Das diesjährige Konstanzer Symposium widmet sich einer Frage, die fast so alt ist wie unser Strafrecht selbst – und zugleich aktueller kaum sein könnte: Ab welcher Altersgrenze trägt ein Kind strafrechtliche Verantwortung für seine Taten?
Beim 45. Konstanzer Symposium diskutierten gestern und heute hochrangige Expertinnen und Experten unter anderem aus Justiz, Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Medien über die Frage „Zwischen Kindheit und Kriminalität: Die Streitfrage der Strafmündigkeit.“
Der Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher begrüßte die Gäste und sagte in seiner Eröffnungsrede: „Die Frage der Strafmündigkeit ist keine rein juristische, sondern betrifft Schule, Familie, Gesellschaft und damit letztlich unser gemeinsames Verständnis von Verantwortung, Entwicklung und Gerechtigkeit. Wir müssen differenzierte Lösungen suchen, die sowohl den Bedürfnissen der Opfer als auch den Entwicklungschancen junger Menschen gerecht werden. Es geht nicht darum, in Paragraf 19 Strafgesetzbuch (StGB) einfach das Wort ‚vierzehn‘ durch ‚zwölf‘ zu ersetzen. Es geht um differenzierte Perspektiven.“
Zahlreiche Vorträge mit unterschiedlichen Blickwinkeln
Zahlreiche Vorträge renommierter Expertinnen und Experten mit unterschiedlichen Blickwinkeln auf das Thema der Altersgrenze der Strafmündigkeit fanden an den beiden Tagen statt.
Prof. Dr. Alexander Baur M.A., B.Sc. (Psych.) erarbeitete mit den zahlreichen Gästen Leitlinien für die rechtspolitische Diskussion zu dem Thema Prävention und Bewältigung der Delinquenz junger Menschen. Seine praktische Sicht präsentierte Strafverteidiger Burkhard Benecken in seinem Vortrag „Teenager außer Kontrolle – warum wir ein Kinderstrafrecht brauchen!“. Prof. Dr. med. Marc Allroggen nahm als Leitender Oberarzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie eine entwicklungspsychopathologische Perspektive ein und kam zu dem Fazit, dass sich die Strafmündigkeit nicht zielgenau an ein bestimmtes Alter knüpfen und sich etwa für einen Großteil der 10-12-Jährigen insbesondere für schwere Delikte eine Strafmündigkeit begründen ließe. Ralf Kusterer, Erster Stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, lieferte Erkenntnisse aus der polizeilichen Präventions- und Ermittlungsarbeit. Der erste Tag wurde mit dem Grußwort des Oberbürgermeisters der Stadt Konstanz Ulrich Burchardt beendet.
Den zweiten Tag des Konstanzer Symposiums eröffnete lic. iur. Patrik Killer, der anschaulich die Praxis in der Schweiz darstellte, die von einer Strafmündigkeit schon ab zehn Jahren ausgeht, aber differenzierte Reaktionsmöglichkeiten vorsieht. Schließlich stellte Suanne Hierl, rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, den innovativen Ansatz eines Verantwortungsverfahrens vor.
Podiumsdiskussion zum Abschluss
Den Abschluss des Konstanzer Symposiums bildete eine von Dr. Markus Sehl, Stellvertretender Chefredakteur vom Dienst des Onlinemediums Legal Tribune Online, moderierte Podiumsdiskussion, an der Susanne Hierl, Prof. Dr. Alexander Baur M.A., B.Sc. (Psych.) und Stefan Düll, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, teilnahmen.
Das Konstanzer Symposium ist ein seit 1980 jährlich stattfindendes rechtspolitisches Symposium, das vom Ministerium der Justiz und für Migration ausgerichtet wird.

















