Wohnungsbau

Wohnraum-Allianz besichtigt Wohnprojekt „Südstadt“ in Ravensburg

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6. Spitzengespräch Wohnraum-Allianz (Bild: © Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg)

Im Rahmen des sechsten Spitzengesprächs hat die Wohnraum-Allianz Baden-Württemberg unter Leitung von Wohnungsbauministerin Nicole Hoffmeister-Kraut das Ravensburger Wohnprojekt „Südstadt“ besichtigt. Das Land unterstützte das Projekt mit 34 barrierefreien Sozialwohnungen mit knapp einer Million Euro.

Im Rahmen des sechsten Spitzengesprächs besichtigte die Wohnraum-Allianz Baden-Württemberg unter Leitung von Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Nicole Hoffmeister-Kraut das Ravensburger Wohnprojekt „Südstadt“. „Die Vorsorge besonders für das Wohnen im Alter und damit der möglichst lange Verbleib in den eigenen vier Wänden ist uns ein wichtiges Anliegen“, erklärte die Ministerin.

Hier wurden 34 sozial gebundene, barrierefreie Wohnungen mit KfW 70-Standard geschaffen. Das Land unterstützte das Projekt mit knapp einer Million Euro. Nach der Studie der Prognos AG zum Wohnraumbedarf wird sich der Bedarf an altersgerechtem Wohnraum in Baden-Württemberg im Zuge des demografischen Wandels bis zum Jahr 2040 auf rund 486.000 Wohnungen erhöhen.

„Diesem Bedarf tragen wir mit unseren vielgestaltigen Angeboten im aktuellen Förderprogramm Rechnung – mit dem höchsten Fördervolumen seit dem Inkrafttreten des Landesgesetzes: seit 2017 mit jeweils 250 Millionen Euro Fördervolumen pro Jahr im Programm Wohnungsbau BW“, betonte Ministerin Hoffmeister-Kraut. Die Barrierefreiheit werde sowohl in der Miet- als auch in der Eigentumsförderung bereits im Neubau mit einer Zusatzförderung belohnt.

Barrierefreies Bauen ist nach den Worten der Ministerin nicht in erster Linie eine Frage der Kosten, sondern vielmehr der Konzeption und Planung. Zur Deckung des Bedarfes seien weitere Anstrengungen erforderlich. Deshalb begrüßte Hoffmeister-Kraut die vom Sozialministerium angestrebten Fördermöglichkeiten für neue Wohnformen für Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf. Die Förderung soll die sozialgebundene Wohnraumförderung gezielt und effektiv ergänzen.

Dauerhafte Geltung des § 13b Baugesetzbuch

Mit Blick auf den weiterhin großen Wohnraum-Bedarf ist es laut Hoffmeister-Kraut wichtig, dass die Kommunen flexibel und schnell erforderliche und geeignete Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen können. Deshalb sprachen sich die Mitglieder der Wohnraum-Allianz mehrheitlich für die dauerhafte Geltung des § 13b des Baugesetzbuches aus, der das beschleunigte Planungsverfahren regelt. „Die Regelung ist eine enorme Erleichterung für unsere Städte und Gemeinden, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen“, so die Ministerin. Bisher ist diese Regelung bis zum Jahresende 2019 befristet.

Reform des Mietrechts

Auch die von der Bundesregierung geplante Reform des Mietrechts wurde diskutiert. Im Zentrum standen dabei Transparenz, Handhabung, Rechtsklarheit im Massengeschäft und Wirtschaftlichkeit sowie der Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung. „Der Mieterschutz darf nicht in einer Weise überhöht werden, dass private Investorinnen und Investoren in den Mietwohnungsbau abgeschreckt werden“, betonte Hoffmeister-Kraut. Grundsätzlich trage sie den Gesetzentwurf der Bundesregierung mit. Es müsse jedoch darauf geachtet werden, dass die Wirtschaftlichkeit aus Vermietersicht gewahrt bleibe.

Studie „Wer wohnt wie“ vorgestellt

Der Verband Mittlerer Oberrhein stellte in der Sitzung seine Studie „Wer wohnt wie“ vor, die das Land mit 15.000 Euro unterstützt hatte. Nach dieser Untersuchung sind sowohl eine angemessene urbane Dichte, als auch Qualität und Struktur des Wohnumfeldes für den Erfolg eines Wohnstandortes verantwortlich. „Bei städtebaulichen Planungen muss künftig noch mehr darauf geachtet werden, dass in Wohnquartieren angemessen hohe Dichten herrschen. Unser Ziel muss es sein, den öffentlichen Raum, Frei- und Erholungsflächen mit einer hohen Qualität zu gestalten“, so die Ministerin.

Kommunalfonds Wohnraumoffensive BW

Die Wohnungsbauministerin griff im Spitzengespräch auch ihre Vorstellung eines zur sozialen Wohnraumförderung hinzutretenden Kommunalfonds Wohnraumoffensive BW auf. Dieser Fonds soll ihres Erachtens als dauerhaftes Instrument eingerichtet werden, denn es bedarf nachhaltiger Lösungen, auf die sich die Kommunen auch langfristig verlassen können.

Die Ministerin äußerte sich optimistisch, dass die Erörterung in der Wohnraum-Allianz zusätzliche Impulse für die Ausgestaltung geben wird.

Das nächste Spitzengespräch der Wohnraum-Allianz wird im März 2019 stattfinden.

Wohnraum-Allianz Baden-Württemberg

Empfehlungen der Wohnraum-Allianz (PDF)

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