Migration

16. Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission

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Eine Hand hält eine Aufenthaltsgestattung. (Foto: © dpa)

Im Jahr 2021 sind die Eingabezahlen bei der Härtefallkommission deutlich um 49 Prozent auf 450 Eingaben gestiegen. Die Mehrheit der Anträge betrifft alleinreisende Männer, die überwiegend aus afrikanischen Ländern, insbesondere aus Gambia, eingereist sind.

Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg hat den 16. Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission des Landes für das Jahr 2021 veröffentlicht. Die Härtefallkommission entscheidet auf der Grundlage der gesetzlich geregelten Härtefallregelung über humanitär schwierige Sonderfälle, für die das Ausländerrecht keine befriedigende Lösung anbietet. Hierfür müssen dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen, die die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen.

Im Jahr 2021 sind die Eingabezahlen bei der Härtefallkommission deutlich auf 450 Eingaben gestiegen. Im Jahr 2020 waren es 302 Härtefalleingaben. Dies entspricht einer Steigerung von 49 Prozent. Die Härtefallkommission hat 2021 bei über 218 Eingaben eine Entscheidung getroffen. In 109 dieser Fälle wurde eine Befassung aus zwingenden rechtlichen Gründen abgelehnt, oftmals konnte jedoch während des Härtefallverfahrens ein anderweitiges Bleiberecht erreicht werden. Eine weitere Eingabe hat die Kommission daraufhin aufgrund offensichtlicher Unbegründetheit ohne eingehende Beratung abgelehnt. Über insgesamt 108 Eingaben hat die Härtefallkommission abschließend beraten und dabei alle für und gegen eine Aufenthaltsgewährung sprechenden Gründe in einer Gesamtschau abgewogen. In 75 der beratenen Fälle hat die Kommission letztendlich ein Härtefallersuchen an die oberste Ausländerbehörde gerichtet.

Die Umsetzungsquote ist im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr auf 88 Prozent angestiegen (2020: 76 Prozent). Sie drückt aus, welcher Anteil der Ersuchen von der obersten Ausländerbehörde durch Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23a Aufenthaltsgesetz oder in anderer Weise umgesetzt werden. In diesen Fällen endet das Härtefallverfahren für die Betroffenen mit einer positiven Entscheidung, weil ihnen ein Bleiberecht für einen Aufenthalt im Bundesgebiet gewährt wird. Diese hohe Umsetzungsquote entspricht dem erklärten Ziel des Koalitionsvertrags der grün-schwarzen Landesregierung vom Mai 2021.

Bei insgesamt anwachsenden Eingabezahlen ist die Anzahl an Anträgen von Einzelpersonen besonders stark angestiegen. Diese lag im Jahr 2021 mit 402 Eingaben im Vergleich zum Vorjahr um 53 Prozent höher. Die Mehrheit der Anträge betrifft alleinreisende Männer, die überwiegend aus afrikanischen Ländern, insbesondere aus Gambia, eingereist sind. Bei den Härtefallanträgen für Familien war ein moderater Anstieg von 39 auf 48 Eingaben zu verzeichnen.

Das am stärksten vertretene Herkunftsland im Berichtszeitraum war – wie auch in den vergangenen Jahren – Gambia mit 141 Eingabestellern. Weitere stark vertretene Herkunftsländer waren Nigeria (41 Eingaben), Irak (32), Pakistan (31) und Afghanistan (30).

Der Trend steigender Eingangszahlen hat sich bislang auch im Jahr 2022 fortgesetzt. Im ersten Halbjahr 2022 wurden bereits 227 Härtefalleingaben gestellt. Dies entspricht einer Steigerung um 21 Prozent gegenüber dem entsprechenden Zeitraum des Berichtsjahres (erstes Halbjahr 2021: 187 Eingaben).

Härtefallkommission

Die im September 2005 eingerichtete Härtefallkommission wird ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig. Dritte können nicht verlangen, dass die Kommission sich mit einem bestimmten Einzelfall befasst oder eine bestimmte Entscheidung trifft. Die Entscheidungen der unabhängigen Härtefallkommission sind nicht anfechtbar.

Die Härtefallkommission besteht aus zehn Mitgliedern und deren stellvertretenden Mitgliedern, die auf Vorschlag der Liga der freien Wohlfahrtspflege, der evangelischen Landeskirchen, der katholischen Kirche und des Flüchtlingsrates sowie der kommunalen Landesverbände berufen werden. Die oberste Landesbehörde (derzeit das Justizministerium) beruft das vorsitzende Mitglied und dessen Stellvertreter bzw. Stellvertreterin, eine Persönlichkeit des Landes sowie eine Persönlichkeit des Landes islamischen Glaubens. Die Amtszeit der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder beträgt zweieinhalb Jahre.

Klaus Pavel, ehemaliger Landrat des Ostalbkreises, wurde im Dezember 2019 zum Vorsitzenden der Härtefallkommission bestellt und leitet seit 2020 die Härtefallkommission.

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