Forst

Waldbesitzer mit erheblichen Schäden sollen rückwirkend unterstützt werden

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Blick in den Wald

Die durch Sturm, Schneebruch, Trockenheit und Borkenkäfer geschädigten Waldbesitzer sollen über die bisher ergriffenen Maßnahmen hinaus für die Aufarbeitung des Schadholzes noch im Jahr 2019 eine finanzielle Unterstützung erhalten.

„Die anhaltende Dürre der Jahre 2018 und 2019 führte in den Wäldern Baden-Württembergs im Jahr 2019 zu einer dramatischen Waldschutzsituation. Die Folgen der klimabedingten Waldschäden waren und sind dabei für die Forstbetriebe eine starke finanzielle Belastung, da für die Aufarbeitung und Räumung der Schadflächen erhebliche Mehrausgaben getätigt werden mussten. Vor allem im Kleinprivatwald hat diese Waldschutzsituation als Folge höherer Gewalt teilweise existentielle Folgen. An dieser Stelle werden wir entsprechende Hilfe gewähren“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Die durch Sturm, Schneebruch, Trockenheit und Borkenkäfer geschädigten Waldbesitzer sollen über die bisher ergriffenen Maßnahmen hinaus für die Aufarbeitung des Schadholzes noch im Jahr 2019 eine finanzielle Unterstützung erhalten.

Finanzielle Unterstützung für Aufarbeitung des Schadholzes

„Waldbesitzer sollen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Rechtsgrundlage rückwirkend für im Jahr 2019 angefallene Maßnahmen zur bestands- und bodenschonenden Räumung von Kalamitätsflächen gefördert werden“, erklärte der Forstminister. Zuwendungsfähig seien die Mehrausgaben für die Aufarbeitung und Räumung von Schadflächen.

Das Land beabsichtigt, die Aufarbeitung betroffener Hölzer mit drei Euro je Festmeter ohne Rinde zu fördern, um mit dieser Anteilsfinanzierung eine spürbare Entlastung der Waldbesitzer zu generieren. Die Förderung wird gewährt, sofern der Waldbesitzer zum Beispiel mit einer Holzliste die Aufarbeitung von Zufälliger Nutzung in 2019 dokumentieren kann, ergänzt durch eine Plausibilisierung durch den jeweils zuständigen Revierleiter.

Förderempfänger sind Privatwaldbesitzer mit bis zu 200 Hektar forstlicher Betriebsfläche und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die Sammelanträge für solche Waldbesitzer stellen. Die Zuwendung wird auf Grundlage von Deminimis unbürokratisch ab einer Bagatellschwelle von 250 Euro je Waldbesitzer ausbezahlt. Für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse gilt die Schwelle von 1.000 Euro.

Antragstellung ab sofort

„Anträge können ab sofort und schnellstmöglich gestellt werden. Wir haben die unteren Forstbehörden angehalten, die Anträge unverzüglich zu prüfen und an die Bewilligungsstelle weiterzureichen, damit ein spürbarer Mittelabfluss noch in 2019 erreicht werden kann“, betonte Hauk.

Bewilligungen und Auszahlungen werden folglich mit Inkrafttreten der Rechtsgrundlage „VwV Aufarbeitungshilfe 2019“ noch in diesem Jahr erfolgen, sofern die ausgefüllten Anträge den unteren Forstbehörden bis zum 6. Dezember 2019 vorliegen. Vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit ist auch im Jahr 2020 ein Fortführen der Fördermaßnahme angestrebt.

Infodienst Landwirtschaft: Förderwegweister (Punkt 8 „Fortwirtschaftliche Fördermaßnahmen“)

ForstBW

Weitere Meldungen

Ein Landwirt an einer automatischen Melkmaschine im Stall (Bild: © dpa).
Landwirtschaft

Hauk lädt zum Landwirtschafts­dialog über Erzeugerpreise

Weg im ländlichen Raum
Flurneuordnung

Ländliche Wege in zwölf Kommunen modernisiert

Ein Hauskaninchen wartet in seinem Stall in einem Gartengeschäft auf einen neuen Besitzer.
Tierschutz

Tierschutz in der Vorweihnachtszeit

Frisches Fleisch, darunter Rehkeule, Rehrücken und Wildschweingulasch liegen in der Auslage einer Metzgerei.
Forstwirtschaft

Festtage mit heimischen Wildbret genießen

Eine Frau sitzt an einem Computer.
Verbraucherschutz

Verbraucherforschungsforum 2025 zu digitalen Finanzdienstleistungen

Logo Start-up BW
Start-up BW

WebMeister360 im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch 2025“

Feld mit Blühstreifen
Landwirtschaft

Einsatz von Pflanzenschutz­mitteln erneut gesunken

Die IBK-Regierungschefs bei der symbolischen Steuerradübergabe im Zeppelin-Hangar Friedrichshafen, im Hintergrund steht ein Zeppelin.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Bodenseeraum als Modellregion weiterentwickelt

Gruppenbild Agrarministertreffen
Landwirtschaft

Deutsche Agrarminister treffen sich in Brüssel

Blick über Hohenlohe
Ländlicher Raum

Sanierung des Bildungs- und Begegnungszentrums Hohebuch

Straßenbegleitgrün
Artenschutz

Straßenräume grüner gestalten

Kellner im Festzelt des Cannstatter Wasen trägt Speisen
Gastronomie

Mehrwertsteuer auf Speisen in Gastronomiebetrieben gesenkt

Ein Weihnachtsbaumzüchter läuft mit einer Nordmann-Tanne auf der Schulter über seinen Hof, auf dem zahlreiche Christbäume zum Verkauf stehen.
Forst

Heimische Weihnachtsbäume sind gefragt und von hoher Qualität

Pilotprojekt fürsorgende Gemeinschaft in Waldstetten: gemeinsam Zukunft gestalten
Gesellschaftliche Teilhabe

Ein Netzwerk für mehr Lebensqualität im Alter

Vollblutaraber-Stuten stehen in Marbach im Haupt-und Landgestüt mit ihren Fohlen auf einer Koppel. (Foto: dpa)
Tierschutz

Tierschutz-Wettbewerb für Schüler ausgeschrieben