Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen stellt in diesem Jahr rund 270,63 Millionen Euro für 319 städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in 283 Städten und Gemeinden Baden-Württembergs bereit. Dies gab Ministerin Nicole Razavi bekannt. „Wir leisten einen großen Beitrag, damit die Städte und Gemeinden ihre drängenden städtebaulichen Herausforderungen bewältigen können“, so Razavi. „Die Städtebauförderung ist unser stärkstes Pferd im Stall. Damit helfen wir den Städten und Gemeinden dabei, die Lebensqualität der Menschen weiter zu verbessern und den Wandel vor Ort zu gestalten. Das Förderspektrum ist dabei breit: Gebäude werden modernisiert, öffentliche Räume aufgewertet, grüne und blaue Infrastruktur in die Stadt gebracht und nicht zuletzt dringend benötigter Wohnraum geschaffen. Das Programm ist damit quasi ein Alleskönner in der Förderlandschaft von Bund und Land – und ein verlässlicher Partner der Kommunen seit 55 Jahren.“
Rund 22.800 neue Wohnungen
Allein durch die diesjährigen Bewilligungen sollen rund 22.800 neue Wohnungen in den kommenden Jahren entstehen, davon rund 4.500 in neuen Sanierungsgebieten. Weitere rund 9.700 Wohnungen sollen umfassend modernisiert werden, davon rund 2.400 in neuen Sanierungsgebieten.
Neben der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum stehen die Stärkung der Ortskerne, die Aktivierung von Gewerbebrachen und Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Fokus. „Ein lebendiges und lebenswertes Umfeld für die Menschen ist uns ganz wichtig“, erklärte Ministerin Razavi. Dazu zählen auch Orte des Zusammenkommens für Groß und Klein, Grünanlagen, Kindergärten, Jugendhäuser und Nahversorgung.
In diesem Jahr werden 319 städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in 283 Kommunen unterstützt. Darunter befinden sich 57 neue Maßnahmen und 262 bereits bestehende Sanierungsgebiete, für die weitere Mittel bewilligt werden. Das Programm ist weiterhin mehrfach überzeichnet. Das Fördervolumen für die berücksichtigten Maßnahmen beträgt insgesamt 270,63 Millionen Euro, davon stammen rund 104 Millionen Euro vom Bund.
Geförderte Maßnahmen
Programmliste der städtebaulichen Erneuerung 2026, sortiert nach Stadt- und Landkreisen (städtebauliches Erneuerungsgebiet, Inhalte der Förderung und Förderbetrag)
Gesamtbetrag: 270.630.000 Euro
Blaubeuren
- Blautopf-Areal
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Blaustein
- Stadtzentrum Blaustein
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.000.000 Euro
Dietenheim
- Stadtkern III
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 900.000 Euro
Dornstadt
- Dornstadter Höfe
- Neumaßnahme zur Entwicklung eines neuen, lebendigen und zukunftsfähigen Ortsteils
- 1.200.000 Euro
Ehingen (Donau)
- Stadtumbau an der unteren Schmiech
- Neumaßnahme zur Wohnraumschaffung, zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und zur Stadtgestaltung
- 1.200.000 Euro
Heroldstatt
- Ortsmitten II Sontheim und Ennabeuren
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 250.000 Euro
Laichingen
- Innenstadt/Maierhöfe
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 400.000 Euro
Rammingen
- Ortskern
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 800.000 Euro
Westerstetten
- Ortsmitte III
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Burgrieden
- Ortsmitte
- Neumaßnahme zur Aufwertung des öffentlichen Raums und Attraktivierung der Ortsmitte, Neuordnung und Aktivierung von Flächen zur Wohnraumschaffung
- 1.400.000 Euro
Erolzheim
- Ortskern III
- Neumaßnahme zur Modernisierung des öffentlichen und privaten Gebäudebestands, zur Aufwertung des öffentlichen Raums und zur Wohnraumschaffung
- 1.000.000 Euro
Gutenzell-Hürbel
- Ortsmitte Gutenzell
- Neumaßnahme zur Neuordnung und Aktivierung von Flächen, zur Aufwertung der öffentlichen und privaten Gebäudesubstanz sowie zur Aufwertung des öffentlichen Raums
- 500.000 Euro
Laupheim
- Innenstadt III
- Neumaßnahme zur Modernisierung öffentlicher Gebäude, zur Stärkung der Wohnfunktion, zur Förderung der Innenentwicklung und Aufwertung des öffentlichen Raums
- 1.300.000 Euro
Mittelbiberach
- Ortsdurchfahrt Mittelbiberach
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 400.000 Euro
Riedlingen
- Weilerstraße – Zentrum/Mühlvorstadt
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 800.000 Euro
Schwendi
- Ortsmitte III
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 200.000 Euro
Unlingen
- Ortsmitte
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 350.000 Euro
Altdorf
- Ortsmitte III
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 250.000 Euro
Gärtringen
- Neue Ortsmitte IV
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.200.000 Euro
Herrenberg
- Stadtentwicklung III – Westliche Innenstadt
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.600.000 Euro
Jettingen
- Ortsdurchfahrt Oberjettingen
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 400.000 Euro
Magstadt
- Ortskern III
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 800.000 Euro
Mötzingen
- Ortskern III
- Neumaßnahme zur Sicherung der Ortsmitte als soziales Zentrum mit Versorgungsfunktion
- 900.000 Euro
Sindelfingen
