Bundesrat

Versicherungsfremde Leistungen aus Bundessteuermitteln finanzieren

Der Bundesrat hat einstimmig eine von Baden-Württemberg beantragte Entschließung verabschiedet. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, versicherungsfremde Leistungen künftig vollständig aus Bundessteuermitteln zu finanzieren.

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Ein Pfleger eines Pflegeheims schiebt eine Bewohnerin mit einem Rollstuhl.

Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) ist angespannt. Der Bundesrat hat daher am 30. Januar 2026 einstimmig eine vom Land Baden-Württemberg beantragte Entschließung verabschiedet, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, versicherungsfremde Leistungen künftig vollständig aus Bundessteuermitteln zu finanzieren.

Gesamtgesellschaftliche Aufgaben gehören nicht in die Beitragskasse

„Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Damit das so bleibt, müssen wir es effizienter, präventiver und digitaler machen – aber auch finanziell ehrlich“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. „Gesamtgesellschaftliche Aufgaben gehören in den Bundeshaushalt, nicht in die Beitragskasse.“

Trotz des kurz vor Weihnachten vom Bund verabschiedeten kleinen Sparpakets sei der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der GKV zu Jahresbeginn auf über 3,1 Prozent gestiegen – stärker als erwartet, so der Minister weiter. Eine wesentliche Ursache liege in der unzureichenden Bundesfinanzierung versicherungsfremder Leistungen.

Unsolidarisch und belastend für die Wirtschaft

Lucha: „Der Bund wälzt seit Jahren gesamtgesellschaftliche Aufgaben auf Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ab. Besonders gravierend ist die Finanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeldbezieherinnen und Bürgergeldbezieher: Der Bund deckt diese seit Jahren nur zu rund einem Drittel ab. Nach Berechnungen des IGES-Instituts entsteht dadurch jährlich eine Deckungslücke von rund 10 Milliarden Euro. Diese Lücke zahlen derzeit Versicherte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, obwohl der Bund verantwortlich ist. Das ist unsolidarisch und belastet die Wirtschaft.“

Auch die soziale Pflegeversicherung werde strukturell überlastet, weil sie Aufgaben übernehme, die keine originären Versicherungsleistungen seien. So finanziere sie unter anderem Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss steuerfinanziert werden, betonte Lucha mit Blick auf die anstehende Pflegereform. Bislang werde kein kostendeckender Bundeszuschuss dafür gezahlt.

„Vorschläge erst Ende 2026 vorzulegen, ist angesichts der aktuellen Beitragsspirale keine Option. Wer jetzt nicht handelt, riskiert weiter steigende Beiträge, handelt unsolidarisch, schwächt den sozialen Zusammenhalt und schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland“, so Lucha.

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