Justiz

Wolf fordert Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung

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v.l.n.r.: Die Justizministerinnen und Justizminister Guido Wolf (Baden-Württemberg), Georg Eisenreich (Bayern), Susanne Hoffmann (Brandenburg), Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen), Barbara Havliza (Niedersachsen), Eva Kühne-Hörmann (Hessen) sowie Anne-Marie Keding (Sachsen-Anhalt) (Bild
v.l.n.r.: Die Justizministerinnen und Justizminister Guido Wolf (Baden-Württemberg), Georg Eisenreich (Bayern), Susanne Hoffmann (Brandenburg), Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen), Barbara Havliza (Niedersachsen), Eva Kühne-Hörmann (Hessen) sowie Anne-Marie Keding (Sachsen-Anhalt)

Justizminister Guido Wolf hat sich beim rechtspolitischen Austausch mit seinen Amtskolleginnen und -kollegen aus der Union am Chiemsee für eine Wiederbelebung der derzeit ausgesetzten Verkehrsdatenspeicherung ausgesprochen.

Justizministerinnen und -minister aus der Union setzen sich mit Nachdruck für eine Wiederbelebung der derzeit ausgesetzten Verkehrsdaten- beziehungsweise Vorratsdatenspeicherung ein. Beim rechtspolitischen Austausch der Ressortchefs in Prien am Chiemsee, der auf Einladung von Bayerns Justizminister Georg Eisenreich stattfand, sagte Justizminister Guido Wolf: „Wir brauchen das Instrument der Vorratsdatenspeicherung, gerade bei den Straftaten der Verbreitung von Kinderpornografie und des sexuellen Missbrauchs von Kindern sind entsprechende Daten oftmals der einzige Ermittlungsansatz.“

Unterstützt wird Wolf von seinen Amtskolleginnen und -kollegen Georg Eisenreich (Bayern), Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen), Barbara Havliza (Niedersachsen), Susanne Hoffmann (Brandenburg), Anne-Marie Keding (Sachsen-Anhalt), Eva Kühne-Hörmann (Hessen), sowie Staatssekretärin Birgit Gärtner (Mecklenburg-Vorpommern) und Staatssekretär Wilfried Hoops (Schleswig-Holstein).

Die Verkehrsdaten- oder Vorratsdatenspeicherung

Bei der so genannten Verkehrsdaten- oder Vorratsdatenspeicherung sind Anbieter gesetzlich verpflichtet, Telefon- und Internet-Verbindungsdaten über einen bestimmten Zeitraum zu sichern. Derzeit ist sie faktisch ausgesetzt, weil unter anderem Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ausstehen. Bei der Verkehrsdatenspeicherung geht es nicht um die Speicherung von Inhalten, sondern um die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen. „Derzeit ist es leider so, dass deutsche Ermittler Hinweisen aus den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und Kanada auf Straftaten in Deutschland im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern aufgrund der fehlenden Vorratsdatenspeicherung nicht nachgehen können“, so Wolf.

Auf Initiative Bayerns hat sich die Justizministerkonferenz bereits Anfang November 2019 für eine Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung ausgesprochen. Im Juli 2020 haben Justizminister Europa Guido Wolf und acht Länderkolleginnen und -kollegen die Bundesjustizministerin in einem Brief aufgefordert, die deutsche Ratspräsidentschaft zu nutzen, um das Thema auf europäischer Ebene auf die Tagesordnung zu bringen. Die Bundesjustizministerin hat jedoch bislang keine Aktivitäten in diesem Bereich erkennen lassen.

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