Forst

Waldbesitzer mit erheblichen Schäden sollen rückwirkend unterstützt werden

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Blick in den Wald

Die durch Sturm, Schneebruch, Trockenheit und Borkenkäfer geschädigten Waldbesitzer sollen über die bisher ergriffenen Maßnahmen hinaus für die Aufarbeitung des Schadholzes noch im Jahr 2019 eine finanzielle Unterstützung erhalten.

„Die anhaltende Dürre der Jahre 2018 und 2019 führte in den Wäldern Baden-Württembergs im Jahr 2019 zu einer dramatischen Waldschutzsituation. Die Folgen der klimabedingten Waldschäden waren und sind dabei für die Forstbetriebe eine starke finanzielle Belastung, da für die Aufarbeitung und Räumung der Schadflächen erhebliche Mehrausgaben getätigt werden mussten. Vor allem im Kleinprivatwald hat diese Waldschutzsituation als Folge höherer Gewalt teilweise existentielle Folgen. An dieser Stelle werden wir entsprechende Hilfe gewähren“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Die durch Sturm, Schneebruch, Trockenheit und Borkenkäfer geschädigten Waldbesitzer sollen über die bisher ergriffenen Maßnahmen hinaus für die Aufarbeitung des Schadholzes noch im Jahr 2019 eine finanzielle Unterstützung erhalten.

Finanzielle Unterstützung für Aufarbeitung des Schadholzes

„Waldbesitzer sollen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Rechtsgrundlage rückwirkend für im Jahr 2019 angefallene Maßnahmen zur bestands- und bodenschonenden Räumung von Kalamitätsflächen gefördert werden“, erklärte der Forstminister. Zuwendungsfähig seien die Mehrausgaben für die Aufarbeitung und Räumung von Schadflächen.

Das Land beabsichtigt, die Aufarbeitung betroffener Hölzer mit drei Euro je Festmeter ohne Rinde zu fördern, um mit dieser Anteilsfinanzierung eine spürbare Entlastung der Waldbesitzer zu generieren. Die Förderung wird gewährt, sofern der Waldbesitzer zum Beispiel mit einer Holzliste die Aufarbeitung von Zufälliger Nutzung in 2019 dokumentieren kann, ergänzt durch eine Plausibilisierung durch den jeweils zuständigen Revierleiter.

Förderempfänger sind Privatwaldbesitzer mit bis zu 200 Hektar forstlicher Betriebsfläche und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die Sammelanträge für solche Waldbesitzer stellen. Die Zuwendung wird auf Grundlage von Deminimis unbürokratisch ab einer Bagatellschwelle von 250 Euro je Waldbesitzer ausbezahlt. Für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse gilt die Schwelle von 1.000 Euro.

Antragstellung ab sofort

„Anträge können ab sofort und schnellstmöglich gestellt werden. Wir haben die unteren Forstbehörden angehalten, die Anträge unverzüglich zu prüfen und an die Bewilligungsstelle weiterzureichen, damit ein spürbarer Mittelabfluss noch in 2019 erreicht werden kann“, betonte Hauk.

Bewilligungen und Auszahlungen werden folglich mit Inkrafttreten der Rechtsgrundlage „VwV Aufarbeitungshilfe 2019“ noch in diesem Jahr erfolgen, sofern die ausgefüllten Anträge den unteren Forstbehörden bis zum 6. Dezember 2019 vorliegen. Vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit ist auch im Jahr 2020 ein Fortführen der Fördermaßnahme angestrebt.

Infodienst Landwirtschaft: Förderwegweister (Punkt 8 „Fortwirtschaftliche Fördermaßnahmen“)

ForstBW

Weitere Meldungen

Ein Clown der Narrenzunft Rottenburg läuft beim großen Umzug des Weißnarrentreffens in Villingen-Schwenningen durch die Innenstadt (Quelle: dpa).
Verbraucherschutz

Produktkontrollen für ein unbe­schwertes Feiern des Faschings

Eine Frau greift nach einem Apfel aus dem Obst- und Gemüseregal eines Reformhauses. (Foto: © dpa)
Landwirtschaft

Land mit vielfältiger Bio-Qualität auf BIOFACH präsent

Eine Frau sitzt an einem Computer.
Verbraucherschutz

Chancen und Risiken von Chatbots im Kundenservice

Ein Wolf sitzt im Erlebnispark Tripsdrill in einem Gehege. (Foto: dpa)
Wolfsmanagement

Auffälliger Wolf im Nordschwarzwald soll entnommen werden

Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Ländlicher Raum

Flurneuordnung in Furtwangen bewilligt

Firma WMB Ventilatoren GmbH in Obersontheim
Ländlicher Raum

Bewerbungsstart für „Spitze auf dem Land!“

Ländlicher Raum
Ländlicher Raum

Modernisierung Ländlicher Wege ist Zukunftssicherung

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Holzbau

Aktualisierte Holzbau-Richtlinie stärkt Klimaschutz und Wirtschaft

Kuhweide mit Kühen
Tierschutz

Impfung hilft gegen Ausbruch der Blauzungenkrankheit

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 3. Februar 2026

Ein Reh springt bei Bodnegg (Baden-Württemberg) über eine Wiese, auf der Löwenzahn blüht. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Naturschutz

5,9 Millionen Euro für Naturschutzprojekte

Kisten mit Gemüse und Obst.
Verbraucherschutz

Produkte mit Qualitätszeichen gemeinsam bekannter machen

Flurneuordnung Schefflenz-Oberschefflenz
Ländlicher Raum

Flurneuordnung in Walldürn schreitet zügig voran

BaWü zu Tisch - Drei Personen sitzen an einem Tisch
Ernährung

Start der landesweiten Ernährungstage

Säue schauen durch die Absperrung eines Stalles auf einem Bauernhof. (Bild: © dpa)
Landwirtschaft

Grundstein für Schlachthof in Gärtringen gelegt