Schule

Weg frei für IT-Personal an Schulen

Schülerinnen und Schüler in Leutenbach nehmen im Klassenzimmer einer neunten Klasse am Unterricht mit Hilfe von Laptops und Tablets teil.

Mit dem neuen Programm des Bundes können Maßnahmen im Bereich der IT-Administration an Schulen sowie der Weiterbildung von Personal zur IT-Administration der öffentlichen und privaten Schulträger gefördert werden. In Baden-Württemberg stehen dafür 65 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Kultusministerium hat diese Woche den Spitzenverbänden der kommunalen und freien Schulträger mitgeteilt, dass in Baden-Württemberg die Bekanntmachung zum neuen Programm des Bundes in Kraft getreten ist. Mit dem Programm können Maßnahmen im Bereich der IT-Administration an Schulen sowie der Weiterbildung von Personal zur IT-Administration der öffentlichen und privaten Schulträger gefördert werden. In Baden-Württemberg stehen dafür gemäß Königsteiner Schlüssel 65 Millionen Euro zur Verfügung. Wie beim DigitalPakt Schule übernimmt auch hier die L-Bank das Antragsverfahren.

Zusätzlich verpflichtet sich das Land, Lehrkräfte verstärkt im digitalen Unterricht fortzubilden und hierfür neun Millionen Euro zu investieren, die bereits im Nachtragshaushalt bereitgestellt worden sind. „Mit dem Zusatzprogramm Administration unterstützen wir zusammen mit dem Bund die Kommunen bei der Betreuung der IT-Infrastruktur an Schulen. Wir können damit die zusätzlichen Ausgaben, die aufgrund des DigitalPakts Schule bei der Verwaltung der IT-Infrastruktur auf die Schulträger zukommen, etwas abfedern“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Sie weist darauf hin, dass die Schulträger laut Bundesvorgabe einen Eigenanteil von zehn Prozent erbringen müssten. „Diesen übernimmt aber das Land“, stellt Eisenmann klar.

Förderfähig sind Personalausgaben und Qualifizierung

Im neuen Programm zur IT-Administration sind Wartung und Support der Anschaffungen förderfähig, die in Zusammenhang mit dem DigitalPakt Schule oder mit einem der Zusatzprogramme getätigt werden beziehungsweise wurden. Sind zum Beispiel infolge des „Sofortausstattungsprogramms“ zusätzliche Endgeräte für Schülerinnen und Schüler angeschafft worden und benötigt ein Schulträger dafür zusätzliches Personal, das die Geräte betreut, kann der Schulträger diese Kosten geltend machen und erhält eine Förderung. Über das neue Programm können also insbesondere Personalkosten gefördert werden. Dabei ist unerheblich, ob diese beim Schulträger dadurch entstehen, dass er IT-Fachkräfte anstellt, oder ob diese Ausgaben aus der Beauftragung eines Dienstleisters resultieren.

Ebenfalls ist es möglich, bestimmte Fortbildungsangebote für die Administratorinnen und Administratoren finanziell zu unterstützen, die direkt mit der Betreuung von Investitionen des DigitalPakts zusammenhängen. In den nächsten Tagen werden die Schulträger vom Kultusministerium informiert, welches Budget ihnen für die Förderung zur Verfügung steht und wie sie Anträge stellen können. Diese können gestellt werden, sobald die Formulare auf der Homepage der L-Bank veröffentlicht sind. Bewilligungen sind nach Angaben der L-Bank voraussichtlich ab dem 1. April 2021 möglich. „Durch die Bekanntmachung der Förderrichtlinien können sich die Schulträger bereits über die Fördermöglichkeiten informieren. Damit können sie ihre Anträge vorbereiten, um diese dann ab April stellen zu können“, so Eisenmann.

Die Zusatzvereinbarung „Administration“ ist die zweite Ergänzung des DigitalPakts Schule. Wie das „Sofortausstattungsprogramm“ für Schülerendgeräte und das Zusatzprogramm „Lehrerendgeräte“, das aktuell durch die Länder und den Bund unterzeichnet wird, hat es auf Bundesebene ein Volumen von 500 Millionen Euro. Gemäß Königsteiner Schlüssel erhält Baden-Württemberg davon 65 Millionen Euro. 

Pressemitteilung: Einfacheres Verfahren zur Umsetzung des DigitalPakts Schule

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