- Marktplatz + Post-/Volksbank-Areal
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 2.100.000 Euro
Weil der Stadt
- Marktplatz
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 800.000 Euro
Weil im Schönbuch
- Hauptstraße/See
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 900.000 Euro
Weissach
- Ortsmitte
- Neumaßnahme zur Stärkung der Ortsmitte durch energetische Erneuerung und Reaktivierung des Gebäudebestandes
- 1.100.000 Euro
Meckenbeuren
- Bahnhof-Hauptstraße
- Neumaßnahme zur Aufwertung des Bahnhofsareals und zur Stärkung der Ortsmitte
- 900.000 Euro
Salem
- Neue Mitte Salem
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 240.000 Euro
Sipplingen
- Ortskern
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 80.000 Euro
Auggen
- Ortsmitte III / Bahnhofsumfeld
- Neumaßnahme zur Aktivierung von Leerständen, Aufwertung des öffentlichen Raums und Schaffung von Begegnungsstätten
- 900.000 Euro
Bad Krozingen
- An der B3
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 400.000 Euro
Ehrenkirchen
- Ortszentrum
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Heitersheim
- Ortskern Gallenweiler
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 200.000 Euro
Heitersheim
- Bereich Malteserschloss
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.200.000 Euro
Kirchzarten
- Ortsmitte II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.200.000 Euro
Merdingen
- Ortskern
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.200.000 Euro
Müllheim im Markgräflerland
- Unterstadt
- Neumaßnahme zum Erhalt denkmalgeschützter Bausubstanz, Aufwertung öffentlicher Flächen und Schaffung einer Begegnungsstätte
- 800.000 Euro
Staufen im Breisgau
- Schladerer-Kapuzinerhof-Areal
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 300.000 Euro
Stegen
- Ortsmitte Stegen
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 200.000 Euro
Sulzburg
- Stadtmitte II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 600.000 Euro
Vogtsburg im Kaiserstuhl
- Stadtkern II Oberrotweil
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 800.000 Euro
Calw
- Hoher Fels
- Neumaßnahme zur Neustrukturierung und Umnutzung des ehemaligen Krankenhaus-Areals
- 3.200.000 Euro
Enzklösterle
- Ortsmitte Enzklösterle
- Neumaßnahme zur Schaffung einer attraktiven Ortsmitte durch bauliche Innenentwicklung und Modernisierung des Gebäudebestands
- 700.000 Euro
Nagold
- Nordöstliche Innenstadt
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.200.000 Euro
Neuweiler
- Ortsmitte
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 300.000 Euro
Simmersfeld
- Ortskern Simmersfeld
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 600.000 Euro
Wyhl am Kaiserstuhl
- Ortskern II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 300.000 Euro
Birkenfeld
- Ortsmitte
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.000.000 Euro
Neuhausen
- Ortsmitte
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 170.000 Euro
Niefern-Öschelbronn
- Niefern Vorort
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.400.000 Euro
Sternenfels
- Ortsmitte
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 600.000 Euro
Wimsheim
- Ortsmitte II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 400.000 Euro
Wurmberg
- Ortsmitte II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 700.000 Euro
Altbach
- Esslinger Straße
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 800.000 Euro
Frickenhausen
- Ortskern III
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 800.000 Euro
Hochdorf
- Ortsmitte II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 900.000 Euro
Holzmaden
- Ortsmitte
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 400.000 Euro
Kirchheim unter Teck
- Dettinger Weg
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 350.000 Euro
Köngen
- Ortskern IV
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 700.000 Euro
Leinfelden-Echterdingen
- Leinfelden Mitte
- Neumaßnahme zur Schaffung einer funktionsfähigen Ortsmitte in den Bereichen Wohnen, Versorgung und Arbeiten
- 900.000 Euro
Neckartenzlingen
- Ortsmitte III
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 400.000 Euro
Neidlingen
- Ortskern II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 600.000 Euro
Neuffen
- Stadtkern IV
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 700.000 Euro
Nürtingen
- Östliche Bahnstadt
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 800.000 Euro
Oberboihingen
- Ortskern II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 600.000 Euro
Ostfildern
- Parksiedlung Mitte
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Owen
- Ober- und Unterstädtle
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.000.000 Euro
Reichenbach an der Fils
- Zentrum Nord
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 700.000 Euro
Unterensingen
- Alter Ortskern III – Rathaus-Kirchstraße
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 600.000 Euro
Freiburg im Breisgau
- Breisacher Hof
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 2.700.000 Euro
Freiburg im Breisgau
- Sulzburger Straße
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.200.000 Euro
Alpirsbach
- Marktplatz / Freudenstädter Str.
