Verbraucherschutz

Verbrauchertipps zu Reklamation und Umtausch nach dem Weihnachtsfest

Verbraucherinnen und Verbraucher haben nach Weihnachten eine Vielzahl an Möglichkeiten, Waren umzutauschen oder zurückzugeben.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine junge Frau legt an Heiligabend mehrere Geschenke unter einen Weihnachtsbaum.
Symbolbild

„Leider ist nicht jedes Weihnachtsgeschenk ein Volltreffer. Die Geschenke, die unter dem Weihnachtsbaum liegen, sorgen nicht immer für Freude bei den Beschenkten. Erfreulicherweise haben Verbraucherinnen und Verbraucher eine Vielzahl an Möglichkeiten, Waren umzutauschen oder zurückzugeben“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Montag, 29. Dezember 2025.

Möglichkeit des Widerrufs oder des Umtauschs bei mangelfreien Geschenken

In Deutschland gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht bei einwandfreier Ware, die in einem Ladengeschäft gekauft wurde. Trifft ein Geschenk nicht den Geschmack oder ist doppelt vorhanden, haben Verbraucherinnen und Verbraucher nicht automatisch ein Recht darauf, es umzutauschen. Vielmehr sind sie auf das freiwillige Entgegenkommen des Händlers angewiesen. Gegen die Vorlage des Kassenbons gewähren Einzelhändler jedoch häufig aus Kulanz die Möglichkeit eines Umtausches. Zur Sicherheit sollten Verbraucher daher einen möglichen Umtausch im Vorfeld mit dem Händler abklären.

Bei sogenannten Fernabsatzgeschäften, also bei Online-Käufen oder bei Versandhändlern, haben Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich ab dem Tag, an dem sie die Ware vollständig erhalten haben, 14 Tage Zeit für einen Widerruf. Die Erfahrung zeigt, dass manche Online-Händler zur Weihnachtszeit freiwillig eine verlängerte Widerrufsmöglichkeit anbieten, sodass Einkäufe teilweise noch im neuen Jahr zurückgegeben werden könnten. Ausgeschlossen ist das gesetzliche Widerrufsrecht grundsätzlich für bestimmte versiegelte Waren wie etwa Kosmetik, leicht verderbliche Lebensmittel oder für Produkte, die nach Kundenwünschen angefertigt wurden, wie beispielsweise selbst gestaltete Fotokalender.

Möglichkeit der Reklamation bei mangelhaften Geschenken

Wenn nach dem Kauf auffällt, dass etwas an dem Geschenk nicht in Ordnung ist, haben Verbraucherinnen und Verbraucher klare Rechte gegenüber dem Händler. Ob die Ware aus dem Internet oder einem Ladengeschäft stammt, spielt dabei keine Rolle. Nach dem Kauf können ab Erhalt der Ware zwei Jahre lang Ansprüche wegen eines Mangels geltend gemacht werden. Als Mangel kann übrigens auch eine schlecht verständliche oder fehlerhafte Montage- oder Bedienungsanleitung gelten. Bevor Betroffene jedoch den Kaufpreis zurückerhalten oder mindern können, hat der Händler die Möglichkeit, die fehlerhafte Ware zu reparieren oder mangelfreien Ersatz zu liefern. Wichtig zu wissen: Zeigt sich an der Ware innerhalb der ersten zwölf Monate ein Mangel, wird angenommen, dass dieser schon von Anfang an bestand. Erst danach müssen Käuferinnen und Käufer nachweisen, dass die Sache bereits beim Kauf defekt oder der Fehler vorhanden war.

Geschenkgutscheine

Wer mit einem Geschenkgutschein nichts anzufangen weiß, kann sich den Geldbetrag in der Regel nicht auszahlen lassen. Dies ergibt sich häufig auch aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die bestimmen, dass Barauszahlungen nicht möglich sind. In der Regel ist ein Gutschein jedoch übertragbar, so dass er auch von einer anderen Person eingelöst werden kann. Wichtig zu wissen: Gutscheine haben – wenn nicht anders in den AGB geregelt – in der Regel eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Gutschein erworben wurde.

Weitere Informationen

Die Verbraucherzentralen bieten einen kostenlosen Umtausch-Check an.

Informationen rund um den Verbraucherschutz finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie auf dem Verbraucherportal Baden-Württemberg.

Bei Streitigkeiten zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen vermittelt die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle.

Weitere Meldungen

Euro-Banknoten
Haushalt

Ratingagenturen bestätigen Spitzenbewertungen für das Land

Ein Reh springt bei Bodnegg (Baden-Württemberg) über eine Wiese, auf der Löwenzahn blüht. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Forst

Forstliches Gutachten 2024 Baden-Württemberg

Ehrenamtskarte Baden-Württemberg
Bürgerengagement

Neue Angebote bei Ehrenamtskarte

Gefärbte Eier stehen in einer Palette (Foto: © dpa)
Verbraucherschutz

Unbeschwertem Ostergenuss steht nichts im Weg

Gruppenbild mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (vorne, Mitte) und den Ordensprätendentinnen und Ordensprätendenten
Auszeichnung

Verdienstorden des Landes an 27 verdiente Persönlichkeiten

Landtag, Plenarsaal von oben
Landtagswahl

Endgültiges Ergebnis der Landtagswahl 2026

Gruppenbild auf der Bühne: Sozialminister Manne Lucha mit allen Preisträgern des Präventionspreises 2026
Gesundheit

Zwölf Projekte zur Gesundheits­prävention ausgezeichnet

Rieslingtrauben hängen am Stock in einem Weinberg
Weinbau

Neue Fördermaßnahme „Rotationsbrache im Weinbau“ ab 2027

Gruppenbild bei Agrarministerkonferenz in Bad Reichenhall
Landwirtschaft

Frühjahrs-Agrarministerkonferenz 2026 in Bad Reichenhall

Gruppenfoto der Teilnehmenden der 53. Sportministerkonferenz auf Norderney
Sport

53. Sportministerkonferenz auf Norderney

Wasserrückhalt im Wald
Forst

Wälder speichern Wasser und schützen vor Erosion

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Innenminister Thomas Strobl am Grab des früheren Ministerpräsidenten Lothar Späth auf dem Waldfriedhof in Stuttgart-Degerloch
Gedenken

Zehnter Todestag von Lothar Späth

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) überreicht Prof. Dr. Hubert Klausmann (rechts) die Staufermedaille in Gold.
Auszeichnung

Staufermedaille in Gold an Prof. Dr. Hubert Klausmann

von links nach rechts: Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetages Baden-Württemberg, stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl, Landrat Dr. Achim Brötel, Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, Präsident des Städtetages Baden-Württemberg
Digitalisierung

Schnellere Digitalisierung der Verwaltung

Eine Lehrerin in der Grundschule mit Schülerinnen und Schülern.
Schule

102 weitere Ganztagsschulen