Waffenrecht

Amnestie für illegale Waffen

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Abgegebene Schusswaffen liegen im Polizeipräsidium in einer Kiste (Bild: © dpa).

Ob Dachbodenfund, Nachlass oder gar aus zweifelhafter Quelle – wer eine illegale Waffe besitzt, macht sich strafbar. Meist gibt es keinen legalen Weg, die Waffe loszuwerden. Daher gibt es bis zum 1. Juli 2018 die Möglichkeit, illegale Waffen straffrei bei Waffenbehörden oder der Polizei abzugeben.

„Wir gehen entschieden gegen den gesetzeswidrigen Besitz von Waffen vor. Das sind wir nicht zuletzt allen Menschen, die Opfer von Straftaten mit Waffen wurden, schuldig. Eine zeitlich befristete Amnestie ist dafür ein gutes Mittel“, sagte Innenminister Thomas Strobl.

„Mit jeder abgegebenen illegalen Waffe und Patrone gewinnen wir ein Stück mehr Sicherheit in unserem Land“, erklärte Strobl. „Deshalb fordere ich alle auf, die Waffen oder Munition ohne eine Genehmigung besitzen: Geben Sie diese rasch bei den Waffenbehörden oder der Polizei ab.“

Im Zuge der jüngsten Änderung des Waffengesetzes wurde eine Amnestieregelung eingeführt. Nach dieser können bis zum 1. Juli 2018 illegale Waffen und Munition straffrei den Waffenbehörden oder Polizeidienststellen überlassen werden. Der Verkauf ist jedoch nicht erlaubt.

„Ich hoffe, dass möglichst viele Besitzer illegaler Waffen dieses befristete Angebot nutzen und ihre Waffen abgeben“, so Strobl weiter. Der illegale Besitz erlaubnispflichtiger Waffen kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Wer die Waffen abgibt, muss auf den korrekten Transport achten. Waffen und Munition müssen getrennt in verschlossenen Behältnissen transportiert werden. Die Amnestie gilt nicht nur für Schusswaffen, sondern auch für verbotene Gegenstände wie Butterflymesser, Schlagringe, Fallmesser und Stahlruten. Bei Unsicherheiten, Fragen oder größeren Mengen an Waffen und Munition wenden Sie sich bitte an die nächste Polizeidienststelle.

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