerb auch eine Chance. Aber jetzt steht die Organisation des Übergangs zum Jahreswechsel gemeinsam mit den Mitarbeitenden der Abellio im Fokus“, so der SWEG-Chef weiter.

Insolvenzplan wird beim Insolvenzgericht eingereicht

Vorausgegangen war ein Schutzschirmverfahren über die Abellio-Gesellschaften in ganz Deutschland. Auf Grundlage der notariell beurkundeten Verträge wird ein Insolvenzplan für die ABRB erarbeitet. Dieser soll noch in dieser Woche beim zuständigen Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingereicht werden. Im nächsten Schritt muss die Gläubigerversammlung dem Insolvenzplan zustimmen, das soll im Dezember erfolgen. Im Anschluss kann das Insolvenzgericht den Insolvenzplan bestätigen. Sofern während einer zweiwöchigen Frist keine Beschwerden eingelegt werden, wird der Planbestätigungsbeschluss rechtskräftig. Dann gehen die Gesellschaftsanteile an die SWEG über. Nach aktuellem Zeitplan soll dies bis zum Jahreswechsel erfolgt sein, das Insolvenzverfahren wir anschließend aufgehoben.

Die SWEG hatte ein Kaufangebot für die Abellio Rail Baden-Württemberg (ABRB) abgegeben, welches nun notariell fixiert ist. Vorgesehen ist, dass die Abellio-Züge auf den betroffenen Strecken weiter mit der bisherigen Belegschaft und im bekannten Takt fahren – allerdings dann unter dem Dach der SWEG. Dafür erhält die ABRB im Zuge einer Notmaßnahme nach europäischem Vergaberecht für zwei Jahre einen neuen Verkehrsvertrag. Dieser soll die volle Kostendeckung für den Betrieb garantieren. Eine entsprechende Rahmenvereinbarung zwischen dem Land und der SWEG wurde ebenfalls bereits notariell beurkundet.

Züge sollen unverändert weiterfahren – Nach der Übernahme kommt die Ausschreibung

„Im Idealfall bekommen die Fahrgäste diese Veränderungen gar nicht mit. Die Züge sollen unverändert weiterfahren“, betonte Minister Hermann und erläuterte das weitere Vorgehen: „Innerhalb der nächsten zwei Jahre wollen wir die Verkehrsleistungen über eine Ausschreibung wieder im Wettbewerb vergeben, an dem sich auch die SWEG beteiligen kann. Wir beenden also mit der nun fixierten Zwischenlösung die unsichere Phase und bereiten ein faires und transparentes Vergabeverfahren vor. Ich bin froh, dass wir hier schneller als andere Länder zu einer guten Lösung gekommen sind.“

Das Konzept sieht vor, dass die ABRB nach Abschluss des Verfahrens dann an den künftigen Betreiber übergeht, der sich bei der Ausschreibung durchgesetzt hat. Es wurde abgesichert, dass die SWEG durch ihr Einspringen weder beim Betrieb in den nächsten zwei Jahren noch bei der kommenden Ausschreibung Vor- oder Nachteile haben wird.

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