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 300.000 Euro
Baiersbronn
- Schönmünzach
- Neumaßnahme zur Erneuerung und Aufwertung der Gebäudesubstanz und Stärkung der Wohnfunktion sowie Innenentwicklung
- 900.000 Euro
Baiersbronn
- Unterdorf
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 800.000 Euro
Dornstetten
- Hauptstraße
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 600.000 Euro
Freudenstadt
- Christophstal
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 2.200.000 Euro
Freudenstadt
- Promenadeplatz
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 100.000 Euro
Horb am Neckar
- Mühlen
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 300.000 Euro
Horb am Neckar
- Fruchtkasten / Innenstadt
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 350.000 Euro
Loßburg
- Ortsmitte II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 200.000 Euro
Seewald
- Ortsteil Besenfeld
- Neumaßnahme zur Wohnraumschaffung, Modernisierung kommunaler Gebäude und Sicherung von Denkmalen
- 1.500.000 Euro
Böhmenkirch
- Ortskern III
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 400.000 Euro
Dürnau
- Ortsmitte III
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Ebersbach an der Fils
- Stuttgarter Straße / Hauptstraße
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 800.000 Euro
Eislingen an der Fils
- Stadtmitte
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 800.000 Euro
Geislingen an der Steige
- Zwischen Bahnhof und B 10
- Neumaßnahme zur Sicherung und Stärkung der Innenstadt durch Stärkung der öffentlichen Infrastruktur
- 2.000.000 Euro
Gingen an der Fils
- Buchsteiner-Areal
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 700.000 Euro
Gingen an der Fils
- Ortsmitte / B10
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 800.000 Euro
Göppingen
- Boehringer Areal
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.200.000 Euro
Rechberghausen
- Unterdorf III
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 300.000 Euro
Schlat
- Ortskern
- Neumaßnahme zur baulichen Aufwertung der sozialen Infrastruktur, Sicherung und Stärkung des Wohnbaubestandes
- 900.000 Euro
Wangen
- Ortsmitte II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 400.000 Euro
Wiesensteig
- Städtle
- Neumaßnahme zur Stärkung der sozialen Infrastruktur in der Ortsmitte
- 500.000 Euro
Gerstetten
- Ortskern Dettingen II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 800.000 Euro
Heidenheim an der Brenz
- Innenstadt / Rathaus
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 2.700.000 Euro
Heidenheim an der Brenz
- Oststadt
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Heidenheim an der Brenz
- Schnaitheim-Hagen
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Hermaringen
- Ortskern Altdorf III
- Neumaßnahme zur Aufwertung der Gebäudesubstanz, zur Wohnraumschaffung und zur Aufwertung des öffentlichen Raums
- 900.000 Euro
Steinheim am Albuch
- Ortskern Ost II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Bad Friedrichshall
- Hauptstraße Kochendorf
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 700.000 Euro
Bad Rappenau
- Nördlicher Stadtkern
- Neumaßnahme zur Neuordnung mit Grunderwerben und Erschließung, bauliche Erneuerung Altes Rathaus
- 1.000.000 Euro
Bad Wimpfen
- Am Berg
- Neumaßnahme zur Aufwertung der Gebäudesubstanz und Wohnraumschaffung, Modernisierung der Stauferhalle und Sanierung Altes Spital
- 1.500.000 Euro
Beilstein
- Kernstadt
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 800.000 Euro
Brackenheim
- Ortskern Hausen
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 200.000 Euro
Brackenheim
- Südliche Altstadt
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 900.000 Euro
Ellhofen
- Ortskern III
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 800.000 Euro
Eppingen
- Altstadtbogen
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.200.000 Euro
Flein
- Ortskern III – Heilbronner Straße
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Gundelsheim
- Heilbronner Straße
- Neumaßnahme zur Neugestaltung Bahnhofsumfeld und Straßenraum, Erneuerung Deutschmeisterhalle und Haus der Vereine
- 800.000 Euro
Hardthausen am Kocher
- Ortsmitte II Gochsen
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 600.000 Euro
Lauffen am Neckar
- Stadtmitte IV
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 700.000 Euro
Möckmühl
- Altstadt
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 600.000 Euro
Neckarwestheim
- Ortskern III / Rathausstraße
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 700.000 Euro
Nordheim
- Nordhausen II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Obersulm
- Spatzenberg
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 400.000 Euro
Schwaigern
- Schwaigern Mitte
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 700.000 Euro
Untereisesheim
- Hoffeld-Schlossweinberg (Ortskern III)
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 400.000 Euro
Heilbronn
- Westlich Bahnhofsvorstadt II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.000.000 Euro
Forchtenberg
- Stadtteil Sindringen
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 200.000 Euro
Künzelsau
- Stadteingang
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Künzelsau
- Ortskern Nagelsberg
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 600.000 Euro
Mulfingen
- Hollenbach
- Neumaßnahme zur Schaffung einer lebendigen Ortsmitte, Aufwertung Naturdenkmal "Linde", Neubau KiTa
- 800.000 Euro
Niedernhall
- Altstadt III
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.000.000 Euro
Bad Schönborn
- Mingolsheim IV
- Neumaßnahme zur Wohnraumschaffung, Stärkung der Ortsmitte. Neugestaltung Marktplatz und Umgestaltung der „Alten Synagoge“
- 900.000 Euro
Ettlingen
- Pforzheimer Straße / Schillerstraße
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 3.000.000 Euro
Oberderdingen
- Amthof und grüne Stadtmitte
- Neumaßnahme zur Gestaltung von Grün- und Freiflächen, öffentlicher Infrastruktur, Wohnen, Sicherung und Aufwertung der Versorgung
- 1.000.000 Euro
Philippsburg
- Rheinsheim
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.500.000 Euro
Philippsburg
- Huttenheim
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 800.000 Euro
Rheinstetten
- Stadtmitte Forchheim
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.000.000 Euro
Rheinstetten
- Stadtmitte Mörsch
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 800.000 Euro
Ubstadt-Weiher
- Ortskern III Ubstadt
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.000.000 Euro
Ubstadt-Weiher
- Ortskern Zeutern
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 900.000 Euro
Waghäusel
- Ortskern Wiesental
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Karlsruhe
- Innenstadt Ost
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 3.300.000 Euro
