Städtebau

Nichtinvestive Städtebauförderung 2025 startet

Das Land stellt im Jahr 2025 erneut eine Million Euro für nichtinvestive Städtebauförderung zur Verfügung. Städte und Gemeinden können bis 30. November 2025 Anträge einreichen.

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Zwei Schwestern auf einem Spielplatz.
Symbolbild

Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg können ab sofort wieder Anträge für die nichtinvestive Städtebauförderung (NIS) stellen. 2025 stellt das Land erneut eine Million Euro für diese wichtige Projektförderung zur Verfügung. Das gab die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, am 28. März 2025 in Stuttgart bekannt.

Land stellt erneut eine Million Euro bereit

„Die Fördermittel der nichtinvestiven Städtebauförderung helfen den Kommunen dabei, den sozialen Zusammenhalt in den Quartieren zu stärken, die Nutzungsvielfalt zu erhöhen und die Zentren zu beleben. Damit sind sie eine perfekte Ergänzung für unsere baulich-investiven Förderprogramme. Die Kommunen können so ihre städtebaulichen Erfolge verstetigen. Mehr als 80 Kommunen haben hiervon schon Gebrauch gemacht“, so die Ministerin.

Wesentliche Ziele des Programms sind: Das Miteinander von Menschen verschiedener Generationen und Kulturen in einem Quartier zu stärken; ehrenamtliches Engagement zu mobilisieren; einen Stadtteil lebendig zu gestalten und dadurch die Anstrengungen und Erfolge der investiven Städtebauförderung zu unterstützen und zu verstetigen. Gefördert werden können zum Beispiel Projekte zur Gewinnung bürgerschaftlich Engagierter, handwerkliche Ferienangebote für Kinder und Jugendliche, um die sprachliche Fertigkeit zu verbessern, oder Angebote in Gemeinschaftsräumen, um das Miteinander zu stärken. Dabei können auch experimentelle Ansätze verfolgt werden.

Anträge bis 30. November 2025

Die Finanzhilfen erhalten die Städte und Gemeinden auf Antrag. Sie können die Fördermittel unter anderem zur Deckung der Personal- und Sachkosten eines Quartiersmanagements oder für einen Verfügungsfonds verwenden, bei dem die Bewohnerinnen und Bewohner selbst über den Einsatz entscheiden. Die Kommunen müssen in der Regel 40 Prozent der Kosten selbst tragen. Die Mittel des Landes werden für eine Projektlaufzeit von fünf Jahren bewilligt. Damit haben die Kommunen und die eingebundenen Initiativen Planungssicherheit. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die nichtinvestive Maßnahme in einem laufenden Sanierungsgebiet der Kommune durchgeführt wird.

Die Kommunen können Anträge bis zum 30. November 2025 fortlaufend bei den Regierungspräsidien einreichen.

Insgesamt 80 Gemeinden wurden in den letzten zehn Jahren mit insgesamt rund 9,5 Mio. Euro gefördert. Die Erfolge der investiven Sanierungsmaßnahmen wurden damit maßgeblich unterstützt und verstetigt.

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Programm für nichtinvestive Städtebauförderung (NIS)

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Städtebauförderung

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