Verbraucherschutz

Vertragskündigung wird ab 1. Juli 2022 einfacher

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine ältere Dame lernt die Bedienung eines Computers.

Die Kündigung von Verträgen und Abos wird für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher. Ab 1. Juli müssen die Anbieter online abschließbarer Verträge auf der Webseite einen Kündigungsbutton samt automatischer Eingangsbestätigung vorhalten.

„Handyverträge, Zeitschriftenabos oder die Mitgliedschaft im Fitnessstudio: Ein entgeltlicher langfristiger Vertrag lässt sich im Internet mit ein paar Klicks schnell abschließen. Genauso einfach muss auch die Kündigung möglich sein. Ab 1. Juli 2022 müssen die Anbieter solcher online abschließbaren Verträge nun einen Kündigungsbutton samt automatischer Eingangsbestätigung vorhalten, der Verbraucherinnen und Verbrauchern lästige postalische Einschreiben oder mühsames E-Mail-Schreiben erspart“, sagte Verbraucherschutzminister Peter Hauk am 30. Juni 2022 in Stuttgart anlässlich des Inkrafttretens der neuen Regelung zur Einführung des sogenannten Kündigungsbuttons.

Dabei müssten Unternehmen, die über eine Webseite den Vertragsabschluss online anbieten, künftig auch die Vertragskündigung genauso einfach über diese Website per eindeutig beschrifteter Schaltfläche ermöglichen. Der Kündigungsbutton sei nur eine zusätzliche Möglichkeit zu kündigen, bereits bestehende Kündigungsarten, wie per Brief oder E-Mail, existierten weiterhin.

Plus an Verbraucherschutz

„Mit diesem Plus an Verbraucherschutz wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher und transparenter, ihre langfristigen Verträge zu verwalten – auch die vor dem 1. Juli 2022 abgeschlossenen Verträge“, erläuterte der Minister.

Die Regelung sei eine Maßnahme des Gesetzes für faire Verbraucherverträge, das im August 2021 beschlossen worden sei. Dabei seien auch weitere Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt worden, so zum Beispiel eine kürzere Kündigungsfrist bei sich automatisch verlängernden Dauerschuldverhältnissen, wie die vom nun vorgestellten Kündigungsbutton erfassten Zeitschriftenabos oder Streamingdienste.

Zumindest für den Bereich der telefonisch verhandelten Gas- und Stromlieferverträge sei zudem eine sogenannte Bestätigungslösung erarbeitet worden, wonach Verbraucherinnen und Verbraucher zum rechtswirksamen Vertragsschluss die vom Unternehmer an sie versandten Vertragskonditionen schriftlich bestätigen müssen. „Die nach und nach durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge eingeführten Regelungen kommen mit dem Kündigungsbutton nun zu voller Geltung“, sagte der Minister.

Mehr Freiheit in der Vertragsgestaltung

„Allerdings besteht noch Luft nach oben, was zum Beispiel eine Ausdehnung der Bestätigungslösung auf alle telefonisch besprochenen langfristigen Verträge betrifft“. Auch eine Verkürzung von Erstlaufzeiten langfristiger Verträge von derzeit 24 auf zwölf Monate würde Peter Hauk begrüßen. Eine weitere Überlegung sei die Einführung eines 14-tägigen Widerrufsrechts bei im Laden abgeschlossenen langfristigen Verträgen.

„Der Kündigungsbutton ist ein gutes Beispiel, wie Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Freiheiten bezüglich ihrer langfristigen Verträge erhalten können. Es wäre zu begrüßen, wenn bezüglich langfristiger Verträge weitere Verbesserungen erzielt würden, um Verbraucherinnen und Verbrauchern zu einer flexibleren Vertragsverwaltung zu verhelfen und gleichzeitig mehr Wettbewerb zu ermöglichen“, betonte der Minister. Die neue Regelung zum Kündigungsbutton wird künftig unter § 312k im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden sein.

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Kündigungsbutton: Verträge ab 1. Juli mit wenigen Klicks kündigen

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Gesetz für faire Verbraucherverträge

Weitere Meldungen

Kuhweide mit Kühen
Tierseuche

Impfung gegen Blauzungen­krankheit schützt auch nach Neueinstufung erheblich

Der Ladestecker eines elektrisch betriebenen Renault ZOE (Bild:© dpa)
Mobilität

Carsharing-Förderung diesmal auch für Hybridfahrzeuge

Kaiserstuhl
Flurneuordnung

Sonderprojekt „Weinbau Mittelbaden“ abgeschlossen

Mohn- und Kornblumen blühen in einem Getreidefeld (Bild: dpa).
Artenschutz

Projekt „Natur nah dran“ wird verlängert

Tierschutzpreis
Tierschutz

Tierschutzpreis 2027 ausgeschrieben

Kisten mit Gemüse und Obst.
Welternährungstag

Ernährungssouveränität bedeutet Sicherheit

Eine junge Frau wird geimpft.
Ärztliche Versorgung

Auswahlverfahren zur Landarztquote 2026 abgeschlossen

Logo des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“
Ländlicher Raum

29. Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ gestartet

Kuh friss Gras
Landwirtschaft

Antragstellung auf Futtermittelhilfe 2026 läuft an

Streuobst
Streuobst

Land fördert Streuobst-Projekte mit 500.000 Euro

Asiatische Hornisse
Landwirtschaft

Weitere 70.000 Euro zur Bekämp­fung von Asiatischer Hornisse

Flurneuordnung Schrozberg
Flurneuordnung

Flurneuordnung macht die Landschaft klimaresilient

Gesundes Essen bei der Zubereitung.
Ernährung

Impulse für eine gelungene Seniorenverpflegung

Erster Wolf im Süden Sachsen-Anhalts entdeckt
Wolf

Erlegter Wolf war nicht mehr überlebensfähig

GAP 2026
Landwirtschaft

Internationaler Agrarkongress in Stuttgart