Grenzen

Schritt für Schritt zurück zur Normalität

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Grenzübergang zwischen der Schweiz und Deutschland (Bild: © dpa) .

Nachdem zur Eindämmung der Corona-Pandemie zahlreiche Grenzübergänge geschlossen und an den offenen Übergängen strenge Kontrolle eingeführt wurden, zeichnet sich nun eine Entspannung für die Menschen im Grenzgebiet ab.

Neben den zurückkehrenden Touristinnen und Touristen aus Österreich und Südtirol kam das Corona-Virus SARS-CoV-2 auch über den Hotspot in der Region Grand Est nach Baden-Württemberg. Auch mehrere schweizerische Kantone wurden durch das Robert Koch Institut als Risikogebiet eingestuft. Um weitere Einträge des Virus nach Baden-Württemberg zu vermeiden, wurde der Grenzverkehr zwischen Baden-Württemberg und seinen ausländischen Nachbarn stark eingeschränkt.

Für die Menschen in der Grenzregion, für die die Staatsgrenzen schon lange nur noch Striche auf einer Landkarte sind und deren Leben ganz selbstverständlich auf beiden Seiten der arbiträren Linie stattfindet, war diese Maßnahme eine massive Belastung. Lebenspartner, Verwandte und Freunde konnten sich nicht mehr gegenseitig besuchen. Zudem galten für Grenzpendler strikte Auflagen. Wer sich länger im Ausland aufgehalten hat, musste bis vor kurzem nach der Wiedereinreise in eine zweiwöchige Quarantäne. „Ich persönlich wünsche mir, dass wir möglichst bald zu einem Europa ohne Grenzkontrollen zurückkommen. Die Entscheidung über die Aufhebung der Grenzkontrollen liegt beim Bund, der schrittweise in diese Richtung geht“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Erleichterungen bei Reisen aus familiären und persönlichen Gründen

Die geschlossenen Grenzen waren eine tiefe Wunde im offenen Selbstverständnis der Bürgerinnen und Bürger Europas. Wie vor Schengen zerschnitten plötzlich wieder Zäune und Schlagbäume den Alltag der Menschen. Doch jetzt soll langsam wieder mehr und mehr Normalität an den Grenzen einkehren. Dafür hat sich in den vergangenen Wochen auch die Landesregierung immer wieder beim für den Grenzschutz zuständigen Bundesinnenministerium stark gemacht. „Der Bundesinnenminister hat die Grenzkontrollen zu Frankreich und zur Schweiz zwar bis zum 15. Juni verlängert. Gleichzeitig wurden aber alle geschlossenen Grenzübergänge geöffnet, an der Grenze wird nun flexibel kontrolliert und die Bundespolizei hat wichtige Ausnahmeregelungen etwa für unverheiratete Paare bekannt gegeben“, freute sich Ministerpräsident Kretschmann.

Seit dem 16. Mai hat die Bundespolizei begonnen alle Grenzübergänge zwischen Baden-Württemberg und seinen Nachbarn Frankreich und der Schweiz wieder zu öffnen. Die Tram in Kehl wartet noch auf die Freigabe durch die französischen Behörden und die Fähre Plittersdorf fährt stand 19. Mai derzeit aus technischen Gründen noch nicht. Die Bundespolizei führt aber noch weiter stichprobenartige Kontrollen durch. Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger dürfen jederzeit grundsätzlich einreisen. Mit dem 16. Mai gab es umfangreiche Erleichterungen für Reisen aus familiären oder persönlichen Gründen nach Deutschland. Zu den triftigen Gründen zählen jetzt:

  • Besuch des Ehegatten, Lebenspartners, Lebensgefährten.
  • Besuch von Verwandten; insbesondere Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern, Geschwister, Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen.
  • Sorgerechts- und Umgangsangelegenheiten zur Betreuung von minderjährigen Kindern, dies beinhaltet auch das gegenseitige Besuchen/Abholen.
  • Teilnahme an wichtigen familiären Anlässen, wie Hochzeiten, Begräbnisse, religiöse Feiern, auch für andere Personen als Familienangehörige.

Einreisen aus touristischen Zwecken oder für Shopping-Touren sind jedoch weiterhin bis voraussichtlich 15. Juni nicht erlaubt. Das Einkaufsverbot in Baden-Württemberg für Arbeitspendlerinnen und -pendler aus Frankreich hat Baden-Württemberg aber bereits am 11. Mai aufgehoben.

Keine Quarantäne-Pflicht mehr bei Einreise aus EU-Staaten

Wer aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, dem Fürstentum Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland einreist, muss seit dem 17. Mai nicht mehr in eine zweiwöchige Quarantäne. Sollte in einem dieser Staaten 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen auftreten (7-Tage-Inzidenz), kann die Quarantänepflicht für den jeweiligen Staat wieder in Kraft treten. Für die Einreise aus allen anderen Staaten besteht die Quarantänepflicht zunächst weiter. Die entsprechende Verordnung hat das Sozialministerium am 16. Mai angepasst.

Wer aus Deutschland nach Frankreich reisen möchte, braucht derzeit weiter einen triftigen Grund und muss an der Grenze einen französischen Passierschein mit dem Einreisegrund ausfüllen. Abhängig von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens sollen zum 15. Juni die Grenzen wieder wie gewohnt passierbar sein.

Dies gilt auch für die Grenzen zur Schweiz. Auch die Schweiz hat die Absperrungen an ihren Grenzübergängen entfernt, führt aber noch Grenzkontrollen durch. Die Schweiz erlaubt eine Einreise zu folgenden Zwecken:

  • Familienbesuche zu wichtigen Feiern oder Beerdigungen.
  • Besuche bei Lebensgefährten oder Verwandten im Nachbarland.
  • Zur Versorgung von Tieren oder Gärten.
  • Nutzung von Landwirtschaft-, Forst- und Jagdflächen jenseits der Grenze erlaubt.

Auch hier sind Einreisen zu touristischen Zwecken oder für Einkaufsbummel weiterhin nicht möglich. 

„Damit erreichen wir wichtige Lockerungen für die Menschen in den Grenzregionen, die mit Frankreich und der Schweiz eng verflochten sind. Denn die Corona-Krise darf uns in der grenzüberschreitenden und der europäischen Zusammenarbeit nicht zurückwerfen“, so Kretschmann.

Auch wenn noch keine Normalität an den Grenzen zurückgekehrt ist, sind wir auf einem guten Weg dorthin. Voraussetzung bleibt aber auch hier immer, dass wir das Infektionsgeschehen so gut wie jetzt unter Kontrolle halten können. Denn die Pandemie ist noch nicht vorbei. Wir befinden uns weiter in einer fragilen Lage, in der sehr schnell die Infektionszahlen wieder in die Höhe schießen können. Daher ist es trotz – oder gerade wegen – der Lockerungen, sich im Alltag weiter an die Regeln zum Infektionsschutz zu halten.

Bundespolizei: Ab dem 16. Mai 2020 Erleichterungen für den grenzüberschreitenden Verkehr

Bundespolizei: Fragen und Antworten zur Ein- und Ausreise bei Corona

Quelle:

/red

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