Konstanz
- Ortsmitte Dettingen
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 600.000 Euro
Konstanz
- Stadelhofen
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 900.000 Euro
Orsingen-Nenzingen
- Weiher
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 400.000 Euro
Singen (Hohentwiel)
- Scheffelareal
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.300.000 Euro
Steißlingen
- Ortsmitte II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Stockach
- Oberstadt
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.000.000 Euro
Volkertshausen
- Ortsmitte Volkertshausen
- Neumaßnahme zur Stärkung der Ortsmitte, Modernisierung privater und öffentlicher Gebäude und Verbesserung der Zugänglichkeit zum Gewässer
- 700.000 Euro
Grenzach-Wyhlen
- Ortskern Wyhlen
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.200.000 Euro
Hausen im Wiesental
- Ortsmitte / Bürgerzentrum
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 320.000 Euro
Asperg
- Bahnhofstraße II
- Neumaßnahme zur Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung und Aktivierung von untergenutzten Flächen
- 700.000 Euro
Benningen
- Ortskern III
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 800.000 Euro
Bönnigheim
- Innenstadt V
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 300.000 Euro
Erdmannhausen
- Ortskern III
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 550.000 Euro
Erligheim
- Ortskern III
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 600.000 Euro
Freiberg am Neckar
- Heutingsheim Nord
- Neumaßnahme zur Aufwertung des öffentlichen Raums und zum Erhalt der vorhandenen Bausubstanz
- 600.000 Euro
Gerlingen
- Innenstadt
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.400.000 Euro
Ingersheim
- Ortsmitte Großingersheim
- Neumaßnahme zur Entwicklung der Ortsmitte und Stärkung der innerörtlichen Grünstruktur
- 800.000 Euro
Kirchheim am Neckar
- Ortskern III
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 700.000 Euro
Korntal-Münchingen
- Münchingen Ortskern II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.400.000 Euro
Kornwestheim
- Zentrale Innenstadt
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 800.000 Euro
Löchgau
- Ortskern IV
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.000.000 Euro
Ludwigsburg
- Grünbühl-Sonnenberg-Karlshöhe
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.200.000 Euro
Ludwigsburg
- Oßweil
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 600.000 Euro
Ludwigsburg
- Zentrale Innenstadtentwicklung
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.300.000 Euro
Markgröningen
- Stadtkern V
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 800.000 Euro
Murr
- Ortskern III
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 600.000 Euro
Oberriexingen
- Stadtkern III
- Neumaßnahme zur Aufwertung und Schaffung von Wohnraum, Umnutzung einer Gewerbebrache
- 1.800.000 Euro
Sersheim
- Vaihinger Straße II / Ortskern
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.100.000 Euro
Steinheim an der Murr
- Stadtmitte
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.200.000 Euro
Vaihingen an der Enz
- Enzaue / Häcker-Areal
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 2.000.000 Euro
Assamstadt
- Ortskern III
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Bad Mergentheim
- Altstadt / Stadtgarten
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 900.000 Euro
Creglingen
- Tauber / Stadtkern
- Neumaßnahme zur Umgestaltung Taubertorplatz, Modernisierung ehem. Klinikgebäude und Romschlössle-Garten, Umnutzung ehem. Gasthaus Lamm
- 800.000 Euro
Igersheim
- Ortskern III
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 700.000 Euro
Külsheim
- Stadtkern V
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 600.000 Euro
Niederstetten
- Stadtkern II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Tauberbischofsheim
- Untere Altstadt III
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 400.000 Euro
Weikersheim
- Stadtkern IV – Energetische Stadtsanierung
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 700.000 Euro
Wittighausen
- Ortskern Unterwittighausen
- Neumaßnahme zur Wohnraumschaffung, Sicherung von ortsbildprägender Bausubstanz, Schaffung Gemeinbedarfseinrichtungen
- 800.000 Euro
Mannheim
- Benjamin-Franklin-Village
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.700.000 Euro
Mannheim
- Habichtplatz / Reiherplatz
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 700.000 Euro
Mannheim
- Neckarstadt-West II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 2.700.000 Euro
Mannheim
- Schönau-Nordwest
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.200.000 Euro
Mannheim
- Spinelli Barracks
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.700.000 Euro
Adelsheim
- Stadtkern II
- Neumaßnahme zur Wohnraumschaffung, zur Innenstadtrevitalisierung und Maßnahmen zum Klimaschutz
- 1.800.000 Euro
Limbach
- Ortsmitte
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 400.000 Euro
Neckargerach
- Ortskern Neckargerach
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 170.000 Euro
Walldürn
- Obere Vorstadtstraße
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 350.000 Euro
Achern
- Illenau-Kaserne
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.500.000 Euro
Appenweier
- Ortsmitte II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 400.000 Euro
Durbach
- Ortsmitte
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.200.000 Euro
Ettenheim
- Nordwestliche Vorstadt
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.300.000 Euro
Fischerbach
- Ortsmitte
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 700.000 Euro
Gengenbach
- Stadtmitte – Klosterstraße
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 2.700.000 Euro
Hornberg
- Stadtmitte II / Werderstraße
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 280.000 Euro
Kappel-Grafenhausen
- Ortskern Kappel
- Neumaßnahme zur Schaffung von Wohnraum und einer Ortsmitte, Gestaltung der Ortsdurchfahrt und Modernisierung des Rathauses
- 600.000 Euro
Offenburg
- Bahnhof – Schlachthof
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 2.300.000 Euro
Offenburg
- Südstadt
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.000.000 Euro
Ohlsbach
- Ortsmitte II – Dorfstraße
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 700.000 Euro
Ortenberg
- Ortsmitte
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 300.000 Euro
Ringsheim
- Ortsmitte Nord
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Rust
- Ortsmitte
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 700.000 Euro
Schutterwald
- Ortsmitte
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 300.000 Euro
Schwanau
- Ortsmitte Nonnenweier
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 600.000 Euro
