Baurecht

Bauen mit Holz wird einfacher

Eine neue Verwaltungsvorschrift und eine neue Richtlinie erleichtern den Bau mehrgeschossiger Gebäude in Holzbauweise. Damit setzt das Land ein deutliches Zeichen für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Bauwesen.

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Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)

Bauen mit Holz wird in Baden-Württemberg künftig einfacher. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat eine neue Fassung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) erlassen, und im Zuge dessen unter anderem eine neue Holzbau-Richtlinie (HolzBauRL) (PDF) veröffentlicht.

Die Holzbau-Richtlinie konkretisiert die Brandschutzanforderungen an mehrgeschossige Gebäude in Holzbauweise: Bisher übliche Einschränkungen – zum Beispiel, dass jeder Einzelfall gutachterlich bewerten muss – werden zurückgenommen. Das schafft Planungssicherheit für das Bauen mit Holz und spart Zeit und Geld. Ziel ist es, dass künftig noch mehr nachhaltige und innovative mehrgeschossige Gebäude in Holzbauweise im Land entstehen können. Baden-Württemberg setzt damit ein deutliches Zeichen für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Bauwesen.

Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen konkretisiert die allgemeinen Anforderungen, die die baden-württembergische Landesbauordnung (LBO) an Gebäude und bauliche Anlagen stellt. Diese Anforderungen betreffen zum Beispiel die Standsicherheit, den Brandschutz, Schallschutz oder Umweltschutz: Sie sorgen dafür, dass Gebäude sicher sind und die Gesundheit ihrer Nutzerinnen und Nutzer nicht gefährden.

Die Verwaltungsvorschrift präzisiert diese abstrakten Anforderungen der LBO und führt technische Regeln wie DIN-Normen oder Regeln des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) als Technische Baubestimmungen ein. Damit bildet sie die Grundlage für die Planung, Bemessung und Ausführung von Gebäuden. Die Technischen Baubestimmungen sind von allen Baubeteiligten – Bauherren, Planern, Bauausführenden und Baurechtsbehörden – zu beachten. Die aktuelle Fassung der Verwaltungsvorschrift vom 12. Dezember 2022 ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Vier neue Richtlinien rund um den Brandschutz

Zusammen mit der Neufassung der VwV TB hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen vier Richtlinien, jeweils in der Fassung von Dezember 2022, veröffentlicht und als Technische Baubestimmungen bekanntgemacht:

Neue Holzbau-Richtlinie mit praktischem Bauteilkatalog

Die neue Holzbau-Richtlinie basiert auf der länderübergreifend erarbeiteten Muster-Holzbau-Richtlinie von Oktober 2020. Sie konkretisiert die Brandschutzanforderungen an Gebäude der Klasse 4 und 5 (das heißt Gebäude mit einer Höhe des obersten Fußbodens von sieben bis 22 Metern über dem Gelände) in Holzbauweise und soll damit für eine breite Anwendung sorgen.

Ergänzt wird sie durch einen neuen, umfangreichen Bauteilkatalog in der Anlage zur VwV TB: Dieser zeigt Ausführungsbeispiele von Wänden, Decken und deren Fügungen in Holzbauweise, welche die Brandschutzanforderungen erfüllen. Das bietet nicht nur wertvolle Hinweise für die Praxis, sondern erweitert im Vergleich zur Muster-Holzbau-Richtlinie auch den Anwendungsbereich und Regelungsinhalt: Entsprechend neuester Erkenntnisse wird der umfassende Einsatz von Holz in Gebäuden der Klasse 4 und 5 ohne die bisher notwendige zeit- und kostenintensive gutachterliche Bewertung und bauaufsichtliche Entscheidung im Einzelfall möglich. Damit geht Baden-Württemberg bei den baurechtlichen Regelungen zum Einsatz von Holz im Bundesvergleich voran.

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Technische Baubestimmungen

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