Justiz

Ab 29. Juni Besuche von jeweils einer Person für Gefangene

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Ein Beamter der Justizvollzugsanstalt in Offenburg steht im Raum einer Werkstatt der Anstalt. (Foto: © dpa)

Die Einschränkungen bei Gefangenenbesuchen im Land werden schrittweise gelockert. Ab 29. Juni erhält jeweils eine Person die Möglichkeit, einen Gefangenen unter Einhaltung der gebotenen Hygienestandards zu besuchen.

Ab Montag, 29. Juni 2020, können die bislang erforderlichen Einschränkungen bei Gefangenenbesuchen in Baden-Württemberg schrittweise wieder gelockert werden. Darauf hat das Ministerium der Justiz und für Europa hingewiesen. Damit erhalten Gefangene und Angehörige frühzeitig die Möglichkeit, Besuche ab dem Beginn der übernächsten Woche zu planen.

Schrittweise Lockerung bei Gefangenenbesuchen

In einer ersten Stufe erhält jeweils ein Besucher oder eine Besucherin die Möglichkeit, einen Gefangenen unter Einhaltung der gebotenen Hygienestandards zu besuchen. Aufgrund der Corona-Pandemie und im Zuge der effektiven Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Covid-19-Virus waren mit Erlass vom 3. März 2020 Gefangenenbesuche zunächst auf das gesetzlich geregelte Mindestmaß reduziert worden. Dieses beträgt bei erwachsenen Strafgefangenen eine Stunde pro Monat. Am 15. März 2020 mussten zum Schutz der Gefangenen und der Bediensteten Gefangenenbesuche, abgesehen von Gesprächen mit Verteidigern sowie dringenden Ausnahmefällen, vollständig ausgesetzt werden. Als Ausgleich für die entfallenden Besuchszeiten waren die Telefonzeiten ausgedehnt worden. Zudem hat das Ministerium der Justiz und für Europa Videotelefonie über Skype zugelassen, dafür die technischen Möglichkeiten ausgeweitet, weitere 60 Tablets eingerichtet und den Justizvollzugsanstalten zur Verfügung gestellt. Diese Möglichkeit soll zunächst aufrechterhalten werden.

Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf: „Die Corona-Zeit ist auch eine schwierige Zeit für Bedienstete und Gefangene in den Justizvollzugsanstalten. Uns ist bewusst, dass die Einschränkungen der Besuche für Gefangene eine Belastung waren und sind. Aber das Besuchsverbot war unumgänglich. Es ging und geht darum, eine Verbreitung des Covid-19-Virus in den Gefängnissen des Landes soweit und solange wie möglich, zu verhindern. Diese Strategie ist bislang aufgegangen. Seit März wurden lediglich in einer Anstalt in Baden-Württemberg sechs Gefangene positiv auf das Virus getestet, inzwischen sind alle wieder genesen. Dennoch gilt: Für eine vollständige Entwarnung ist es viel zu früh: Solange es keinen Impfstoff gibt, werden wir wachsam bleiben und in den Justizvollzugsanstalten mit spürbaren Einschränkungen leben müssen. Mein großer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Anstalten, die unter schwierigen Bedingungen mit herausragendem Engagement hochprofessionelle Arbeit leisten.“ 

Bauliche Maßnahmen getroffen

Die Besuche sind ab dem 29. Juni 2020 lediglich möglich, wenn eine Trennvorrichtung zwischen Besuchern und Gefangenen angebracht ist. Die entsprechenden baulichen Maßnahmen wurden in den Anstalten des Landes in den vergangenen Tagen getroffen. Zudem ist die Einhaltung des Mindestabstandes von zwei Metern zu sämtlichen in den Besuchsräumlichkeiten anwesenden Personen zu beachten. Körperliche Kontakte sowie die Übergabe von Nahrungs- und Genussmitteln sind verboten. Verteidigerbesuche sind weiterhin nach den allgemeinen Bestimmungen möglich. Aufgrund dieser fortbestehenden Einschränkungen werden auch weiterhin Videotelefonie und Gespräche mittels Skype zugelassen.

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