Baurecht

Bauen mit Holz wird einfacher

Eine neue Verwaltungsvorschrift und eine neue Richtlinie erleichtern den Bau mehrgeschossiger Gebäude in Holzbauweise. Damit setzt das Land ein deutliches Zeichen für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Bauwesen.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)

Bauen mit Holz wird in Baden-Württemberg künftig einfacher. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat eine neue Fassung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) erlassen, und im Zuge dessen unter anderem eine neue Holzbau-Richtlinie (HolzBauRL) (PDF) veröffentlicht.

Die Holzbau-Richtlinie konkretisiert die Brandschutzanforderungen an mehrgeschossige Gebäude in Holzbauweise: Bisher übliche Einschränkungen – zum Beispiel, dass jeder Einzelfall gutachterlich bewerten muss – werden zurückgenommen. Das schafft Planungssicherheit für das Bauen mit Holz und spart Zeit und Geld. Ziel ist es, dass künftig noch mehr nachhaltige und innovative mehrgeschossige Gebäude in Holzbauweise im Land entstehen können. Baden-Württemberg setzt damit ein deutliches Zeichen für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Bauwesen.

Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen konkretisiert die allgemeinen Anforderungen, die die baden-württembergische Landesbauordnung (LBO) an Gebäude und bauliche Anlagen stellt. Diese Anforderungen betreffen zum Beispiel die Standsicherheit, den Brandschutz, Schallschutz oder Umweltschutz: Sie sorgen dafür, dass Gebäude sicher sind und die Gesundheit ihrer Nutzerinnen und Nutzer nicht gefährden.

Die Verwaltungsvorschrift präzisiert diese abstrakten Anforderungen der LBO und führt technische Regeln wie DIN-Normen oder Regeln des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) als Technische Baubestimmungen ein. Damit bildet sie die Grundlage für die Planung, Bemessung und Ausführung von Gebäuden. Die Technischen Baubestimmungen sind von allen Baubeteiligten – Bauherren, Planern, Bauausführenden und Baurechtsbehörden – zu beachten. Die aktuelle Fassung der Verwaltungsvorschrift vom 12. Dezember 2022 ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Vier neue Richtlinien rund um den Brandschutz

Zusammen mit der Neufassung der VwV TB hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen vier Richtlinien, jeweils in der Fassung von Dezember 2022, veröffentlicht und als Technische Baubestimmungen bekanntgemacht:

Neue Holzbau-Richtlinie mit praktischem Bauteilkatalog

Die neue Holzbau-Richtlinie basiert auf der länderübergreifend erarbeiteten Muster-Holzbau-Richtlinie von Oktober 2020. Sie konkretisiert die Brandschutzanforderungen an Gebäude der Klasse 4 und 5 (das heißt Gebäude mit einer Höhe des obersten Fußbodens von sieben bis 22 Metern über dem Gelände) in Holzbauweise und soll damit für eine breite Anwendung sorgen.

Ergänzt wird sie durch einen neuen, umfangreichen Bauteilkatalog in der Anlage zur VwV TB: Dieser zeigt Ausführungsbeispiele von Wänden, Decken und deren Fügungen in Holzbauweise, welche die Brandschutzanforderungen erfüllen. Das bietet nicht nur wertvolle Hinweise für die Praxis, sondern erweitert im Vergleich zur Muster-Holzbau-Richtlinie auch den Anwendungsbereich und Regelungsinhalt: Entsprechend neuester Erkenntnisse wird der umfassende Einsatz von Holz in Gebäuden der Klasse 4 und 5 ohne die bisher notwendige zeit- und kostenintensive gutachterliche Bewertung und bauaufsichtliche Entscheidung im Einzelfall möglich. Damit geht Baden-Württemberg bei den baurechtlichen Regelungen zum Einsatz von Holz im Bundesvergleich voran.

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Technische Baubestimmungen

Weitere Meldungen

Landwirtschaftliches Hauptfest
Landwirtschaft

Eröffnung des 102. Landwirtschaftlichen Hauptfestes

Innenminister Manuel Hagel (Mitte) spricht bei der Auftaktsitzung der Zukunftskommission für Baden-Württemberg.
Verwaltung

Land und Kommunen starten Entlastungsoffensive

Luftaufnahme des Bodensees mit niedrigem Wasserstand und freigelegtem Uferbereich neben bewaldetem Land
Klimaschutz

Folgen des Hitzesommers 2026 und entsprechende Maßnahmen

Gruppenbild mit EU-Generaldirektorin Kerstin Jorna (5. von links) und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (4. von rechts)
Wirtschaft

EU-Generaldirektorin Kerstin Jorna besucht Baden-Württemberg

Gründungsveranstaltung Medicus
Digitalisierung

MEDI:CUS-Plattform wird zukunftsfest aufgestellt

In drei übereinander angeordneten Bildausschnitten sind die Ministerpräsidenten von Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen zu sehen; sie sitzen jeweils in separaten Büros an einem Schreibtisch mit den jeweiligen Länder-Flaggen.
Automobilwirtschaft

Drei Autoländer – eine gemeinsame Botschaft

Europafahne
Internationale Zusammenarbeit

Europa und Kanada müssen noch enger zusammenrücken

Mehrere Erwachsene und Kinder fahren Fahrrad in einer Fahrradstraße.
Mobilität

Mehr und bessere Rad-Stellplätze entlang der Filstalbahn

Symbolbild: Ein Auto steht neben einem Baustellenschild am Neckartor. (Bild: Sebastian Gollnow / dpa)
Straße

L 600a bei Heidelberg wieder vollständig befahrbar

Zwei Grundschüler stehen an einer Straße vor einer Schule.
Verkehrssicherheit

Landesweite Aktion „Sicherer Schulweg“

Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an.
Klimaschutz

KLIMA.LÄND.TAGE in Baden-Württemberg

Ein Windrad ist auf der Holzschlägermatte bei Freiburg zu sehen.
Windenergie

Mehr Windenergie im Süden

Drohnen Wald Aufnahme
Biotechnologie

Mikroorganismen für nach­haltige Produktionsprozesse

Finanzstaatssekretärin Andrea Lindlohr (rechts) mit Oberfinanzpräsident Bernd Kraft (links) während der Vorstellung der Bilanz der Steuerverwaltung 2025
Steuern

Bilanz der Steuerverwaltung 2025

Eine Hand tippt auf einer Tastatur.
Cybersicherheit

Bedrohungslage im Cyberraum verschärft sich weiter