Baurecht

Bauen mit Holz wird einfacher

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)

Eine neue Verwaltungsvorschrift und eine neue Richtlinie erleichtern den Bau mehrgeschossiger Gebäude in Holzbauweise. Damit setzt das Land ein deutliches Zeichen für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Bauwesen.

Bauen mit Holz wird in Baden-Württemberg künftig einfacher. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat eine neue Fassung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) erlassen, und im Zuge dessen unter anderem eine neue Holzbau-Richtlinie (HolzBauRL) (PDF) veröffentlicht.

Die Holzbau-Richtlinie konkretisiert die Brandschutzanforderungen an mehrgeschossige Gebäude in Holzbauweise: Bisher übliche Einschränkungen – zum Beispiel, dass jeder Einzelfall gutachterlich bewerten muss – werden zurückgenommen. Das schafft Planungssicherheit für das Bauen mit Holz und spart Zeit und Geld. Ziel ist es, dass künftig noch mehr nachhaltige und innovative mehrgeschossige Gebäude in Holzbauweise im Land entstehen können. Baden-Württemberg setzt damit ein deutliches Zeichen für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Bauwesen.

Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen konkretisiert die allgemeinen Anforderungen, die die baden-württembergische Landesbauordnung (LBO) an Gebäude und bauliche Anlagen stellt. Diese Anforderungen betreffen zum Beispiel die Standsicherheit, den Brandschutz, Schallschutz oder Umweltschutz: Sie sorgen dafür, dass Gebäude sicher sind und die Gesundheit ihrer Nutzerinnen und Nutzer nicht gefährden.

Die Verwaltungsvorschrift präzisiert diese abstrakten Anforderungen der LBO und führt technische Regeln wie DIN-Normen oder Regeln des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) als Technische Baubestimmungen ein. Damit bildet sie die Grundlage für die Planung, Bemessung und Ausführung von Gebäuden. Die Technischen Baubestimmungen sind von allen Baubeteiligten – Bauherren, Planern, Bauausführenden und Baurechtsbehörden – zu beachten. Die aktuelle Fassung der Verwaltungsvorschrift vom 12. Dezember 2022 ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Vier neue Richtlinien rund um den Brandschutz

Zusammen mit der Neufassung der VwV TB hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen vier Richtlinien, jeweils in der Fassung von Dezember 2022, veröffentlicht und als Technische Baubestimmungen bekanntgemacht:

Neue Holzbau-Richtlinie mit praktischem Bauteilkatalog

Die neue Holzbau-Richtlinie basiert auf der länderübergreifend erarbeiteten Muster-Holzbau-Richtlinie von Oktober 2020. Sie konkretisiert die Brandschutzanforderungen an Gebäude der Klasse 4 und 5 (das heißt Gebäude mit einer Höhe des obersten Fußbodens von sieben bis 22 Metern über dem Gelände) in Holzbauweise und soll damit für eine breite Anwendung sorgen.

Ergänzt wird sie durch einen neuen, umfangreichen Bauteilkatalog in der Anlage zur VwV TB: Dieser zeigt Ausführungsbeispiele von Wänden, Decken und deren Fügungen in Holzbauweise, welche die Brandschutzanforderungen erfüllen. Das bietet nicht nur wertvolle Hinweise für die Praxis, sondern erweitert im Vergleich zur Muster-Holzbau-Richtlinie auch den Anwendungsbereich und Regelungsinhalt: Entsprechend neuester Erkenntnisse wird der umfassende Einsatz von Holz in Gebäuden der Klasse 4 und 5 ohne die bisher notwendige zeit- und kostenintensive gutachterliche Bewertung und bauaufsichtliche Entscheidung im Einzelfall möglich. Damit geht Baden-Württemberg bei den baurechtlichen Regelungen zum Einsatz von Holz im Bundesvergleich voran.

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Technische Baubestimmungen

Weitere Meldungen

Visualisierung des Neubaus Physik an der Universität Stuttgart
Vermögen und Bau

Spatenstich für den Neubau Physik an der Universität Stuttgart

Ein Krebsforscher arbeitet in einem Labor des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen in Heidelberg mit einer Pipette. (Bild: picture alliance/picture alliance / dpa)
Forschung

Erneuter Spitzenplatz bei europäischen Forschungsgeldern

Eine Besucherin der Ausstellung mit dem Titel: „Kunst & Textil“ sieht sich am 20. März 2014 in der Staatsgalerie in Stuttgart die Skulptur „Foud Farie“ aus dem Jahr 2011 von Yinka Shonibare an.
Kunst und Kultur

Land fördert 28 innovative Kulturprojekte

Ein Bündel mit Umhüllungen für Glasfaserkabel hängt vor einem Haus in Oberflockenbach. (Bild: picture alliance/Uwe Anspach/dpa)
Breitbandbericht

Fortschritte beim Ausbau der digitalen Infrastruktur

Ein „Scan-Fahrzeug“ mit speziellen, auf dem Autodach montierten Kameras fährt durch eine Straße im Stadtteil Neckarstadt-West in Mannheim.
Verkehr

Start des Pilotprojekts „Scan-Fahrzeuge“ in Mannheim

Preisverleihung Allianz Industrie 4.0
Allianz Industrie 4.0

Herausragende Digitalisierungs­lösungen ausgezeichnet

Eine Gruppe von Menschen sitzt am Tisch und schaut in die Kamera. Vor ihnen liegen Dokumente zum unterschreiben.
Schienenverkehr

Meilenstein in der Geschichte der Brenzbahn

Logo des Verkehrsministeriums für Mobilitätspakte
Mobilität

Mobilitätspakt Aalen-Heidenheim wird bis 2030 fortgesetzt

Begegnungspark in Süßen
Städtebauförderung

Weitere Städtebaumaßnahmen erfolgreich abgeschlossen

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 4. November 2025

Gewinner Female Founders Cup
Start-up BW

Finale des Female Founders Cup 2025

Ein Pfleger eines Pflegeheims schiebt eine Bewohnerin mit einem Rollstuhl.
Gesundheit / Migration

Vierter Runder Tisch „Zuwanderung Gesundheits- und Pflegeberufe“

Ein Reh springt bei Bodnegg (Baden-Württemberg) über eine Wiese, auf der Löwenzahn blüht. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Tierschutz

Generalwildwegeplan hilft Wildunfälle zu vermeiden

Bio-Äpfel der Sorte Opal (l-r), Elstar und Golden Delicious liegen während der Öko-Fachmesse Biofach in Kisten.(Bild: © dpa)
Ernährung

Dritter Bio-Markttag in Buchen

Eine Schilffläche und ein begrüntes Dach
Klimawandel

Neue Fördermittel für Klimaanpassung in Kommunen