Corona-Massnahmen

​​​​​​​Weitere vorsichtige Öffnungsschritte

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Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat in einer Regierungsinformation im Landtag über die geplanten weiteren vorsichtigen Öffnungsschritte für Baden-Württemberg informiert. Voraussichtlich gelten ab Mitte kommender Woche die leicht angepassten Regelungen der Warnstufe.

Nach der Bund-Länder-Schalte am 16. Februar 2022 hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann den Landtag über weitere vorsichtige Öffnungsschritte in Baden-Württemberg ab Mitte kommender Woche informiert. Zwar trete man nun in eine neue Phase der Pandemie und die Zeichen stünden auf Lockerungen, da die Intensivstationen im Land der aktuellen pandemischen Lage gut gewachsen seien und der Höhepunkt der Omikron-Welle erreicht sei.

Kontrollierte Lockerungen

Kretschmann betonte gleichzeitig deutlich, dass diese Lockerungen kontrolliert sein müssten. Denn die Wissenschaft weise weiter auf Risiken hin. Zum einen sei dies die Omikron-Untervariante BA.2, die nochmal ansteckender sei und bei der noch keine ausreichenden Informationen über die Krankheitsschwere vorlägen. Auch die Krankenhäuser litten weiterhin unter Personalausfällen durch Infektionen. Zudem verlagere sich das Infektionsgeschehen derzeit in die deutlich gefährdeteren älteren Jahrgänge und hier sei die Impflücke noch zu groß.

„Deshalb sagt uns die Wissenschaft: Lockerungen ja, aber nicht überhastet, nicht mit einem großen Knall, sondern schrittweise und konditioniert – gekoppelt an die Zahl der Einweisungen in unsere Krankenhäuser und Intensivstationen“, fasste Kretschmann zusammen.

Austausch mit Fachleuten aus den Kliniken

„So haben es auch unsere Fachleute aus den Kliniken und der Wissenschaft des Landes gesagt. Entscheidend ist deshalb, dass wir aufmerksam bleiben und mit Bedacht öffnen. Nur dann können wir davon ausgehen, dass sich nicht erneut eine Welle entwickelt, die die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems gefährdet“, so Kretschmann weiter.

Ministerpräsident Kretschmann erläuterte den Rahmen für die Anpassung der Corona-Verordnung des Landes, die die Landesregierung in der kommenden Woche vornehmen wird.

Aufgrund der geringeren Krankheitsschwere bei Omikron, der Impfquote im Land und nach Rücksprache mit den Kliniken im Land plant die Landesregierung, die Werte für die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für die einzelnen Stufen anzupassen. Die Werte für die Auslastung der Intensivbetten (AIB) bleiben dabei unverändert. So sollen die Warnstufe dann ab einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 4,0 und die Alarmstufe ab einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 15,0 gelten. Die Alarmstufe II mit ihren Regelungen soll dann entfallen.

Anpassungen in der Warnstufe

Demnach wird sich Baden-Württemberg mit Anpassung der Corona-Verordnung an die aktuelle Lage dann in der Warnstufe befinden. Daher plant die Landesregierung die Regelungen der Warnstufe an einigen Stellen anzupassen. In vielen Bereichen wie Gastronomie, bei Veranstaltungen und in Bereichen wie Kultur, Freizeit, Messen, Bildung und körpernahen Dienstleistungen soll 3G statt wie bisher 2G gelten.

Für Veranstaltungen will die Landesregierung die Auslastungsgrenzen nach oben anpassen. Clubs und Diskotheken sollen unter strengen Bedingungen ebenfalls wieder öffnen können.

Keine Änderungen gibt es bei der Maskenpflicht, diese gilt weiterhin generell in öffentlichen geschlossen Räumen. Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Einzelhandel wird es ansonsten keine weiteren Zugangsbeschränkungen mehr geben.

Stufenplan bildet weiterhin ein Sicherheitsnetz

Für Personen, die weder geimpft noch genesen sind, gilt eine Kontaktbeschränkung auf einen Haushalt plus 10 Personen, wobei Geimpfte, Genesene und Kinder bis 13 Jahre nicht mitzählen. Für Geimpfte und Genesene gibt es auch weiterhin keinerlei Beschränkungen bei privaten Treffen und Feiern.

Kretschmann machte aber auch deutlich, dass, wenn die Werte der Alarmstufe wieder erreicht werden, wieder strengere Regelungen gelten. „Dadurch haben wir ein Sicherheitsnetz für den Fall, dass die Belastung in den Krankenhäusern sehr stark ansteigt. Wir bleiben also trotz der Lockerung handlungsfähig“, betonte Kretschmann.

Mit Blick auf die kommenden Fastnachtsveranstaltungen ergänzte Kretschmann: „Und als leidenschaftlicher Fastnachts-Narr möchte ich noch ein Wort zur Fasnet sagen: Veranstaltungen zur Pflege des örtlichen Fasnet-Brauchtums sind in Absprache mit den zuständigen Behörden unter der 3G-Regel möglich.“

Abschließend sagte Kretschmann „Erst einmal können wir festhalten, dass wir bisher vergleichsweise gut durch die Omikron-Welle gekommen sind. Das ist keine Kleinigkeit! Und das ist vor allem das Verdienst der Bürgerinnen und Bürger, die umsichtig und solidarisch waren, und die so lange Zeit durchgehalten haben. Sie haben dadurch einen wichtigen Beitrag geleistet, um Erkrankungen zu verhindern, Leben zu retten und das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Und deshalb gilt Ihnen allen mein ganz herzlicher Dank!“

Dies bedeute jedoch zugleich, dass Corona noch nicht hinter uns liege – dies wäre ein hochgefährliches Signal! Daher müsse man weiter wachsam bleiben und sich auf den kommenden Herbst und Winter vorbereiten. Man dürfe nicht so tun, als wenn alles vorbei wäre.

Beschluss der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16. Februar 2022 (PDF)

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Quelle:

/red

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