Ukraine-Krieg

Bericht aus der Lenkungsgruppe „Ukraine“ vom 14. September 2022

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Das Neue Schloss in Stuttgart wird in den Farben gelb und blau der Flagge der Ukraine angestrahlt.

Die Lenkungsgruppe „Ukraine“ befasste sich in ihrer Sitzung gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden mit der aktuellen Situation der Energie- und Gasversorgung in Baden-Württemberg, dem Sektorenkonzept zur Gasversorgung sowie mit der Flüchtlingssituation im Land.

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung in Kraft getreten

Seit dem 1. September 2022 ist die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen in Kraft getreten. Festgelegt wurden dabei vor allem die folgenden Regelungen für öffentliche Nichtwohngebäude:

  • Untersagung der Beheizung von Gemeinschaftsflächen wie Treppenhäusern, Flure und Eingangshallen, aber auch Lager- und Technikräume.
  • Festlegung der Höchsttemperatur für Arbeitsräume auf 19 Grad Celsius.
  • Abschaltung von dezentralen Trinkwassererwärmungsanlagen, insbesondere Durchlauferhitzer oder dezentrale Warmwasserspeicher.
  • Absenkung der Warmwassertemperaturen in zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen auf das Niveau, das nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlich ist, um ein Gesundheitsrisiko durch Legionellen in der Trinkwasser-Installation zu vermeiden.
  • Untersagung der Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung.

Sektorenkonzept zur Gasversorgung für öffentliche Verwaltung

Ergänzend zu der vom Bundeskabinett gebilligten Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung sollen mithilfe des Sektorenkonzepts zur Gasversorgung zusätzliche Maßnahmen auf Landesebene umgesetzt werden. Das Konzept soll eine Hilfestellung für die konkrete Umsetzung geben, indem es eine zeitliche sowie qualitative Einstufung der Maßnahmen zur Versorgungslage Gas vornimmt. Die Verwaltungen in Baden-Württemberg sollen die aufgezeigten Maßnahmen wo immer möglich umsetzen. Das Sektorenkonzept teilt Maßnahmen zur Versorgungslage Gas in fünf Handlungssektoren ein:

  • Sektor I – Sofortmaßnahmen I zur sofortigen Einsparung von Gas und Strom: Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die unmittelbar umsetzbar sind, sogleich Wirkung erzielen und keinen beziehungsweise nicht erheblichen Einfluss auf den Betrieb haben, beispielsweise Warmwasserabstellung/-reduzierung, Einsatz wassersparender Armaturen, Abschaltung von Klimaanlagen, Ausweitung flexibler Arbeitszeiten, effiziente, energiesparende Beleuchtung et cetera. 
  • Sektor II – Sofortmaßnahmen II zur kurz-/mittelfristigen Einsparung von Gas und Strom: Diese Maßnahmen sind situativ umsetzbar und wirksam, weil sie derzeit wetterbedingt keine Wirkung erzielen oder zur Umsetzung Zeit bedürfen. Auch diese Maßnahmen haben keinen bzw. nicht erheblichen Einfluss auf den Betrieb. Beispielweise Raumtemperatur auf gesetzliches Minimum, optimierte Raum- und Gebäudenutzung durch Desk-Sharing und Homeoffice.
  • Sektor III – Krisenmaßnahmen zur Einsparung von Gas und Strom: Diese Maßnahmen sind umsetzbar, haben dabei aber erheblichen Einfluss auf den Betrieb , etwa ineffiziente oder nicht zwingend zu nutzende Gebäude vollständig schließen.
  • Sektor IV – Alternativmaßnahmen zur nachhaltigen Abkehr von Gas: Es handelt sich hierbei um Maßnahmen, die nachhaltig den Gasverbrauch reduzieren und dauerhaft Bestand haben, etwa energetische Sanierungen.
  • Sektor V – Bevölkerungsschutzmaßnahmen bei Notsituationen für die Bevölkerung: Diese Maßnahmen sind als Ultima Ratio zu verstehen und kommen nur dann zur Anwendung, wenn es aufgrund des Eintretens einer Gasmangellage zu Notsituationen für die Bevölkerung kommen sollte, dazu zählen unter anderem die Einrichtung von ohne Gas heizbaren Notunterkünften oder Evakuierungsteams für Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen.

Flüchtlingssituation im Land

Das Ministerium für Justiz und Migration berichtete über die Situation der Flüchtlingsunterbringung und -versorgung im Land. Seit Beginn des Angriffskrieges im Februar 2022 sind bereits über 127.000 Ukrainerinnen und Ukrainer nach Baden-Württemberg gekommen, zusätzlich zu rund 13.500 Asylsuchenden anderer Nationalitäten.

Die Kapazitäten der Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) und der Aufnahmeeinrichtungen der Kommunen seien außerordentlich belastet. Die LEA verzeichnen aktuell einen Zustrom von über 400 Personen täglich. In der aktuellen Lage müssen daher weiterhin auf allen Ebenen zusätzliche Flüchtlingsunterkünfte geschaffen werden. Die Schulen in Baden-Württemberg gehen davon aus, dass etwa 35.000 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine nach den Sommerferien beschult werden müssen. Die Schätzungen sind aufgrund der Sommerferien nicht aktuell, neue Zahlen werden für nächste Woche erwartet.

Förderprogramm Wohnraum für Geflüchtete startet

Im Hinblick auf den starken Zustrom von Geflüchteten aus der Ukraine sollen die Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung durch ein Wohnungsbauprogramm entlastet werden. Die Neuauflage des Förderprogramms, mit dem das Land die Kommunen in Baden-Württemberg bei der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für Flüchtlinge finanziell unterstützt, startet am 15. September 2022.

Mit den bereitgestellten Mitteln werden der Erwerb und die Schaffung von neuem Wohnraum durch die Kommunen wie auch Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen bezuschusst, die zu zusätzlichem Wohnraum führen. Das Land übernimmt hier jeweils einen Festbetrag von 1.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Für die Jahre 2022 und 2023 stehen für das Programm insgesamt 80 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können ab 15. September bei der Förderbank des Landes, der L-Bank, gestellt werden.

Meldung: Förderprogramm zur Schaffung von Wohnraum für Geflüchtete startet

Gespräche von Bund, Ländern und Kommunen

Lenkungsgruppe und kommunale Landesverbände sprachen sich erneut für ein bundespolitisches Gespräch unter Einbeziehung der Länder und Kommunen aus. In allen Bundesländern sei die Lage derzeit sehr herausfordernd. Darüber sollte aus erster Hand berichtet werden können.

Quelle:

/red

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