Steinach im Kinzigtal
- Ortsmitte
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 900.000 Euro
Aalen
- Südöstliche Innenstadt
- Neumaßnahme zur zukunftsfähigen Entwicklung der Wohn-, Arbeits- und Lebensqualität im Bereich der Stadtmitte
- 1.100.000 Euro
Ellwangen (Jagst)
- Ellwangen-Mühlberg
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 2.000.000 Euro
Ellwangen (Jagst)
- Südstadt-Jagstbogen
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 2.100.000 Euro
Gschwend
- Ortsmitte II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 600.000 Euro
Heubach
- Oberstadt
- Neumaßnahme zur Revitalisierung der Oberstadt, zur Modernisierung des Gebäudebestands sowie zur Aufwertung des öffentlichen Raums
- 1.200.000 Euro
Hüttlingen
- Ortsmitte III
- Neumaßnahme zur Wohnraumschaffung, zur Modernisierung des öffentlichen Gebäudebestands und zur Aufwertung des öffentlichen Raums
- 900.000 Euro
Jagstzell
- Ortsmitte
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 800.000 Euro
Kirchheim am Ries
- Ortsmitte
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Neuler
- Ortsmitte
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Rainau
- Schwabsberg
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 250.000 Euro
Schwäbisch Gmünd
- Altstadtquartiere
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 600.000 Euro
Unterschneidheim
- Neue Mitte
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 400.000 Euro
Au am Rhein
- Ortsmitte
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Bietigheim
- Alter Ortskern
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.100.000 Euro
Gaggenau
- Südliche Innenstadt
- Neumaßnahme zur Modernisierung des Gebäudebestands und klimaangepassten Neugestaltung des öffentlichen Raums
- 1.500.000 Euro
Iffezheim
- Ortskern II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Loffenau
- Ortskern II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 800.000 Euro
Ötigheim
- Ortsmitte II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.000.000 Euro
Rastatt
- Südlicher Stadteingang
- Neumaßnahme zur Schaffung eines Stadtquartiers auf der Konversionsfläche am südlichen Stadteingang
- 2.000.000 Euro
Rastatt
- Barocke Planstadt
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 350.000 Euro
Sinzheim
- Lebendige Neue Mitte
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 600.000 Euro
Steinmauern
- Ortsmitte
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 300.000 Euro
Bad Wurzach
- Bad Wurzach West
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 400.000 Euro
Fronreute
- Ortskern Blitzenreute
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 800.000 Euro
Kißlegg
- Ortskern III
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 400.000 Euro
Leutkirch im Allgäu
- Entlang der Eschach
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.800.000 Euro
Ravensburg
- Östliche Vorstadt
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.000.000 Euro
Weingarten
- Untere Breite
- Neumaßnahme zur Wohnraumschaffung, zur Aufwertung des öffentlichen Raums und zur Klimaanpassung
- 900.000 Euro
Auenwald
- Ortskern Oberbrüden
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Backnang
- Innenstadt III
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 800.000 Euro
Kaisersbach
- Ortsmitte
- Neumaßnahme zur Modernisierung und energetischen Erneuerung von privaten und öffentlichen Gebäuden
- 700.000 Euro
Leutenbach
- Nellmersbacher Straße
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Oppenweiler
- Nördliche Hauptstraße
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 400.000 Euro
Schorndorf
- Weststadt II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.200.000 Euro
Urbach
- Urbach-Nord – Ortsmitte
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 700.000 Euro
Waiblingen
- Neue Ortsmitte Neustadt
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.500.000 Euro
Weissach im Tal
- Ortsmitte Unterweissach III
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 400.000 Euro
Bad Urach
- Nördliche Innenstadt II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 600.000 Euro
Bad Urach
- Altstadt II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 800.000 Euro
Eningen unter Achalm
- Ortskern II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 700.000 Euro
Lichtenstein
- Ortsmitte Unterhausen
- Neumaßnahme zur Wohnraumschaffung, zur Schaffung einer grünen Ortsmitte und zur Modernisierung öffentlicher Gebäude
- 700.000 Euro
Metzingen
- Stadteingang West
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 900.000 Euro
Münsingen
- Auingen-Vorlager
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 300.000 Euro
Pfullingen
- Westliche Innenstadt
- Neumaßnahme zur Aufwertung des öffentlichen Grün- und Freiraums und zur energetischen Erneuerung des Gebäudebestands
- 1.700.000 Euro
Pfullingen
- Lindenplatz / Innenstadt Süd
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.000.000 Euro
Reutlingen
- Altstadt II
- Neumaßnahme zur Modernisierung öffentlicher Gebäude, zur Aufwertung des öffentlichen Raums und zur Wohnraumschaffung
- 2.500.000 Euro
Wannweil
- Ortskern 2
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 200.000 Euro
Angelbachtal
- Ortsmitte II
- Neumaßnahme zur Sanierung von Schloss Eichtersheim und zur Sanierung des weiteren Gebäudebestands
- 800.000 Euro
Heddesheim
- Ortskern III
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 700.000 Euro
Heiligkreuzsteinach
- Ortsmitte
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 300.000 Euro
Helmstadt-Bargen
- Ortskern Helmstadt
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 550.000 Euro
Hirschberg an der Bergstraße
- Leutershausen Ortskern II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Mauer
- Ortskern II
- Neumaßnahme zur Neugestaltung des öffentlichen Raums und zur Modernisierung des privaten und öffentlichen Gebäudebestands
- 900.000 Euro
Neidenstein
- Ortsmitte II
- Neumaßnahme zur Aufwertung des öffentlichen Raums, zur Modernisierung des Gebäudebestands und zur Schaffung von Gemeinbedarfseinrichtungen
- 700.000 Euro
Oftersheim
- Ortsmitte II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 800.000 Euro
Schönbrunn
- Ober- und Unterhaag
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 50.000 Euro
Sinsheim
- Ortskern Steinsfurt
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Sinsheim
- Wiesental / Innenstadt Ost
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.000.000 Euro
Bösingen
- Ortsmitte Herrenzimmern
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 100.000 Euro
Deißlingen
- Neue Ortsmitte
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Dornhan
- Malischstraße
- Neumaßnahme zur Entwicklung einer Ortsmitte, Sanierung des Gebäudebestands und Aktivierung von Leerstände
- 500.000 Euro
