Forst

Waldbesitzer mit erheblichen Schäden sollen rückwirkend unterstützt werden

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Blick in den Wald

Die durch Sturm, Schneebruch, Trockenheit und Borkenkäfer geschädigten Waldbesitzer sollen über die bisher ergriffenen Maßnahmen hinaus für die Aufarbeitung des Schadholzes noch im Jahr 2019 eine finanzielle Unterstützung erhalten.

„Die anhaltende Dürre der Jahre 2018 und 2019 führte in den Wäldern Baden-Württembergs im Jahr 2019 zu einer dramatischen Waldschutzsituation. Die Folgen der klimabedingten Waldschäden waren und sind dabei für die Forstbetriebe eine starke finanzielle Belastung, da für die Aufarbeitung und Räumung der Schadflächen erhebliche Mehrausgaben getätigt werden mussten. Vor allem im Kleinprivatwald hat diese Waldschutzsituation als Folge höherer Gewalt teilweise existentielle Folgen. An dieser Stelle werden wir entsprechende Hilfe gewähren“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Die durch Sturm, Schneebruch, Trockenheit und Borkenkäfer geschädigten Waldbesitzer sollen über die bisher ergriffenen Maßnahmen hinaus für die Aufarbeitung des Schadholzes noch im Jahr 2019 eine finanzielle Unterstützung erhalten.

Finanzielle Unterstützung für Aufarbeitung des Schadholzes

„Waldbesitzer sollen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Rechtsgrundlage rückwirkend für im Jahr 2019 angefallene Maßnahmen zur bestands- und bodenschonenden Räumung von Kalamitätsflächen gefördert werden“, erklärte der Forstminister. Zuwendungsfähig seien die Mehrausgaben für die Aufarbeitung und Räumung von Schadflächen.

Das Land beabsichtigt, die Aufarbeitung betroffener Hölzer mit drei Euro je Festmeter ohne Rinde zu fördern, um mit dieser Anteilsfinanzierung eine spürbare Entlastung der Waldbesitzer zu generieren. Die Förderung wird gewährt, sofern der Waldbesitzer zum Beispiel mit einer Holzliste die Aufarbeitung von Zufälliger Nutzung in 2019 dokumentieren kann, ergänzt durch eine Plausibilisierung durch den jeweils zuständigen Revierleiter.

Förderempfänger sind Privatwaldbesitzer mit bis zu 200 Hektar forstlicher Betriebsfläche und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die Sammelanträge für solche Waldbesitzer stellen. Die Zuwendung wird auf Grundlage von Deminimis unbürokratisch ab einer Bagatellschwelle von 250 Euro je Waldbesitzer ausbezahlt. Für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse gilt die Schwelle von 1.000 Euro.

Antragstellung ab sofort

„Anträge können ab sofort und schnellstmöglich gestellt werden. Wir haben die unteren Forstbehörden angehalten, die Anträge unverzüglich zu prüfen und an die Bewilligungsstelle weiterzureichen, damit ein spürbarer Mittelabfluss noch in 2019 erreicht werden kann“, betonte Hauk.

Bewilligungen und Auszahlungen werden folglich mit Inkrafttreten der Rechtsgrundlage „VwV Aufarbeitungshilfe 2019“ noch in diesem Jahr erfolgen, sofern die ausgefüllten Anträge den unteren Forstbehörden bis zum 6. Dezember 2019 vorliegen. Vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit ist auch im Jahr 2020 ein Fortführen der Fördermaßnahme angestrebt.

Infodienst Landwirtschaft: Förderwegweister (Punkt 8 „Fortwirtschaftliche Fördermaßnahmen“)

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