Verkehr

Wichtige Hürde für B10-Neubau Gingen-Geislingen genommen

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat den Gesehenvermerk für Entwurfsunterlagen zum Neubau der B 10 zwischen Gingen/Ost und Geislingen/Ost erteilt.

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Bauarbeiter erneuern den Fahrbahnbelag auf einer Straße.
Symbolbild

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat mit Schreiben vom 18. März 2025 den Gesehenvermerk für Entwurfsunterlagen zum Neubau der B 10 zwischen Gingen/Ost und Geislingen/Ost erteilt. Damit ist eine weitere wichtige Hürde genommen.

Entscheidender Schritt

Nachdem das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg die Entwurfsunterlagen zum Neubau der B 10 zwischen Gingen/Ost und Geislingen/Ost Anfang Januar 2025 dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegt hatte, hat der BMDV nun den Gesehenvermerk und damit seine förmliche Zustimmung zu diesem wichtigen Vorhaben erteilt. Das Land kann nun die Planunterlagen für das Planfeststellungsverfahren erstellen und anschließend das Planfeststellungsverfahren einleiten.

Orte können von Durchgangsverkehr entlastet werden

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Nachdem erst kürzlich der Planfeststellungsbeschluss für den Albaufstieg im Zuge der A 8 ergangen ist, hat nun ein für die Region ebenfalls äußerst wichtiges weiteres Vorhaben einen bedeutenden Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung gemacht. Mit dem Neubau der B 10 können die Orte Geislingen und Kuchen deutlich vom Durchgangsverkehr entlastet und so die Lebensverhältnisse der Anwohnerinnen und Anwohner maßgeblich verbessert werden. Wir werden bei dieser Maßnahme besonders auf Natur und Landschaft achten. Ich bin zuversichtlich, dass das Regierungspräsidium Stuttgart mit Hochdruck die erforderlichen weiteren Schritte für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens umsetzt.“

Bedeutender Meilenstein im Projekt

Regierungspräsidentin Susanne Bay erklärte: „Der Neubau der B 10 zwischen Gingen und Geislingen ist derzeit eines der komplexesten Straßenplanungsprojekte in Baden-Württemberg. Gerade die naturschutzfachlich besonders sensiblen Planungen haben in unserem Haus zahlreiche personelle Kapazitäten und fundierte Fachexpertise gefordert. Mit dem Gesehenvermerk des Bundes konnte nun nach vielen Jahren ein bedeutender Meilenstein im Projekt erzielt werden. Dafür gilt mein herzlicher Dank allen Beteiligten. Den wichtigen B 10-Neubau werden wir weiterhin mit höchster Priorität vorantreiben, um auch das erforderliche Baurecht für die Maßnahme zu erhalten.“

Neubau der B 10 zwischen Gingen/Ost und Geislingen/Ost

Das Land plant den Neubau der B 10 zwischen Gingen/Ost und Geislingen/Ost im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund. Das Planvorhaben umfasst den genannten Abschnitt mit einer Gesamtlänge von rund acht Kilometern. Die Kosten des Vorhabens werden aktuell auf insgesamt rund 374 Millionen Euro veranschlagt. Die umfangreichen Entwurfsunterlagen wurden vom Regierungspräsidium Stuttgart in enger Abstimmung mit dem Landesverkehrsministerium aufgestellt. Neben den straßenplanerischen Unterlagen umfassen sie zahlreiche umweltfachliche Untersuchungen. Diese sind auch auf Grund des naturschutzfachlich äußerst anspruchsvollen Planungsgebietes notwendig.

Derzeit wird seitens des Landes eine Einleitung des Planfeststellungsverfahrens, für welches zunächst die für das Planfeststellungsverfahren erforderlichen Unterlagen zu erstellen sind, noch in 2026 angestrebt.

Die Dauer des Planfeststellungsverfahrens bis zum Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses sowie bis zur Erlangung von dessen Rechtskraft ist auch abhängig vom Umfang der im Planfeststellungsverfahren gemachten Einwendungen und der Frage, ob gegen den Planfeststellungsbeschluss gegebenenfalls geklagt wird. Insoweit ist – das hat sich in der Vergangenheit bei vielen großen Projekten gezeigt – zum jetzigen Zeitpunkt eine konkrete Angabe zum weiteren zeitlichen Vorgehen nur mit Einschränkungen möglich. Grob können für das Planfeststellungsverfahren circa zwei Jahre angesetzt werden. Anschließend erfolgt – unter der Voraussetzung, dass der Bund die erforderlichen Haushaltsmittel für den Bau des Vorhabens freigibt – die Ausführungsplanung und die europaweite Ausschreibung der Bauarbeiten.

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