Fluorn-Winzeln
- Winzeln-Ortskern
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 300.000 Euro
Oberndorf am Neckar
- Talstadt
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 400.000 Euro
Rottweil
- Stadtmitte
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 3.500.000 Euro
Schiltach
- Innenstadt
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Schramberg
- Sängerstraße – Am Brestenberg
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 250.000 Euro
Sulz am Neckar
- Bergfelden
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 300.000 Euro
Vöhringen
- Ortskern III
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 400.000 Euro
Bühlertann
- Ortskern
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 400.000 Euro
Crailsheim
- Fliegerhorst / Burgbergstraße
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Crailsheim
- Östliche Innenstadt
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.700.000 Euro
Michelbach an der Bilz
- Ortskern / Innenentwicklung 2030
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.000.000 Euro
Oberrot
- Hausen II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Gütenbach
- Ortskern I
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 300.000 Euro
St. Georgen im Schwarzwald
- Sanierung V – Treffpunkt Innenstadt
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 3.600.000 Euro
Tuningen
- Ortskern II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 220.000 Euro
Villingen-Schwenningen
- Südliche Innenstadt Schwenningen
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.500.000 Euro
Beuron
- Ortskern
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 450.000 Euro
Herbertingen
- Ortskern IV
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 800.000 Euro
Hettingen
- Stadtkern II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 600.000 Euro
Hohentengen
- Beizkofer Straße / Am Friedhof
- Neumaßnahme zur Wohnraumschaffung, zur Modernisierung der öffentlichen und privaten Gebäudesubstanz und zur Aufwertung des öffentlichen Raums
- 600.000 Euro
Mengen
- Innenstadt
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 300.000 Euro
Stuttgart
- S 33 – Katharinenplatz
- Neumaßnahme zur Schaffung einer Gebietsidentität, Aufwertung der öffentlichen Räume
- 1.200.000 Euro
Stuttgart
- S 29 – Teilbereich Stöckach
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 300.000 Euro
Stuttgart
- BC 16 Veielbrunnen Ost
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.200.000 Euro
Stuttgart
- Mühlhausen 3 – Neugereut
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 900.000 Euro
Stuttgart
- Botnang 1 – Franz-Schubert-Straße
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 300.000 Euro
Stuttgart
- S 28 – Bismarckstraße
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 600.000 Euro
Stuttgart
- S 30 – Gablenberg
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 300.000 Euro
Stuttgart
- S 32 – Gaisburg
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 600.000 Euro
Stuttgart
- S 31 – Kaltental
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Dettenhausen
- Ortskern
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 180.000 Euro
Rottenburg am Neckar
- Bahnhof / östliche Königstraße
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.800.000 Euro
Rottenburg am Neckar
- Heberlesgraben
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 800.000 Euro
Tübingen
- Waldhäuser-Ost
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Aldingen
- Ortsmitte Aldingen II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Bubsheim
- Ortskern
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 720.000 Euro
Fridingen an der Donau
- Altstadt / Panoramastraße
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 300.000 Euro
Geisingen
- Östlicher Stadtkern
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.100.000 Euro
Gosheim
- Ortsmitte III
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 600.000 Euro
Mühlheim an der Donau
- Vorstadt / Griesweg
- Neumaßnahme zur Schaffung von Wohnraum, Gestaltung des öffentlichen Raums und Erneuerung öffentlicher Gebäude
- 800.000 Euro
Trossingen
- Löhrstraße
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 500.000 Euro
Tuttlingen
- Sonnenbuckel / Weimarstraße
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.000.000 Euro
Wehingen
- Ortsmitte II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 2.000.000 Euro
Wurmlingen
- Ortsmitte II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 300.000 Euro
Ulm
- Dichterviertel II
- Neumaßnahme zur Weiterentwicklung zu einem attraktiven Stadtbereich, Modernisierung des Gebäudebestands, und Aufwertung des öffentlichen Raums
- 2.400.000 Euro
Albbruck
- Ortsteil Alb
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 300.000 Euro
Eggingen
- Historischer Ortskern und neue Mitte
- Neumaßnahme zur Aktivierung von Leerständen, Aufwertung des historischen Ortskerns und Gestaltung des öffentlichen Raums
- 1.500.000 Euro
Grafenhausen
- Ortsmitte
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.700.000 Euro
Küssaberg
- Ortskern Kadelburg II
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 300.000 Euro
Lauchringen
- Lauffenmühle
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 3.500.000 Euro
St. Blasien
- Ortsmitte
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.000.000 Euro
Stühlingen
- Städtle
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 400.000 Euro
Waldshut-Tiengen
- Innenstadt Waldshut
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 1.200.000 Euro
Weilheim
- Ortskern
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 300.000 Euro
Balingen
- Buhren Zentrum
- Neumaßnahme zur Schaffung eines attraktiven Zentrums, zur Gestaltung des öffentlichen Raums und Klimaschutz
- 800.000 Euro
Bitz
- Groz-Siedlung
- Neumaßnahme zur Modernisierung der Gebäudesubstanz und zur Aufwertung des öffentlichen Raums
- 500.000 Euro
Rangendingen
- Rangendingen Ost
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 600.000 Euro
Schömberg
- Rathaus / Bahnhofsbereich
- Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet
- 600.000 Euro
Schlaglichter aus dem Städtebauförderprogramm
Ein wichtiger Förderschwerpunkt liegt darin, Wohnraum zu erhalten und zu schaffen, indem bestehende Wohnungen modernisiert, leerstehende Immobilien umgenutzt sowie Flächen aktiviert und so vorbereitet werden, dass dort nachverdichtet oder neu gebaut werden kann. Diese Möglichkeiten werden von den Kommunen genutzt. „Der Bedarf nach Wohnraum ist groß. Deshalb ist es wichtig, dass die Kommunen ihren Wohnungsbestand aktiv erweitern“, so Ministerin Razavi.
So beabsichtigt zum Beispiel die Gemeinde Dornstadt im künftigen Sanierungsgebiet „Dornstadter Höfe“ durch die Entwicklung eines „lost place“ die Schaffung von mehr als 800 neuen Wohnungen.
