Corona-Hilfen

Vorschuss auf Steuerrückerstattungen für Unternehmen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Euro-Banknoten

Das Hilfsprogramm im Steuerrecht wächst: Um Unternehmen rasch notwendige Liquidität zu geben, können sie bei der Anpassung von Vorauszahlungen Gewinne aus dem Jahr 2019 mit Verlusten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verrechnen. Daraus ergeben sich Ansprüche auf Steuerrückerstattungen.

„Unternehmen brauchen weiterhin dringend Liquidität. Mit der Neuregelung ermöglichen wir zusätzlich zu den bereits laufenden Hilfen eine weitere steuerliche Liquiditätsspritze“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann am Samstag (25. April). „Das können pro Unternehmen bis zu mehreren 100.000 Euro sein - Geld, das viele Betriebe derzeit sehr dringend benötigen. Deshalb setzen wir die Neuerung so rasch und unbürokratisch wie möglich um.“

Steuerliche Liquiditätsspritzen – so rasch und unbürokratisch wie möglich

Die steuerliche Hilfe baut auf der Berücksichtigung eines sogenannten Verlustrücktrags bei der Bemessung von Vorauszahlungen auf. Faktisch können Unternehmen damit Verluste des aktuellen Jahres mit Gewinnen des vergangenen Jahres ausgleichen, so dass bereits geleistete Vorauszahlungen auf Einkommen- oder Körperschaftsteuer nachträglich herabgesetzt und an die Unternehmen ausbezahlt werden können. Um Unternehmen die Erstattungen rasch gewähren zu können, wird für die Bemessung der Vorauszahlungen des Jahres 2019 pauschal ein Verlust von 15 Prozent des letzten, der Festsetzung der Vorauszahlungen zugrunde gelegten Gewinns angenommen. Anträge auf die Erstattung der Vorauszahlungen können die Unternehmen stellen, die im vergangenen Jahr Gewinne gemacht haben, deren Steuervorauszahlungen für das Jahr 2020 wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf null herabgesetzt wurden und die zudem erhebliche negative Einkünfte erwarten. Die exakte Abrechnung erfolgt mit der Steuerfestsetzung für das Jahr 2020, das ist frühestens im kommenden Jahr.

„In Baden-Württemberg sind viele gesunde und solide wirtschaftende Unternehmen unvermittelt und unverschuldet in die Verlustzone gerutscht“, stellte die Finanzministerin fest. „Die Krise trifft gerade unseren Mittelstand und die vielen Familienbetriebe hart. Sie haben wir bei der steuerlichen Liquiditätsspritze besonders im Blick.“

Größte Hilfsprogramm im Steuerrecht, das es jemals gab

In den vergangenen Wochen haben die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder und des Bundes das größte Hilfsprogramm im Steuerrecht aufgelegt, das es jemals gab. Für Unternehmen, die von den Auswirkungen der Pandemie betroffen sind, werden etwa Steuerzahlungen zinsfrei gestundet, Vorauszahlungen können herabgesetzt werden, auf Vollstreckungen wird aktuell verzichtet, Säumniszuschläge und auch Verspätungszuschläge werden erlassen. Hinzu kommt, dass Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu 1500 Euro während der Pandemie steuerfrei sein können.

Auch für gemeinnützige Einrichtungen gab es Neuerungen, die diese während der Pandemie entlasten. Beispielsweise können gemeinnützige Vereine unabhängig von ihrem Satzungszweck Hilfsdienste anbieten, ohne ihre Steuerbegünstigung zu riskieren. Wo sich wegen der Coronakrise finanzielle Lücken ergeben, können zweckgebundene Rücklagen eingesetzt werden.

Unternehmen, die einen Vorschuss auf Verlustrücktrag stellen möchten, wenden sich an ihr zuständiges Finanzamt.

Schreiben des Bundesfinanzministeriums, in dem der Vorschuss auf Verlustrücktrag geregelt ist

Finanzministerium: Überblick über alle steuerlichen Hilfen (PDF)

Finanzministerium: Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den steuerlichen Erleichterungen während der Corona-Pandemie

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Grüne Woche 2026
Landwirtschaft

Baden-Württemberg bei der Grünen Woche 2026 erleben

Eine Frau tippt auf einem Tablet. Daneben liegt ein Smartphone.
GesellschaftsReport BW

Vielfältige Angebote zur Stärkung der Medienkompetenz

Schiene

Weitere 26 Doppelstockzüge für Baden-Württemberg

Symbolbild: Symbolbild: Ein Passant geht an dem Logo der Agentur für Arbeit vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag, 5. November 2019, sein Urteil zu Leistungskürzungen für unkooperative Hartz-IV-Bezieher verkündet. (Bild: picture alliance/Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa)
Bürgergeld

Hoffmeister-Kraut unterstützt geplante Bürgergeld-Reform

Tasten einer beleuchteten Tastatur. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Digitalisierung

Erster erfolgreicher Datenabruf über nationales Datensystem

Übergabe von Breitbandförderbescheiden
Breitbandausbau

Land unterstützt Breitbandförderung mit über 231 Millionen Euro

Pressekonferenz LKA zu Terrorgram
Sicherheit

Kriminologische Studie zur deutschen „Terrorgramszene“

Kisten mit Gemüse und Obst.
Ernährung

Sechster Förderaufruf für regionale Bio-Produkte

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) überreicht den Sternsingerinnen und Sternsingern eine Geldspende.
Aktion Dreikönigssingen

Kretschmann empfängt Sternsingergruppen

von links nach rechts: Abteilungsleiter „Landwirtschaft" Dr. Konrad Rühl, Ministerialdirektorin Isabel Kling, Minister Peter Hauk und Abteilungsleiterin „Markt und Ernährung“ Petra Mock
Landwirtschaft

Spitzengespräch zu Erzeugerpreisen

Eine Frau bedient die Smartphone-App eines Onlinehändlers. (Foto: © dpa)
Marktüberwachung

Mehr Schutz bei Online-Einkäufen

Eine Sozialarbeiterin führt in der Landeserstaufnahme für Asylbewerber in Karlsruhe eine Beratung mit einem Flüchtling durch.
Migration

Landkreis Karlsruhe erfolgreich bei Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtagswahl

Landeswahlausschuss lässt 21 Landeslisten zu

Eine Hand greift nach einem digitalen Paragrafen
Justiz

Modernisierung der Wahlverfahren in der Justiz

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Baurecht

Bauen mit Holz wird erleichtert