Verbraucherschutz

Verbrauchertipps zum Jahresende

Verbraucherinnen und Verbraucher haben eine Vielzahl an Möglichkeiten, Waren umzutauschen oder zurückzugeben.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine junge Frau legt an Heiligabend mehrere Geschenke unter einen Weihnachtsbaum.
Symbolbild

„Ein Weihnachtsgeschenk, das den Geschmack nicht trifft oder sogar zweimal unter dem Christbaum lag kann die Freude über die Bescherung auch mal schnell trüben. Die gute Nachricht: Verbraucherinnen und Verbraucher haben eine Vielzahl an Möglichkeiten, Waren umzutauschen oder zurückzugeben“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Freitag, 27. Dezember 2024, in Stuttgart.

Umtausch im Laden vor Ort

In Deutschland gibt es trotz hartnäckiger Gerüchte kein gesetzlich geregeltes Umtausch- oder Rückgaberecht für intakte Waren, die im Laden gekauft wurden. Wenn die Waren persönlich in Augenschein genommen werden konnten, können diese nur dank der Kulanz des Einzelhändlers zurückgeben werden. Da die Einzelhändler um die Problematik wissen, gewähren sie häufig aus Kulanz die Möglichkeit eines Umtausches gegen Vorlage des Kassenbons. Zur Sicherheit sollten Verbraucherinnen und Verbrauchern daher einen möglichen Umtausch im Voraus mit dem Händler abklären.

Online-Käufe im Internet

Bei Online-Käufen haben Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich ab dem Tag, an dem sie die Ware vollständig erhalten haben, 14 Tage Zeit für einen Widerruf.

Dieses Recht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert und gilt bei fast allen online bestellten Waren. Wichtig ist es, die 14-tägige Widerrufsfrist nicht aus den Augen zu verlieren, damit diese – falls es einer Rücksendung bedarf – nicht nach den Feiertagen bereits abgelaufen ist. „Ich begrüße es deshalb, dass viele Online-Händler zur Weihnachtszeit freiwillig eine verlängerte Widerrufsmöglichkeit anbieten, sodass Einkäufe teilweise noch im neuen Jahr zurückgegeben werden können“, sagte Minister Hauk.

Ausgeschlossen ist das gesetzliche Widerrufsrecht grundsätzlich bei der Lieferung von verderblichen Lebensmitteln, auf Kundenwunsch individuell angefertigten Produkten, reinen Hotelaufenthalten oder bei Eintrittskarten für Veranstaltungen. Es gilt überdies auch nicht, wenn Verbraucher etwas im Netz von Privatpersonen kaufen.

Das Geschenk ist kaputt - was nun?

Ist das Weihnachtsgeschenk beschädigt, handelt es sich nicht um einen Umtausch, sondern um eine Reklamation. In solchen Fällen haben die Verbraucherinnen und Verbraucher klare Rechte. Bei Neukäufen gibt es die Möglichkeit, zwei Jahre lang die gesetzlichen Gewährleistungsrechte beim Unternehmen, welches die Ware verkauft hat, geltend zu machen. Ob die Ware aus dem Internet oder einem Ladengeschäft stammt, spielt dabei keine Rolle.

Was gilt bei Geschenkgutscheinen?

Gutscheine unterm Weihnachtsbaum erfreuen sich zunehmend großer Beliebtheit. Willkommen sind insbesondere Gutscheine ohne Ablaufdatum. So haben Verbraucherinnen und Verbraucher viel Zeit, sich ein Geschenk auszusuchen.

Wer zu diesem Weihnachtsfest mit einem unbefristeten Gutschein, ausgestellt in diesem Jahr, beschenkt wurde, kann ihn bis spätestens 31. Dezember 2027 einlösen. Ein unbefristeter Gutschein ist grundsätzlich drei Jahre gültig.

Vorsicht ist angebracht bei befristeten Gutscheinen. Nach Ablauf eines befristeten Gutscheins können Verbraucher diesen zwar nicht mehr einlösen, haben aber im Rahmen der dreijährigen Verjährungsfrist ggf. noch einen Rechtsanspruch auf Auszahlung des Geldwertes abzüglich des Betrags, der dem Aussteller durch die Nichteinlösung als Gewinn entgangen ist.

Problematisch kann auch die Insolvenz eines Unternehmens sein, für welches man noch einen gültigen Gutschein in der Tasche hat. Hier können Verbraucherinnen und Verbraucher Gefahr laufen, nur noch die Insolvenzquote auf den Gutscheinwert zu erhalten.

Hintergrundinformationen

Die Verbraucherzentralen bieten einen kostenlosen Umtausch-Check an.

Informationen rund um den Verbraucherschutz finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie auf dem Verbraucherportal Baden-Württemberg

Bei Streitigkeiten zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen vermittelt die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle.

Weitere Meldungen

Europa, Deutschland, Schwarzwald
Landlicher Raum

Starke Perspektiven für den Ländlichen Raum

Der Luchs wird eingefangen, um ihn zu besendern
Forst

Luchs im Landkreis Rastatt mit Halsbandsender ausgestattet

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 3. März 2026

Das Bild zeigt den Raum unter einer Brücke. Links ist ein Fluss zu sehen und daneben ein Waldweg.
Straßenbrücken

Land nutzt versiegelte Flächen für Tiere und Pflanzen

Ein Landwirt pflügt ein Feld. Luftaufnahme mit einer Drohne. (Foto: Patrick Pleul / dpa)
Landwirtschaft

FIONA-Antragssaison 2026 startet

Rieslingtrauben hängen am Stock in einem Weinberg
Weinbau

Mehr Förderung und Flexibilität für den Weinbau

Ein Brennstoffzellen-Hybridbus der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) steht in Stuttgart an einer Bushaltestelle.
Elektromobilität

Land fördert 213 emissionsfreie Busse

Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
Auszeichnung

Kurt Josef Lacher erhält Bundesverdienstmedaille

Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
Bioökonomie

Kommunale Wärmeversorgung mit Biogas in Weikersheim

Paradiestal 13.10.2008: auf einer Weide schauen ein Schaf und drei Ziegen neugierig in die Kamera
Naturschutz

Jetzt für Landesnaturschutzpreis 2026 bewerben

Minister Winfried Hermann mit der AMEISE des Fraunhofer-Instituts
Autonomes Fahren

Autonomes Fahren im ÖPNV macht weiter Fortschritte

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Ländlicher Raum

Land stärkt Ländlichen Raum mit 112,4 Millionen Euro

Stethoskop vor farbig eingefärbtem Kartenumriss von Baden-Württemberg mit Schriftzug: The Ländarzt - Werde Hausärztin oder Hausarzt in Baden-Württemberg
Gesundheitsberufe

Bis 31. März 2026 für die Landarztquote bewerben

Naturschutzgebiet Wurzacher Ried
Naturschutz

Land kauft mehr Flächen für Natur- und Klimaschutz

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 24. Februar 2026