Die Stadt Ulm möchte in der Maßnahme „Dichterviertel II“ in den kommenden Jahren 440 Wohneinheiten neu schaffen und 225 modernisieren. Sie verfolgt zudem einen ehrgeizigen Plan zur Weiterentwicklung von großflächigen attraktiven Wohngebieten durch Nachverdichtung und Erneuerung.
Die Innenstädte und Ortskerne sind das Herz der Kommunen. Die Städtebauförderung unterstützt die Städte und Gemeinden maßgeblich dabei, sie attraktiv und lebendig zu gestalten. Zum Beispiel wird mit Hilfe der Städtebauförderung in Sindelfingen im Sanierungsgebiet „Marktplatz und Post- / Volksbank-Areal“ auf dem freigelegten Areal ein zentral gelegenes Stadtquartier entstehen. Die Stadt Karlsruhe wertet mit dem Sanierungsgebiet „Innenstadt Ost“ wesentliche Innenstadtbereiche auf. So stehen unter anderem die Neuordnung des Postgiro-Areals und der Umbau des Markgräflichen Palais sowie des Carl-Schöpf-Hauses auf der Agenda. Mit der Jubez-Generalsanierung wurde begonnen und die Aufwertung der Kaiserstraße ist ein wichtiges Ziel im Sanierungsgebiet.
Die Gemeinde Erolzheim wird die Aufwertung des öffentlichen Raums im Zuge der Sanierungsmaßnahme „Ortskern III“ in Angriff nehmen. Dabei werden Marktplatz und Bürgerpark ein neues Gesicht erhalten und das denkmalgeschützte Rathaus soll ebenfalls modernisiert und erweitert werden.
Die Stadt Konstanz hat im Sanierungsgebiet „Stadelhofen“ die Stärkung des Bezirks als zeitgemäßen Wohn- und Besuchsort zum Ziel. Hierbei soll auch der Bodanplatz zum identitätsstiftenden, urbanen Stadtplatz weiterentwickelt werden. Wie diese „Innenstadt von morgen“ aussehen könnte wurde zunächst mit der temporären Sofortmaßnahme „Sommerort Bodanplatz“ erlebbar, bei der Sitzgelegenheiten und Bäume die Aufenthaltsqualität steigerten.
Die Gemeinde Weissach im Kreis Böblingen wird im Rahmen der Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte“ den Ortskern durch die Umnutzung des ehemaligen Volksbankgebäudes in ein Bürgerzentrum mit sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Angeboten stärken.
Im Sanierungsgebiet „Entlang der Eschach“ in der Stadt Leutkirch im Allgäu erfolgt die Weiterentwicklung der Innenstadt, Schaffung von Wohnraum, Stärkung der Verbindung zwischen historischem Stadtkern und Bahnhofsarkaden.
Durch die Umgestaltung des Taubertorplatzes sowie der Modernisierung des Romschlössle-Gartens in der Stadt Creglingen im Sanierungsgebiet „Tauber/Stadtkern“ soll sich die Attraktivität der Stadt erhöhen.
Die Städtebauförderung leistet einen großen Beitrag, dass Städte und Gemeinden für alle Bevölkerungsgruppen lebenswert und anpassungsfähig sein können. Ausreichend Angebote für Jung und Alt machen eine Kommune erst zu einem schönen Ort für alle und stärken das Zusammenleben. Auch deshalb plant die Gemeinde Auggen im Zuge der Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte III / Bahnhofsumfeld“ Begegnungsflächen zu schaffen. Das denkmalgeschützte Tanzhäusle soll zu einer multifunktionalen Einrichtung für kulturelle Veranstaltungen mit Ausschank weiterentwickelt werden, der Spielplatz im ehemaligen Pfarrgarten künftig zur generationenübergreifenden Nutzung einladen und das Martin-Luther-Haus als Kultur- und Begegnungszentrum modernisiert werden.
Die Gemeinde Kirchheim am Neckar möchte im Sanierungsgebiet „Ortskern III“ das ehemalige Cronimet-Verwaltungsgebäude zu einem Jugend-, Familien- und Vereinszentrum umnutzen.
Durch Modernisierung und Umnutzung der Scheune und des Laubengangs des ehemaligen Gasthofs Krone soll in der Gemeinde Löchgau im Rahmen der Erneuerungsmaßnahme „Ortskern IV“ eine Begegnungsstätte entstehen.
Nachdem die Gemeinde Merdingen den Spielplatz für alle Generationen im Sanierungsgebiet „Ortskern“ erfolgreich umgesetzt hat, nimmt sie nun die Sanierung eines Gebäudes zum Haus der Vereine in den Blick.
Ein Schwerpunkt des Förderprogramms ist die Anpassung der Kommunen an die Folgen des Klimawandels. So werden die Kommunen in der Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz des Klimas wie der energetischen Sanierung von Altbauten, der Reduzierung von Lärm und Abgasen und der Aktivierung der Naturkreisläufe in den festgelegten Gebieten unterstützt. Eine wichtige Rolle spielt auch die Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur und des Wohnumfeldes durch die Schaffung und den Erhalt von multifunktionalen Grün- und Freiflächen sowie die Unterstützung des Holzbaus.
Nach umfassenden Vorarbeiten setzt die Gemeinde Mauer nun ihre städtebaulichen Sanierungsziele im Rahmen der Maßnahme „Ortskern II“ um. Ein wesentlicher Bestandteil sind Klimaschutz-, Klimaanpassungs- und ökologische Maßnahmen. Die Gemeinde beabsichtigt insbesondere, Grünflächen als „Kühlinsel“ zu erhalten, das Wärmenetzeinzugsgebiet im Ortskern zu prüfen, den öffentlichen Raum zu begrünen und Bäume zu pflanzen, die Kartierung von Kühlräumen und die umweltgerechte Mobilität in den Blick zu nehmen sowie die Gebäudesubstanz im gesamten Gebiet energetisch aufzuwerten. Hohe Priorität hat die energetische Sanierung der Gebäude des Bildungs- und Betreuungszentrums.
