Sicherheit

Bereits 3.000 Waffen eingesammelt

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Abgegebene Schusswaffen liegen im Polizeipräsidium in einer Kiste (Bild: © dpa).

Bis zum 1. Juli 2018 können Bürgerinnen und Bürger Waffen straffrei bei den Behörden abgeben. Bis Ende Dezember 2017 sind so bereits fast 3.000 Waffen aus dem Verkehr gezogen worden, darunter knapp 850 illegale Waffen.

Waffenbesitzer haben von der Amnestie zur Rückgabe von Schusswaffen bislang regen Gebrauch gemacht. Von Anfang Juli bis Ende Dezember wurden im Südwesten bei den Behörden 2.941 Waffen abgegeben, wie Innenminister Thomas Strobl in Stuttgart mitteilte. Davon seien 2.096 aus legalem und 845 aus illegalem Besitz gewesen und 299 sonstige Waffen, wie beispielsweise Messer. Die Amnestie laufe gut, sagte Strobl.

Amnestie läuft bis zum 1. Juli 2018

Der Innenminister forderte die Bürger erneut auf, die Waffen oder Munition ohne eine Genehmigung besitzen, straffrei abzuliefern. Diese Möglichkeit bestehe noch bis 1. Juli 2018. Im Zuge der jüngsten Änderung des Waffengesetzes wurde eine Amnestieregelung eingeführt. Sie soll die Anzahl illegal zirkulierender Waffen verringern. Zugleich wurden die Sicherheitsvorschriften für die Aufbewahrung von Waffen geändert, um neue technische Entwicklungen zu berücksichtigen. Illegale Waffen sind nicht nur Schusswaffen, sondern auch verbotene Gegenstände wie Butterflymesser, Schlagringe, Fallmesser und Stahlruten.

Zweite Amnestie seit 2009

Bereits 2009 hatte es eine solche Amnestie gegeben. Grund war der Amoklauf an einer Schule in Winnenden im Rems-Murr-Kreis. Damals hatte ein 17-jähriger Jugendlicher in seiner ehemaligen Schule und auf der anschließenden Flucht vor der Polizei 15 Menschen erschossen. Danach tötete er sich selbst. Zwischen dem 25. Juli und 31. Dezember 2009 waren dann bundesweit mehr als 200.000 Waffen abgegeben worden, davon allein im Südwesten rund 46.000 legale und 7.000 illegale Waffen. Wer die Waffen abgibt, muss auf den korrekten Transport achten. Waffen und Munition müssen getrennt in verschlossenen Behältnissen transportiert werden. Die Amnestie gilt nicht nur für Schusswaffen, sondern auch für verbotene Gegenstände wie Butterflymesser, Schlagringe, Fallmesser und Stahlruten. Bei Unsicherheiten, Fragen oder größeren Mengen an Waffen und Munition wenden Sie sich bitte an die nächste Extern: Polizeidienststelle (Öffnet in neuem Fenster).

Meldung: Amnestie für illegale Waffen

Quelle:

mit dpa/lsw

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