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11. Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission Baden-Württemberg

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Eine Hand hält eine Aufenthaltsgestattung. (Foto: © dpa)

Die Härtefallkommission des Landes hat ihren 11. Tätigkeitsbericht vorgelegt. Die Zahl der Eingaben von Ausländern oder deren Unterstützern hat sich erneut sprunghaft erhöht. Auch die Zahl der unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Eingaben hat deutlich zugenommen.

Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg hat heute den Bericht der Härtefallkommission des Landes für das Jahr 2016 vorgelegt. Die Zahl der Eingaben hat sich von 393 im Jahr 2015 auf 610 im Jahr 2016 erneut sprunghaft erhöht. Auch die Zahl der unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Eingaben hat deutlich zugenommen. Allein 197 Eingaben mussten als unzulässig abgelehnt werden. Es handelte sich dabei im Wesentlichen um Eingaben von Ausländern, die zum Zeitpunkt der Eingabe noch nicht vollziehbar ausreisepflichtig waren, untergetaucht sind oder schon einmal eine erfolglose Eingabe an die Härtefallkommission gerichtet haben. Ferner waren 189 Eingaben wegen viel zu kurzen Aufenthalts und fehlender Integration offensichtlich unbegründet. In 36 Fällen hat die Kommission den Innenminister um Aufenthaltsgenehmigungen ersucht, die bis auf einen Fall auch gewährt wurden - einige in Form von Ausbildungsduldungen.

Die Entscheidung darüber, ob eine Eingabe unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist, wird von der Geschäftsstelle und der Kommission nicht einfach übers Knie gebrochen, sondern sorgfältig geprüft. Im Hinblick auf die große Zahl der Fälle ist dies mit einer erheblichen zeitlichen Belastung der Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle aber auch der Kommissionsmitglieder verbunden.

Besonders deutlich zugenommen haben die Anträge von Einzelpersonen aus afrikanischen Staaten sowie Pakistan und Afghanistan. Auch die Zahl der Eingaben von Familien aus dem Kosovo und Albanien war weiterhin hoch.

Dringende humanitäre und persönliche Gründe für Aufenthaltsbefugnis

Die Härtefallkommission des Landes bietet ausreisepflichtigen Ausländern seit 2005 die Möglichkeit, doch noch aus dringenden humanitären und persönlichen Gründen, die belegt werden müssen, eine Aufenthaltsbefugnis zu erhalten. Auch die Identität der Antragsteller muss festgestellt werden können. Wer keinen Pass vorlegt, oder bei der Passbeschaffung nicht mitwirkt, hat deshalb auch im Härtefallverfahren kaum Aussicht auf Gewährung eines Aufenthaltsrechts.

Der Vorsitzende der Härtefallkommission, Dr. Edgar Wais, betont, dass die Härtefallkommission einen wichtigen Beitrag für humanitäre Lösungen leistet, wenn die strenge Anwendung des Gesetzes zu Ergebnissen führt, die der Gesetzgeber selbst nicht gewollt haben kann. Ausschlaggebend ist dabei stets eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls. Dies bedeutet, dass ein negativer Aspekt allein ebenso wenig wie ein einziger positiver Gesichtspunkt die Entscheidungen der Härtefallkommission bestimmt. Wais dazu: „Besonders wichtig für die Kommission ist, dass Erzieher/innen und Lehrer/innen bei den Kindern der Antragsteller eine gute Entwicklung für ein Leben in unserer Gesellschaft sehen.“

Die Härtefallkommission bedauert, dass zahlreichen Anträgen nicht entsprochen werden kann, weil sie unzulässig oder offensichtlich unbegründet sind. „Wir wollen Menschen helfen, sind aber nicht befugt, die Regeln des Aufenthaltsgesetzes des Bundes einfach auf den Kopf zu stellen“, so Wais und ferner: „Eine Überarbeitung der Härtefallkommissionsverordnung wäre sinnvoll, damit sich die Kommission weniger mit aussichtslosen dafür aber vertieft mit fundierten Anträgen von Menschen befassen kann, die es verdienen, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.“

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