Die Gemeinde Volkertshausen verfolgt mit der Neumaßnahme „Ortsmitte Volkertshausen“ eine klimaresiliente Gemeindeentwicklung durch Umgestaltung des Grünraums Espen, Teilrenaturierung des Aachkanals, verstärkte Innenentwicklung und Stärkung der nachhaltigen Mobilität.
Die Gemeinde Angelbachtal trägt mit den beabsichtigten Klimamaßnahmen im Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ ihrer besonderen Struktur Rechnung, indem in den bestehenden Hofstrukturen das Mikroklima verbessert werden soll. Zudem möchte sie die Kapazitäten zur Wasserspeicherung ausbauen, erhaltenswerte Grünräume sichern und die energetische Sanierung von privaten Bestandsgebäuden unterstützten. Ein Großprojekt im Bestandserhalt ist die Sanierung des Wasserschlosses Eichtersheim.
Ein bedeutender Bestandteil der Städtebauförderung ist die Entwicklung von Gewerbebrachen. Es gilt für die Kommunen, das Potenzial dieser Flächen zu erkennen und passende Konzepte zu erarbeiten. So möchte die Stadt Calw im Sanierungsgebiet „Hoher Fels“ durch die Neugestaltung und Umnutzung des ehemaligen Krankenhausareals ein attraktives und zukunftsfähiges Stadtquartier mit hoher Lebensqualität schaffen.
Die Gemeinde Gingen an der Fils wird im Zuge der Umsetzung des Sanierungsgebiets „Buchsteiner-Areal“ eine große Brachfläche der Wohnbebauung zuführen.
Auch die Gemeinde Oberriexingen wird mit der Aktivierung der Brache des ehemaligen Gewerbeareals „Intek“ ein Großprojekt in Angriff nehmen.
Im Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ in der Gemeinde Burgrieden werden Flächen auf einem ehemaligen Fabrikgelände neugeordnet und aktiviert.
Ein großes Anliegen des Landes ist ein sorgfältiger Denkmalschutz für historische und ortsbildprägende Gebäude. In vielen Kommunen ist es bereits gelungen, solche schmucken Häuser einer neuen Bestimmung zuzuführen. Beispielsweise verwandeln sich alte Gasthäuser in moderne Gemeinschaftshäuser.
Die denkmalgeschützte Anlage „Malteserschloss“ wird mit der Erneuerungsmaßnahme „Bereich Malteserschloss“ in Heitersheim ganzheitlich in den Blick genommen. Durch umfassende Sanierungen entstehen in den Bestandsgebäuden eine Kindertagesstätte, Räumlichkeiten zur Büronutzung und für betreutes inklusives Wohnen, eine Tagespflege und Wohnraum.
Die Stadt Philippsburg plant, das denkmalgeschützte Gebäude „Haus Reginesheim“ nach Ertüchtigung künftig als Vereinshaus und Jugendzentrum zu nutzen. Das Kulturdenkmal ist ein Zeitzeugnis der Tabakindustrie in der Region.
Das Kulturdenkmal Schloss in der Stadt Pfullingen ist Gegenstand der Sanierungsmaßnahme „Westliche Innenstadt“. Durch die umfassende Modernisierung wird eine Nutzung durch die Musikschule dauerhaft gesichert.
Die Stadt Schwäbisch Gmünd setzt die Modernisierung des historisch bedeutsamen Gebäudes „Prediger“ im Rahmen der Sanierungsmaßnahme „Altstadtquartiere“ fort, um es für die Nachwelt und zukunftsgerecht zu erhalten.
Die Stadt Singen (Hohentwiel) modernisiert und bewahrt im Rahmen der Umsetzung des Gebiets „Scheffelareal“ künftig auch das denkmalgeschützte Singener Schloss als Gemeinbedarfseinrichtung. Auch der angrenzende Schlosspark wird denkmalgerecht belebt.
„Jeder eingesetzte Fördereuro löst durchschnittlich acht Euro an öffentlichen und privaten Folgeinvestitionen aus“, erklärt Ministerin Razavi: „Die Städtebauförderung ist damit auch ein unverzichtbarer Motor für die Wirtschaft und das Gewerbe vor Ort“. Vor allem profitiere das regionale Baugewerbe und Handwerk. Mit der Bewilligung von Finanzhilfen über Zeiträume von in der Regel acht bis zwölf Jahren bietet die Städtebauförderung als einziges Programm den Kommunen dabei langfristige Planungssicherheit auch in schwierigen Zeiten.
Städtebauförderung
Seit 1971 ist die Städtebauförderung als gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ein erfolgreiches Instrument der städtischen Erneuerung. Sie unterstützt die Kommunen dabei, ihre Städte an wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Veränderungen anzupassen. So werden zum Beispiel die Errichtung von Kindergärten und Spielplätzen, die Schaffung von Grünanlagen sowie barrierearmen Zugängen oder die Sanierung auf den aktuellen Stand der Technik gefördert. Mit Hilfe der Städtebauförderung konnten in Baden-Württemberg bereits mehr als 900 Kommunen in über 3.400 Sanierungs- und Entwicklungsgebieten ihre städtebauliche Entwicklung voranbringen, Missstände beseitigen und Orte der Begegnung schaffen. Über 9 Milliarden Euro Bundes- und Landesfinanzhilfen wurden den Kommunen dafür in den vergangenen Jahrzehnten zur Verfügung gestellt.
















